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  • Profilbild Tobias Kru

    Moin moin liebe Petri Jünger frage für mein Schwiegerpapa er macht derzeit sein Schein, möchte nach der Prüfung den Bundesfischereischein haben. Wo kann man diesen dann beantragen?
    Fg und danke im voraus.

    03.08.21 06:51 0
  • Profilbild Angler4711

    Nirgendwo! Den gibt es nicht! 🙂

    03.08.21 06:58 2
  • Profilbild rusdeu1

    Rathaus

    03.08.21 06:59 0
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  • Profilbild Esplendida

    Mit allen Unterlagen und Geld (für das Ausstellen, die Fischereiabgabe und der Angelerlaubnis) ab ins Rathaus.

    … und ja es heißt zwar „Landesfischereischein“, aber selbst in dem offiziellen Infoschreiben welches man beim Erwerb des Angelerlaubnisscheins für Breisach erhält ist als Voraussetzung zum Kauf der „BUNDESfischereischein angeführt 😃

    03.08.21 08:02 0
  • Profilbild Angler4711

    @Esplendida - Kannst du mir eine Kopie oder Foto des Schreibens schicken (oder hier einstellen) oder eine Angabe machen, wo ich das bekommen kann? 🙂

    03.08.21 09:42 0
  • Profilbild Esplendida

    Dieser Post wurde gelöscht.

    03.08.21 10:31 0
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    Bei uns in Baden Württemberg zusätzlich eine Bestätigung der Ausbilder über die mindestens 30 Stunden Kurs die man besuchen musste um zur Prüfung zugelassen zu werden zusammen mit dem genauen Prüfungsergebnis in dem einzelnen Teilbereichen. Damit geht man dann aufs Rathaus und kann dich gegen entsprechende Gebühr den Schein ausstellen lassen.

    Was ich nur beiläufig erwähnen wollte ( weil der eine oder andere sich an dem Wort BUNDESfischereischein stößt) ist eben die Tatsache, dass auf dem offiziellen Merkblatt zum Erlaubnisschein von Breisach explizit dieser Ausdruck verwendet wird (s. Foto)
    Die Prüfung ist im übrigen die „Staatliche Fischereiprüfung“ also auch länderübergreifend, also bundesweit gültig.

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    03.08.21 10:40 0
  • Profilbild Esplendida

    Nach erfolgreich abgelegter Prüfung bekommt dein Schwiegervater dieses Schreiben per Post zugesandt:

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    03.08.21 10:41 0
  • Unbekannt

    Ja, aber auch diese Blatt ist keine Bundesblatt und die Prüfung ist die Staatliche Prüfung nach der Landesfischereiverordnung. Es gibt nun einmal keinen Bundesfischereischein. Ansonsten müsste man die Fischereischeine auch nicht nach einem Umzug, in eine anderes Bundesland, "umschreiben" lassen und man bekommt dann einen neuen des jeweiligen Bundeslandes.
    Aber wir wissen ja was gemeint war. Angeln ist nun einmal Ländersache (Bundesländer).

    03.08.21 14:54 1
  • Profilbild Esplendida

    Ja das stimmt. Wollte damit ja nur mal zeigen dass es selbst von offizieller Stelle so betitelt wird.

    03.08.21 15:13 0
  • Unbekannt

    Naja, ein kleiner Bürgermeister, der von seinem Amt im Rathaus "beraten" wurde. Darauf würde ich nichts geben. 😉

    03.08.21 15:18 0
  • Profilbild Esplendida

    Naja ich denke ein Bürgermeister - egal wie „groß“ oder „klein“ muss jetzt nicht zwingend ein Fachmann in Sachen Gesetzeskunde sein - da gibt es wichtigere Dinge um die er sich kümmern muss. 😉
    … und wie gesagt: wir hier wissen ja alle was gemeint ist. Wenn also jemand hier das Wort „BUNDESfischereischein“ in den Mund nimmt sollte man das vielleicht etwas nachsichtiger behandeln und nicht gleich aufbegehren.

    03.08.21 15:28 0
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