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  • Profilbild Gott01

    Hallo alle zusammen habe mal ne Frage vielleicht kann mir einer ne eindeutige Antwort geben ! Ist das BB jetzt als Boot anzusehen mit Ankergebot und allem oder als Schwimmhilfe ? Weil z.b. der Hafenmeister am Ryck in HGW sagte ist darf da mit Bb rein und die Wasserschutz sagt wieder man darf es nicht kann mir einer helfen

    03.09.19 15:19 0
  • Profilbild Florian Engelke

    Das BB ist eine Schwimmhilfe und kein Boot. Das Thema hatte ich in Hamburg auch. Da wollten sie eine Bootsangelerlaubnis, für die man einen Bootsnamen und Registrierungsnummer haben muss. Da mussten die Beamten selber lachen.

    03.09.19 15:36 0
  • Profilbild Gott01

    aber ein direktes Schreiben oder so wo das drin steht was gefordert ist gibt es nicht wa

    03.09.19 15:47 0
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  • Profilbild Rene‘ K.

    Hallo, ist es nun erlaubt auf den Ryck mit einem BellyBoot zu angeln
    Schön wäre vielleicht auch eine Aussage von der Wasserschutzpolizei!
    Mit freundlichen Grüßen René

    04.09.19 04:57 0
  • Profilbild leon_b. 111

    Bei mir in Sachsen Anhalt gilt das Belly nach meiner Info auch als Boot.
    Wir dürfen also nicht auf einem See damit rumpaddeln wo Bootsangeln verboten ist.
    Das mit dem Belly ist aber allgemein so ne Sache.
    Das ist wahrscheinlich auch wieder überall anders geregelt

    04.09.19 18:40 1
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