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  • Unbekannt

    Hallo liebe Angler,

    bin neu hier und habe eine Verständnisfrage!?!? Habe einen Erlaubnisschein von der Fischereizunft Höchst, dort steht fischen zwischen Gewässerkilometer 30,8 bis 2,89 erlaubt, soweit so gut. Auf der Homepage Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist km 30,8 nach der Griesheimer Schleuse (Stadteinwärts).

    Jetzt gibt es aber noch den Erlaubnisschein der Frankfurter Fischerzunft da steht fischen von km 26-48 erlaubt. Kurz vor der Griesheimer Schleuse (Stadteinwärts).

    Da es auf den Scheinen verschiedene Erlaubnisse zum Spinnfischen gibt ist jetzt meine Frage, was gilt denn nun zwischen km 26 und 30,8, da sich in dem Bereich die Erlaubnisscheine anscheinend überschneiden. Blicke da leider nicht mehr durch. Danke vorab für eure Unterstützung ! VG

    19.04.19 23:26 1
  • Profilbild Gersprenz-Angler

    Ich hatte mich über das gleiche am Main auch schon einmal ein paar Kilometer flussaufwärts gewundert. Wenn ich richtig erinnere, waren es Fischereizunft Steinheim und Angelverein Seligenstadt wo sich die eigentlich angrenzenden Reviere kilometerweit überschneiden und man noch in großen Teilen des anderen eigentlich in Karten fremdem Revier angeln darf. Das merkst Du erst wenn Du die Kilometerangaben da mal nachschaust. Dachte auch früher von dem Ort bis dem und dann der nächste, nee Pustekuchen. Scheint da in der Region so üblich mit den Gastkarten.

    20.04.19 00:57 1
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