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  • Profilbild Dennis Angelt

    hallo zusammen wie ist das denn wenn man auf einem privaten grundstück einen eigenen privaten see hat und der vermieter mit auf dem grundstück wohnt und er das ok gibt das man an diesem privaten see auf dem grundstück angeln darf wie ist das so geregelt wenn man dan noch einen kollegen mitnimmt der kein angelschein hat könnt ihr mir da iwie eventuell weiter helfen

    10.06.20 20:24 0
  • Profilbild Benny Wendt

    Soweit ich weiß muss der Betreiber (wenn es als angelsee genehmigt wurde) einen fischereischein haben. Wieso und warum kann ich nicht erklären. Ich habe es mal irgendwo aufgenommen. Und derjenige oder diejenigen die dort angeln müssen glaube ich sowieso einen angelschein besitzen. Ab 12 Jahren einen jugendfischereischein und ab 16 einen bundesfischereischein. Kann auch sein das ich gerade auf dem komplett falschen Pfad liege. So ist es zumindest bei uns in NRW wenn es richtig ist

    10.06.20 20:28 0
  • Profilbild t0bi4z

    Wenn der Vermieter den Teich gepachtet hat, sollte das klappen, da er über seinen eigenes Gewässer selbst entscheiden kann.

    10.06.20 20:44 0
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  • Profilbild Dennis Angelt

    ok danke

    also soweit ich weiß ist das ein privater see was zum grundstück gehört und mit eingezäunt ist zu diesem grundstück

    10.06.20 21:03 0
  • Profilbild t0bi4z

    Dann dürftest du dort eigentlich angeln

    10.06.20 21:11 0
  • Profilbild Dennis Angelt

    okay aber muss vorher ihn um erlaubniss bitten oder wie läuft das auf privatgrundstück ?

    10.06.20 21:12 0
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  • Profilbild t0bi4z

    Sollte ihm der See gehören, muss er das natürlich genehmigen

    10.06.20 21:13 0
  • Unbekannt

    Also den Vermieter solltest du auf jeden Fall fragen, ob dein Kollege dort Angeln darf!
    Thema Angeln ohne Angelschein. Das ist nicht ganz so einfach in DEUTSCHLAND, auch wenn es ein privater See ist. Nur mal ein Beispiel: Auch wenn ich privater Besitzer eines Waldes bin, darf ich dort nicht einfach Jagen gehen. Auch dort muss ich einen Jagdschein haben.
    Es gibt aber auch unterschiedliche Regelungen von Bundesland zu Bundesland. In Brandenburg darf man z.B. wiederum ohne Fischereischein auf Friedfische Angeln. Man muss nur die Fischereiabgabe bezahlt haben und eine jeweilige Berechtigung für das Gewässer (Gewässerkarte). In Mecklenburg Vorpommern gibt es diesen Urlauberfischereischein.
    Außerdem muss man auch Fischereiberechtigter für das betreffende Gewässer sein, wenn man dort andere Angeln lassen möchte. Und sogenannte "freie" Gewässer gibt es nicht.
    Hier mal ein Link, wo alles ganz gut erklärt ist:

    link

    11.06.20 06:06 0
  • Unbekannt

    Eine generelle Sache noch, da hier ja auch unterschiedliche Angaben zum Thema Alter und Fischereischein gemacht wurden!
    ANGELN ist IMMER Ländersache. Was also in einem Bundesland möglich ist, kann in einem anderen Bundesland schon wieder unmöglich sein bzw. ganz anders geregelt sein. Z.B. ja das Thema Angeln auf Friedfisch ohne Fischereischein in Brandenburg. Wenn du also hier Antworten zu Thema "Angelrecht" suchst, immer auch speziell dein Bundesland mit angeben. Da du aus Mecklenburg Vorpommern kommst, habe ich meine Aussage ja auch darauf bezogen. Für jemanden aus Bayern sieht die Sache halt schon wieder ganz anders aus.
    Am besten ist es deshalb auch, das du bei solchen rechtlichen Fragen lieber erst einmal im Internet sucht. Ein paar Stichpunkte reichen da ja schon aus. Ich habe die Antwort auf deine Frage innerhalb von 30 sec. gefunden.😉
    Und das Fischereigesetz des jeweiligen Bundeslandes (Ländersache!!!) hilft immer schon weiter.

    Petri Heil

    11.06.20 06:20 0
  • Profilbild Krückstock

    Also uns in Bayern wurde beigebracht das man ohne Schein nicht mal im eigenen Aquarium angeln darf. Also jedenfalls mit einer Angel.

    11.06.20 07:39 0
  • Unbekannt

    @Krückstock: Wie bereits ja von mir geschrieben ist das IMMER Ländersache. Bayern ist Bayern und Mecklenburg Vorpommern ist Mecklenburg Vorpommern! Hier in Brandenburg darfst du halt OHNE Angelschein auf FRIEDFISCH Angeln. Fischereiabgabe (12 Euro im Jahr bzw. 40 Euro für 5 Jahre) und die jeweilige Gewässerkarte reichen dafür aus. Somit kann ich dann für ca. 100 Euro im Jahr in allen Verbandsgewässern des LAVB Angeln. Für Angler ist das hier halt ein Paradies. Selbst C&R ist nicht explizit verboten. Sondern nur der Vorsatz.
    Aber das ist ein anderes Thema.

    link

    11.06.20 09:46 0
  • Profilbild Krückstock

    @Firestorm mein post war auch eher als untermauerung deiner posts gemeint 😉 wir 2 sind uns einig 👊

    11.06.20 09:59 0
  • Unbekannt

    OK ...💪

    11.06.20 10:06 0
  • Profilbild Klassisch angeln

    Für jeden Einzelfall, die untere Fischereibehörde anfragen.

    13.06.20 07:35 0
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