Beiträge

  • Profilbild Maxx06

    Hallo allesamt,
    Ich fahre demnächst mit meiner Familie nach Rügen und natürlich wird auch ausgiebig geangelt.
    Mein Plan war, mit meinem kleinen Bruder (10) mal eine Runde angeln zu gehen.
    Folgende Frage:
    In Mecklenburg Vorpommern lässt sich ja ein Touristenfischereischein beantragen und damit darf man ja auch auf Raubfisch angeln.
    Im Internet habe ich folgendes gelesen:
    „Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, benötigen somit zum Angeln keinen Fischereischein, sondern nur eine Angelerlaubnis des Fischereiberechtigten.“
    Ich vermute mal das damit auch die Möglichkeit besteht auf Raubfisch zu angeln, jedoch frage ich mal lieber nach, da wir in Brandenburg bspw. die Regelung haben, dass man ab 8 Jahren Friedfisch angeln darf ohne Fischereischein.

    05.09.21 18:47 0
  • Profilbild BK-Angelsport-MV e.V.

    Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr darfst du ohne Fischereischein Angeln jedoch benötigst du egal welches Alter eine Gewässer Karte. Personen unter 18 bekommen diese jedoch günstiger.

    05.09.21 19:08 1
  • Unbekannt

    @BK-Angelsport-MV e.V.: Sorry, aber das ist so nicht richtig. In Mecklenburg Vorpommern darf man bis zum 14. Lebensjahr OHNE Fischereischein 🎣. Ab dem 10. Lebensjahr KANN man aber den Fischereischein machen. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied. Somit ist das was Max Finke schreibt richtig.
    Und günstiger bekommt man die Gewässerkarte nur beim LAV, beim Fischer, und bei euch gehören viele Gewässer den Fischern, nicht.

    Quelle: Paragraph 7 Fischereigesetz Mecklenburg Vorpommern

    06.09.21 03:20 1
  • Werbung
Alle Forenbeiträge anzeigen
Android App für Angler iOS App für Angler
Alle Angeln Android App für Angler iOS App für Angler