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  • Profilbild Florian Jäger

    wollte Ende April Anfang Mai an der elbe in Dresden angeln
    lohnt es sich und ist erlaubt mit Geschwistern oder Freunden angeln zu gehen (wären nur zu zweit und mein Vater fährt mich nur hin)?
    außerdem wöllte ich gern wissen ob es irgendwelche spießielle Regeln gibt wie zum Beispiel spezielle schonzeiten oder so
    weil ich hab gehört das es irgendwie verboten wäre mit kunstködern zu angeln wenn es noch geschützte raubfische gibt die auf den köder beißen, stimmt das?

    14.04.20 09:18 0
  • Profilbild jackoncrack

    Ob es sich lohnt kann dir leider niemand so genau sagen, das hängt von so vielen Faktoren ab. Generell gilt die Elbe in und um Dresden allerdings als recht fischreich.

    Aus eigener Erfahrung sagt da niemand etwas, wenn ihr nur zu zweit seid. Etwas Abstand halten, dann ist das in Ordnung.

    Die Schonzeiten am besten selbst noch einmal im Detail googlen, ansonsten sei gesagt dass bis zum 01.05. absolutes Kunstköderverbot herrscht (bis auf ein paar Ausnahmen beim Fliegenfischen).

    14.04.20 11:19 0
  • Profilbild Florian Jäger

    ok danke

    14.04.20 11:21 0
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  • Profilbild Florian Barthel

    Für alle die in den nächsten Tagen Angeln gehen wollen folgende Info vom AVE:
    Kein Angelverbot in Sachsen - Stellungnahme aus dem Ministerium – Veröffentlichung auf unseren und den Internetseiten vom SMEKUL zum Nachlesen
    Auf der Internetseite des SMEKUL heißt es demnach:
    Aufgrund der Beschränkungen durch die Allgemeinverfügung des SMS vom 22. März 2020, Az.15- 5422/10 anlässlich der Corona-Pandemie gilt für das Angeln in Sachsen:
    • Angeln (»Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereiches«) darf ausschließlich alleine und nur an Angelgewässern im Umfeld des Wohnbereiches stattfinden. Dabei müssen auch die Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes beachtet werden, es muss also von Anfang bis Ende ausschließlich allein oder in Begleitung Lebenspartner/Angehöriger des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung erfolgen.
    • Die zum Angeln notwendigen Berechtigungen (Fischereischein und Erlaubnisschein) müssen mitgeführt werden.
    Bitte immer wieder die Änderungen zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beachten. Neu ist die SächsCoronaSchVO vom 31. März 2020. Diese Verordnung trat ab 1. April 2020 in Kraft und am 20. April 2020, 00.00 Uhr, außer Kraft.

    14.04.20 14:36 0
  • Profilbild Florian Jäger

    naja ok dann kommt halt mein Vater mit

    14.04.20 14:37 0
  • Profilbild Florian Barthel

    Das gilt aktuell bei uns in Sachsen, also auch an der Elbe in und um Dresden, von einem Kollegen aus Dresden habe ich von recht häufigen Kontrollen zum Thema Corona an der Elbe gehört, also bestenfalls dran halten😉

    14.04.20 14:38 0
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