Beiträge

  • Profilbild Denny2707

    Hallo zusammen. Ich wollte am Wochenende mal ne Runde am Totenkopf Angeln. Also ich angekommen bin ,hab ich Schilder entdeckt das das Angeln dort verboten ist und auch die Angelkarte nicht zulässig ist. Aber in meiner Angelkarte steht der mit drin!! Was ist den nun richtig?? Weiß da jemand etwas? Vielen Dank im Voraus

    24.05.21 15:46 1
  • Profilbild Phils _Angeltechniken

    Lass es lieber 😉😉😉😉

    24.05.21 16:33 0
  • Profilbild Denny2707

    Nix drin oder warum ?

    24.05.21 16:59 0
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  • Profilbild Der Dropshoter

    Wir hatten neulich auch das Thema, das Gewässer gehört zum LAVB aber der Grund und Boden ist wohl Privat.
    Der Eigentümer ruft wohl auch gerne die Polizei da er wohl selbst Polizist ist oder Gute Beziehungen hat.
    Da liegt Hund im Pfeffer begraben.

    30.10.21 12:43 2
  • Profilbild Ralli08

    Wenn das Gewässer beim LAVB unter Pacht steht, sollten Mitglieder wohl zumindest ein Uferbetretungsrecht haben oder?
    Andernfalls müsste es in der Satzung oder Gewässerkarte als zwar unter Pacht aber mit Angelverbot ausgewiesen sein.

    30.10.21 12:55 2
  • Profilbild Der Dropshoter

    Das ist da wohl ein sehr schwieriges Thema.
    Wie gesagt wir hatten uns neulich im Angelladen darüber unterhalten, mehr weiß ich leider auch nicht.

    30.10.21 12:58 1
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  • Profilbild Ralli08

    Quelle link Scheint wohl wirklich schwierig zu sein

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    30.10.21 13:07 2
  • Profilbild Palino

    Da müsste man mal den Lavb anfragen den Pachtvertrag einzusehen. Da ist sicher auch der Zuweg geregelt. Als Angler haben wir üblicherweise auch Gesetzlich geregelte Uferbetretungsrechte, solange die Grundstücke nicht durch Zäune oder Hecken eingefriedet sind

    31.10.21 10:00 1
  • Profilbild Maden Mike

    Hi, ich habe den Thread mal zu "Angelreviere in Deutschland" verschoben. (:

    31.10.21 11:36 1
  • Unbekannt

    Das wird immer schwieriger in Brb. viele Grundstückseigentümer wollen halt nich das Leute über ivr Gelände laufen, obwohl sie den zugang zum Gewässer ermöglichen müssen.

    31.10.21 12:15 1
  • Profilbild Palino

    Was man will und zu was man gesetzlich verpflichtet ist, wenn man ein Grundstück besitzt oder verpachtet sind jedoch zwei unterschiedliche Dinge.

    31.10.21 12:34 0
  • Profilbild Ralli08

    Recht haben und Recht bekommen in der Bundesrepublik leider auch.

    31.10.21 15:53 1
  • Unbekannt

    Das Gewässer gehört NICHT zum LAVB, sondern zur Fischereigenossenschaft "Havel" Brandenburg eG. Zumindest steht es auf deren Gewässerkarte. Also einfach mal den Hörer in die Hand nehmen und dort Anrufen. Aber da das Thema ja schon aus dem Mai ist, wird es Denny wohl schon lange geklärt haben.

    31.10.21 16:35 0
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