Beiträge

  • Profilbild Nicospinning

    Guten Abend,

    Wisst ihr woher man Information bekommt wo man über all am Rhein Nachts auf Karpfen angeln darf.

    Am besten mit eingezeichneter Karte

    Vielen Dank schonmal im Vorraus 👍

    20.04.20 19:12 0
  • Profilbild Exesor

    Nein nicht in Baden-Württemberg!

    20.04.20 19:24 0
  • Profilbild Exesor

    In Rheinland-Pfalz darfst du aber!

    20.04.20 19:25 0
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  • Profilbild Nicospinning

    Ok vielen Dank

    20.04.20 19:26 0
  • Profilbild Phil We

    In BaWü gibt es ein Nachtangelverbot. Du kannst dich sonst über den Landesfischereiverband informieren. Einfach googeln! Tipp: hol dir die Karte fürs Elsass 🙊

    21.04.20 07:46 0
  • Profilbild Nicospinning

    Habe die Karte für Burkheim geholt und wollte da nachfragen ob man über Nacht dort angeln kann, weil da ein biwy stand und jemand auf Wels geangelt hat

    Hat aber leider geschlafen als ich kam sonst hätte ich bei ihm nachgefragt

    21.04.20 08:05 0
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  • Profilbild Phil We

    Dieser Post wurde gelöscht.

    23.04.20 15:43 0
  • Profilbild Phil We

    FYI:

    „Sehr geehrte Damen und Herren,

    das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat nun die Landesfischereiverordnung geändert. Diese geänderte Landesfischereiverordnung ist am Gründonnerstag, den 09.04.2020 veröffentlicht worden und an diesem Tag in Kraft getreten.

    Die wesentliche Änderung besteht wie erwartet darin, dass zwar nach wie vor der Landesfischereiverband die Prüfung durchführt und abnimmt, nun aber neben eigenen Kursen des Verbandes auch andere Veranstalter Kurse anbieten dürfen, soweit das hierfür zuständige Regierungspräsidium einen Lehrgang anerkannt hat.

    Die Prüfung abnehmen darf aber nach wie vor ausschließlich der Landesfischereiverband Baden-Württemberg, dies gilt auch für diejenigen Prüflinge, welche bei einem anderen Anbieter die Vorbereitungslehrgänge besucht haben.

    Weiterhin hat es eine geringfügige Änderung bei der Besetzung des Landesfischereibeirats gegeben: bisher wurden vom Landesfischereiverband alle Sitze der Angelfischer und der Berufsfischer im Landesfischereibeirat vorgeschlagen, wobei ein Teil dieser Sitze auf einen Berufsfischer entfallen mussten und diese Sitze in Abstimmung mit den Berufsfischern vorgeschlagen werden mussten. Nunmehr werden diese Sitze direkt von den Berufsfischern vorgeschlagen, also nicht mehr vom Landesfischereiverband in Abstimmung mit den Berufsfischern.

    All diese Änderungen kamen ja nicht überraschend, diese Änderung der Ausbildungsordnung war ja Anlass der nunmehrigen Änderung der Landesfischereiverordnung.

    Erfreulich ist hingegen, dass die im bisherigen § 19 enthaltene ganzjährige Schonzeit für den Aal im Rhein-Hauptstrom, den vom Rheinwasser durchströmten Nebenarmen entlang des Hauptstroms, sowie in den angebundenen Altwässern und Baggerseen entlang des Hauptstroms und des Neckars und seinen Kanälen ab dem Kraftwerk Neckargemünd entfallen ist, so wie wir dies in unserer Stellungnahme zu der geplanten Änderung der Landesfischereiverordnung gefordert hatten. Nunmehr gilt im Rhein und seinen Gewässersystemen eine Schonzeit vom 15. September bis 01. März und ein Schonmaß von 50 cm. Zumindest in diesem Punkt waren unsere Bemühungen erfolgreich.

    Absolut enttäuschend ist aber, dass das Ministerium die Änderung der Landesfischereiverordnung nicht zum Anlass genommen hat, nun endlich das Nachtangelverbot aufzuheben.

    Wir haben hier im Anhörungsverfahren dargelegt, dass und weshalb das Nachtangelverbot nun unbedingt aufgehoben werden müsse. Dieser unserer Auffassung haben sich auch nahezu alle anderen im Anhörungsverfahren beteiligten Organisationen angeschlossen. Auch die entsprechenden Gespräche sind sehr positiv verlaufen, selbst die Fischereiverwaltung im Ministerium hat unser Bestreben unterstützt. Dennoch wurde nun nach monatelangem Stillstand am Gründonnerstag vor Ostern eine Änderung der Landesfischereiverordnung ohne Aufhebung des Nachtangelverbots in Kraft gesetzt.

    Wir haben hier widersprüchliche Informationen erhalten, an wem...

    23.04.20 15:53 0
  • Profilbild Phil We

    Dieser Post wurde gelöscht.

    23.04.20 15:53 0
  • Profilbild Phil We

    ... die Aufhebung des Nachtangelverbots nun letztendlich gescheitert ist, ob am Minister für Ländlichen Raum und Ernährung Peter Hauk selbst oder an Kreisen der übrigen Ministerien oder der Regierungskoalition. Wir werden versuchen, dies vor der nächsten Landtagswahl zu klären, da wir von der Politik nicht nur in diesem Zusammenhang Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit erwarten.

    Wir halten es jedoch für einen unerträglichen Zustand, dass am Widerstand einzelner Amtsträger, wenn nicht gar eines einzigen Amtsträgers, die längst überfällige Abschaffung des Nachtangelverbots gescheitert sein soll.

    Dies wird der Landesfischereiverband keinesfalls hinnehmen und hat daher bereits umgehend eine Klage gegen den Fortbestand des Nachtangelverbots in der geänderten Landesfischereiverordnung eingereicht.

    Nachdem alle Optionen, auf dem Verhandlungswege eine Aufhebung des Nachtangelverbots zu erreichen, erfolglos geblieben sind, blieb daher keine andere Möglichkeit mehr, als nun sofort diese Angelegenheit vor Gericht zu bringen und die Justiz über die Rechtmäßigkeit des nur noch in Baden-Württemberg als einzigem Bundesland existierenden Nachtangelverbotes befinden zu lassen.

    Wir werden Sie über den Fortgang dieses Gerichtsverfahrens auf dem Laufenden halten.

    Unter folgendem Link ist die neue LFischVO im Internet zu finden:

    link

    Das war es! 😜

    23.04.20 15:54 0
  • Profilbild Nicospinning

    Wow, vielen Dank für diese Information, dann hoffen wir mal das es vielleicht doch umgesetzt wird 👍

    23.04.20 16:23 0
  • Profilbild Kemor24

    Ist jemand an Waldsee in Maroth

    23.04.20 16:24 0
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