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Spinfisher98
Guten Abend,
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kann mir jemand sagen, ob es in Brandenburg legal wäre anstelle des Dropshotgewichts ein Jig zu verwenden. Habe gelesen, dass soll manchmal einen Zusatzreiz bringen. Mir wäre auch schon geholfen, wenn ich wüsste, wo ich entsprechende Regelungen nachlesen kann, schließlich würde man ja nicht mehr mit einer Anbissstelle fischen. Antworten sind immer willkommen ;)
TL -
Dennis Fiebig
Nabend ja ist verboten , ist in der Fischereiverordnung Brandenburg unter Paragraf 7 Absatz 2 zu finden.
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Schönen Abend noch -
Spinfisher98
Super danke. Dachte mir schon das das nicht legal ist, aber bevor man es dann falsch macht erstmal nachfragen 👍
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Spinfisher98
Habe gerade mal nachgelesen und bin auf mehr als 3 Haken pro Handangel sind verboten gestoßen?!
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Dennis Fiebig
Punkt 1 ist eindeutig , nur 1 köder.
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Wie Punkt 3 gemeint ist weiß ich selber nicht 🤔 -
Spinfisher98
Naja Paragraph 7 Satz 1 zielt ja auf Friedfischangelei ab, Satz 2 dagegen enthält dann das Raubfischangeln mit den 3 Haken. Aber an sich müsste man dann mal die Fischereiaufsicht fragen 🤔
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Dennis Fiebig
Du hast mich falsch verstanden lese mal den Absatz 2 Punkt 1. dort ist es eindeutig !!! Nur 1 köder ! alles andere muss als Hegene angesehen werden und darf nur in Seen mit Maränen bestand gefischt werden.
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Spinfisher98
diesen Absatz meine ich
Hol dir die App um Bilder zu sehen -
Frank Schneider
Dein Bild sagt doch alles, lese es nochmal genau.
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Absatz (2): Bei der Ausübung Fischerei mit der Raubfisch angel ist es VERBOTEN.
Unterpunkt 1: mehr als einen Köder je Handangel.
Bedeutet also, du darfst mehrere Haken verwenden, solange sie alle am selben Köder sind.
Ein Gummifisch am Jigkopf und ein stück darüber ein weiterer am Drop shot Hacken sind 2 Köder und somit verboten. -
Frank Schneider
Absatz 3 bedeutet das du maximal 3 Drillinge (Haken) an einem Köder anbringen darfst.
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zB. 25 cm Gummifisch mit einem Jigkopf und 2 Stingern ist ok, sind 3 Haken.
Bei einem Jigkopf und 3 Stingern wären es 4 Haken und ist somit verboten.