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  • Profilbild Piraiba

    ich habe folgendes Problem. An 2/3 der Stege an meinem See kleben solche Schilder. Die einen Blau mit weißer Schrift, die anderen Grün mit Weißer Schrift und dann die typischen Gelben mit Schwarzer Schrift. Der Inhalt ist bei allen gleich. "Privatbesitz, betreten verboten" aber auf jedem Schild ist es anders geschrieben mit einer anderen Wortwahl. Alle Stege liegen direkt am Ende einer Gartenanlage, diese endet aber eindeutig 3m bevor die Stege anfangen. Als ich jetzt mal einen Besitzer freundlich angesprochen habe ob er einen Steg gekauft hätte, meinte er nur "nein, aber der Steg ist schon seit 20 Jahren hier und damit ist es meiner, da er auch nahe meines Gartens liegt". Einen Kaufvertrag oder sonstiges Dokument wollte und konnte er nicht vorweisen.

    Das andere Problem welches besteht ist, dass die restlichen 1/3 der Gartenbesitzer einfach ein Tor vor den Steg gebaut haben, ohne das irgendwo ein Schild steht, welches auf Privateigentum hinweist. Ich bin jetzt äußerst verwirrt ob und wo ich angeln darf.

    MFG Piraiba

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    25.12.20 10:41 3
  • Profilbild blluebird

    Hast du dich mal an den Pächter gewandt? Der müsste dir ja sagen können wie die Situation mit den stegen ist wenn im Schein dazu nichts steht. Ansonsten gibt es bestimmt viele "eigentümer" der stege die kein problem damit haben werden , wenn du da zum angeln drauf gehst sofern du kein Chaos anrichtest.

    25.12.20 11:14 1
  • Profilbild Femi333a

    Die bezahlen Pacht für die Stege und verweisen Versicherungs technisch auf privat Besitz betreten ist somit ein hausfriedensbruch im Sinne des Gesetzes

    25.12.20 12:24 0
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  • Unbekannt

    Da wäre ich ja nicht so sicher. Die bezahlen Pacht, für das Land, aber auch für das Wassergrundstück???
    Aber als erstes würde ich auch freundlich anfragen, und erst wenn ich denke, da stimmt was nicht, würde ich mich weiter erkundigen. Mit dem Kopf durch die Wand bringt nie was.

    25.12.20 13:01 0
  • Profilbild Piraiba

    Aber wenn sie rechtmäßig gepachtet sind, wie erklären sich denn 10 verschieden farbige Schilder mit 10 verschiedenen Wortwahlen

    25.12.20 13:01 0
  • Profilbild Piraiba

    da muss es doch amtliche, einheitliche Schilder geben oder nicht? Und ich sehe das genauso wie @wasserfloh sie pachten das Grundstück, dieses ist aber klar durch einen Zaun abgegrenzt und erst etwa 3m später also durch einen Grünstreifen abgetrennt, fangen die Stege an.

    25.12.20 13:03 0
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  • Unbekannt

    Dann mußten sie das ja auch nachweisen können. Und nicht mit der Aussage, daß war schon immer so. Die verschiedenfarbigen Schilder haben nichts zu sagen, dafür gibt es, glaube ich keine DIN Norm. Also können die aussehen wie sie wollen. Aber wie gesagt, meine Erfahrung ist einfach, ein freundliches Gespräch hilft oftmals weiter.

    25.12.20 13:05 0
  • Profilbild Femi333a

    Jeder macht sein eigenes Schild als Pächter, du machst dich ja auch schlau wem der See gehört ob du da angeln darfst hat ja auch Versicherungs fragen bei Unfall, ich gehe davon aus betreten fremdem Eigentums ist hausfriedensbruch damit strafbar

    25.12.20 13:33 0
  • Profilbild F.L.

    Wie blluebird schon schrieb: Wende dich an den Pächter (dein Angelverein?). Dein Verein weiß ganz genau wo das Uferbegehungsrecht gegeben ist und wo es nicht gestattet ist.

    Ich habe auch ein Gewässer an dem ein kleines Stück direkt am Wasser (mit Steg) nicht von meinem Verein gepachtet ist. Dementsprechend darf man ca 50m des Ufers nicht betreten. Wie dieser Mensch seinen Steg/Grundstück mit Schildern kennzeichnet ist seine Sache. Bei uns hat er gar keine Schilder aufgestellt...

    25.12.20 13:39 0
  • Unbekannt

    So ein Schild kann erst einmal jeder hin hängen, egal ob einem der Steg gehört oder nicht. Generell ist erst einmal die Frage, ob die Stege überhaupt genehmigt und somit erlaubt sind. Genehmigte und somit erlaubte Stege sind mit einem Schild zu versehen, wo drauf steht wer die Genehmigung erteilt hat und mit welcher Genehmigungsnummer. Zumindest bei uns in Brandenburg ist das so.
    Gehört der See zu eurem Landesanglerverband? Wenn ja darfst du sie aus meiner Sicht auch betreten.

    "3.1. Uferbetretung
    Die Inhaber einer Angelerlaubnis sind befugt, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Inseln sowie Bauwerke auf eigene Gefahr zu betreten und die Zuwege zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Diese Befugnis erstreckt sich nicht auf Gebäude, gewerbliche Anlagen und zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende eingefriedete Grundstücksteile.
    Campingplätze dürfen betreten werden, soweit der gewöhnliche Betrieb es zulässt und eine Störung des Betriebsablaufs nicht zu befürchten ist.
    Die Befugnis ist so auszuüben, dass Schäden an Ufern, Zuwegungen, Inseln und
    Bauwerken sowie die Behinderung anderer Nutzungen vermieden werden.
    (Landesfischereigesetz M-V)."

    Wenn du ganz sicher gehen willst, rufe doch mal beim Ordnungsamt an. Die sollten dir solch eine Frage auch beantworten können.

    25.12.20 13:51 0
  • Profilbild Frank Kutterer

    In jedem Bundesland gibt es sogenannte Liegenschaftsskarten. Dort könnte man ersehen ob die Stege im privaten Besitz sind. Diese Kartenwerke sind frei zugänglich über das Internet. Viele Bundeslämder nutzen Boris. Ansonsten gehst Du auf das zuständige Liegenschaftsamt und fragst da mal nach. Du hast natürlich ein berechtigtes Interesse. Du willst dort angeln...

    25.12.20 13:57 0
  • Profilbild Piraiba

    Heißt das, selbst wenn der Steg privat ist, aber kein Tor vor steht sondern frei zugänglich ist, darf ich drauf angeln? oder steht die öffentlich-rechtliche Befugnis mit dem Privatbesitz dem entgegen?

    25.12.20 13:57 0
  • Unbekannt

    @Femi333a
    Ganz so einfach ist es nicht, mit dem Hausfriedensbruch!

    Das Eigentumsrecht und das Fischereirecht sind gleichwertig!

    Hier ein interessanter Link, zu dem ganzen Thema:
    linklink

    P.S. Wie bereits gesagt, hilft in den meisten Fällen nur ein ruhiges Gespräch!... oder auch mal eine Flasche Bier! 🍺😉

    25.12.20 20:20 0
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