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  • Unbekannt

    Hallo 😁,
    Hab mal eine wichtige Frage an euch

    und zwar: wenn ein Gewässer umkippt und ein Fischsterben Auftritt, ist der Angelverein dann verpflichtet das Gewässer wieder mit Großen Fischen zu besetzten oder setzten die dann nur jungfische ein?

    Es geht um ein see der 2015 umgekippt ist und würde da gerne angeln gehen.
    nur dir frage ist ob es sich lohnt wenn 2015 fast alles kaputt gegangen ist.

    danke im voraus ☺️

    01.08.19 20:03 0
  • Profilbild Vissen in Nederland

    Das der Angelverein dazu verpflichtet ist kann ich mir nicht vorstellen. Es ist halt ein Verein, wende dich mal an den Vorstand.

    Grundsätzlich könnte es diese Verpflichtung nur geben, wenn im Pachtvertrag eine Klausel vermerkt wäre die besagt, dass der Fischbestand aufrecht erhalten werden muss.

    01.08.19 20:08 3
  • Unbekannt

    Wenn ein See umkippt besetzt man erstmal gar nix ...man versucht erstmal raus zu bekommen woran es lag das er gekippt ist ...sonst könnte es ja sofort wieder geschehen und dann kann man das Geld für den Besatz ja gleich verbrennen ....
    Also mal höfflich beim Verein Anfragen oder einfach mal versuchen mit Angeln....

    01.08.19 20:21 1
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  • Unbekannt

    ja ich frag mal nach 👌 danke euch beiden ☺️
    und ja das weiss ich das man nicht direkt danach besetzt, es ist ja schon 4 Jahre her

    01.08.19 20:22 0
  • Profilbild Vissen in Nederland

    Das ist natürlich klar, erst muss Ursachenforschung betrieben werden.
    Innerhalb von 4 Jahren kann der See sich jedoch schon wieder gefangen haben.

    01.08.19 20:22 2
  • Unbekannt

    Naja zu bedenken wäre noch das der letzte Sommer und der jetzige nicht gerade Optimal sind was die Entwicklung und den Gewässern angeht...😅🤷‍♂️
    Frag vielleicht nicht direkt beim Verein nach sondern mal ein paar Mitglieder bei ner kühlen Hopfenkaltschale ...😉🍻

    01.08.19 20:26 1
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  • Profilbild B@sti

    Meines Wissens ist der grosse Pfordter See 2015 nicht umgekippt. Er kurz davor. Das THW war vor Ort und alles dafür getan das das grosse Unglück nicht passiert ist. Klar sind einpaar Fische drauf gegangen. Aber Problem ist eher das für Gastangler dort das Nachtangeln verboten ist. Sei den es würde geändert in letzter Zeit.

    01.08.19 20:52 1
  • Profilbild azazel4by

    die Verpflichtung zur Hege mit adäquaten Besatz ist in Bayern im Fischereigesetz festgeschrieben. Also muss der Verein als Bewirtschafter entsprechende Besatzmaßnahmen ergreifen. Es gibt Vorgaben für Größe und Menge je ha Wasserfläche

    02.08.19 07:53 0
  • Profilbild Homestarrunner

    @azazel4by: Korrekt, es gibt aber keine Vorgaben zur Größe der Besatzfische.

    03.08.19 12:56 0
  • Unbekannt

    Also wenn ein Gewässer umkippt bzw ein Fischsterben aufgetreten ist, ist der Verein bzw der zuständige Gewässerwart verpflichtet die Fischereibehörde unverzüglich über das Fischsterben zu informieren. Diese Arbeiten dann mit Gewässebiologen zusammen und leiten die notwendigen Maßnahmen ein . Es wird vom Verein eine Mitwirkungspflicht verlangt . Z. B bereitstellen von Fangstatisiken, Auswertungen von Wasserproben., Nachweis durch Rechnungen der Fischbesatzmaßnahmen und auch der Ausgegebenen Erlaubnisscheine [Angelkarten]. Zu den Sofortmaßnahmen wird erstmal gehören Wasserproben bzgl des Sauerstoffgehalts und anderer Kritischer Werte. Natürlich müssen die Toten Fische auch registriert und entsorgt werden. Es werden auch Fische zu Untersuchungszwecke eingeschickt, um mögliche Fischkrankheiten festzustellen. Hier haben Behörden ganz klare Regeln wie zu verfahren ist. Gehen wir mal vom extrem Fall aus, dass der komplette Fischbestand hinüber ist. Dann wird, so wie es in den Beiträgen zuvor schon beschrieben wurde, erstmal die Ursache festgestellt und entschieden ob ein Fischbesatz überhaupt sinnvoll ist. Oder ob erst einmal Grundvoraussetzung am Gewässer geschaffen werden müssen. Wie z. B Fällen von Bäumen an einer Uferseite damit mehr Wind ins Gewässer einfallen kann und dadurch eine stärkere natürliche umwälzung stattfindet. Diese Maßnahmen sind aber dann alle behördlich angeordnet. Wenn die Voraussetzungen alle gegeben sind dass wieder neu besetzt werden kann, wird auch ein Pflichtbesatz festgelegt. Das können einsömmrige Fische sein. Es können aber auch Fangreife Fische sein. Hierzu gibt es Studien und Erfahrungswerte. Das Vorgehen wäre dann so wie wenn ein Gewässer neu entstehen würde und erstbesatznahmen durchgeführt würden. Gleichzeitig gehe ich davon aus dass das Gewässer erstmal gesperrt wird. Ohne eine Entnahme von Fischen. Wahrscheinlich wird zur Kontrolle in regelmäßigen Abständen elektrisch abgefischt um die Entwicklung des Bestandes zu kontrollieren. Nach 3 Jahren müsste sich die Fische dann wieder selbst reproduzieren. Als Beispiel ein Hecht von ca 50cm ist ungefähr 3 Jahre alt. Er hat bis zu dieser Zeit mindestens 1 Mal abgelaicht. Ich gehe dann davon aus, dass nach dieser Zeit das Gewässer wieder für die Fischerei freigegeben wird. Im Einzelfall können Fangbegrenzungen und individuelle Mindestmaß befristet von der Fischereibehörde vorgeschrieben sein. Ich gehe davon aus dass nach Fünf Jahren auf jeden Fall wieder Fangreife Fische zu erwarten sind. Natürlich darf man hier keine Rekordkarpfen oder Rekordhechte erwarten. Einfach ausprobieren und angeln. Übrigens wegen der Kosten des Fischbesatz in besonderen Fällen wie auch nach einem Fischsterben gibt es Möglichkeiten Zuschüsse und Fördergelder über die Fischereibehörde zu beantragen. Meistens ist es auch so, wenn der Verpächter eine Gemeinde oder Stadt ist, die Gewässer Pacht anzugleichen, oder auch auszusetzen. Oder auch von seitens des Verpächter einen Zuschuss zu bekommen.

    19.01.20 07:58 1
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