Beiträge

  • Unbekannt

    Laut LAVB ist es seit 2019 möglich auf allen Gewässern vom Boot zu angeln, solange es der LAVB nicht selbst einschränkt oder aber durch das verantwortliche Gewässeramt eingeschränkt ist. Gibt es im Internet eine Liste aller Gewässer, die nicht mit einem Boot befahren und/oder beangelt werden dürfen. Als Beispiel der Summter See, laut LAVB auf der Website gibt es kein Hinweis auf ein Verbot, am See selbst hängen angeblich Schilder, dass das Boot fahren verboten ist. Wo kann ich die Infos dazu im Netz finden?

    09.07.20 08:19 1
  • Profilbild Stain

    Ich würde im Zweifel einfach den pachtenden Angelverein anrufen. Verein/PächterKAV Oberhavel e.V.

    09.07.20 15:02 0
  • Profilbild Stain

    Oder bei link mal reinschauen. Da steht das dass Angeln auf dem See mit dem Boot verboten ist.

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    09.07.20 15:04 0
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  • Unbekannt

    Vielen Dank für den Hinweis, leider ist es bei Monsterfisch auch nur teilweise eingetragen. Vielleicht hat ja jemand noch einen anderen Tipp? Beim Verein nachfragen ist leider nicht sonderlich komfortabel ;-)

    09.07.20 17:40 0
  • Profilbild Bendestroy

    Also am See selbst habe ich noch keine Schilder gesehen, die das Angeln vom Boot aus verbieten. Zudem Sind regelmäßig welche mit dem Bellyboot unterwegs und einige der Vereinsmitglieder angeln vom Boot aus. Würde also mal davon ausgehen, dass es erlaubt ist.

    09.07.20 21:20 0
  • Profilbild Stain

    Ooooder einfach anrufen 😂. Dauert vermutlich 1 min und mehr Gewissheit als von Verein selbst kann man nicht haben

    09.07.20 21:22 0
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  • Profilbild Maik Schindler

    Der Gewässerwart von KAV-OHV ist Mo. - Mi. telefonisch erreichbar. Mail brauchst du nicht schreiben, da gibt es keine Antwort - alte Generation aber total hilfsbereit. ;)

    11.07.20 20:35 1
  • Unbekannt

    Danke, ich werde mal durchklingeln und bei allen anderen Gewässern auch, die mich interessieren!

    12.07.20 18:13 0
  • Profilbild Miki65

    Am summter see ist das benutzen eines bootes nur den vereinsmitgliedern gestattet!

    13.07.20 04:45 0
  • Unbekannt

    Aaaaber, der LAVB, verbietet auf den meisten Gewässern das benutzen eines Motors, egal ob Stromer oder Verbrenner. Wenn überhaupt, höchstens ein kleines Ruderboot oder ein Schlauchi das schnell wieder aufs Land gezogen werden kann. Da bei ins die meisten LAVB Wasser eher recht kleine Tümpel sind.

    13.07.20 16:22 0
  • Unbekannt

    Das verbietet nicht der LAVB. Man darf nun einmal nicht auf jedem Gewässer mit einem Motorboot (Benzin) fahren. (Brandenburgische Landesschifffahrtsverordnung) Und der LAVB kann da keine Ausnahmen machen. Für E-Motoren gibt es aber was link

    13.07.20 19:22 0
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