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  • Profilbild jlnheiss<-

    Kann mir jemand das beantworten
    ⁉️

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    07.05.20 20:20 1
  • Profilbild Florian Sänger

    Am 15.5

    07.05.20 20:20 1
  • Unbekannt

    Glaube erst am 16.

    07.05.20 20:21 3
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  • Profilbild jlnheiss<-

    Okay danke

    07.05.20 20:21 1
  • Profilbild Basti [ I g' a ]

    Ab dem Zeitpunkt vom 15.05, das heißt ab dem 15.05 darf man Hechte wieder Beangeln.

    07.05.20 20:22 1
  • Profilbild Isar_Fischer

    Bei uns endet die Schonzeit der Forellen am 15.4 und man darf erst am 16.4 wieder angeln

    07.05.20 20:56 1
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  • Profilbild Fly

    Da steht ja ganz klar das die Schon Zeit am 15.05 vorbei ist.
    Dann darf man da auch Angeln.
    Wenn sie allerdings bis zum 15.05 geht darf man erst am 16.05 Angeln.

    07.05.20 21:04 1
  • Profilbild Fly

    Bei uns (Bayern)gehen die Schonzeiten bis 15.
    Also darf erst ab 16. geangelt werden.
    Deshalb find ichs komisch formuliert.

    07.05.20 21:10 0
  • Profilbild jlnheiss<-

    Okay danke

    07.05.20 21:25 0
  • Unbekannt

    Am 16.05

    07.05.20 21:52 0
  • Profilbild Exesor

    Ganz klar 15.05.

    07.05.20 22:55 1
  • Profilbild fishingchris

    Ich meine die Schonzeiten sind bis einschließlich definiert. Zumindest bei uns in NRW. Hecht ist da geschont vom 15.02 - 30.04. heißt am 1.5. wird die hechtrute rausgekrammt.

    07.05.20 23:00 1
  • Unbekannt

    Ab 24 Uhr ist bei uns die Regel ( 15.5 ab 24 Uhr)

    08.05.20 03:31 1
  • Profilbild Benny Wendt

    Ab dem 16.5. darf man wieder auf Hecht. Die Zeiten sind einschließlich und somit dann auch der 15.5.!

    08.05.20 16:17 1
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Wenn es bis 15.5 ist dann ab 16en.
    Wenn ab 15.5. dann ab 15en ist doch eigentlich klar .
    Aber wenn du sicher sein willst den Vorstand anrufen

    08.05.20 16:23 0
  • Unbekannt

    Die Regelung ist hier ganz klar. Die Hecht Schonzeit in BW ist vom 15. Februar bis link. Also so wie hier viele richtig geschrieben haben darf der Hecht wieder ab dem 16. Mai befischt werden. Das ergibt sich ja schon aus dem Begriff Schonzeit. In dem oben genannten Zeitraum wird die Fischart Hecht geschont, damit dieser ungestört seinem Laichgeschäft nach gehen kann. Das ist ja auch der Sinn einer Schonzeit. Was ich hier nicht verstehe. Dass sich im heutigen Zeitalter keiner die Mühe macht und aktuelle Fassung der Landesfischreiverordnung BW hier zeigt. Dann gibt es auch keine Diskussionen und keine Missverständnisse. Hier steht nämlich nichts on ab sondern bis. Sollte das auf Angelkarten oder sonstigen internen Richtlinien stehen würde ich den Verfasser ganz klar auf diesen Fehler hinweisen. Im Ernstfall könnt ihr euch nur auf die gesetzlichen Bestimmungen berufen. Und das ist die jeweilige Landesfischreiverordnung. Eine Aussage eines Dritten wie eines Vorstandes würde ich mit Vorsicht genießen, es könnte auch sein, dass dieser auch falsch liegt. Ich würde allen einfach raten, sich die aktuelle Verordnung auszudrucken und zu euren Fischereipapieren dazu zu fügen. Dann habt ihr sie immer parat und habt es von offizieller Stelle schwarz auf weiß. Ich habe hier mal ein Teil der Verordnung abfotografiert. Das Original könnt ihr euch auf der Seite des Landes BW unter der Rubrik Landesrecht BW und Bürgerservice als PDF downloaden.

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    11.05.20 22:00 0
  • Unbekannt

    Seite 2

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    11.05.20 22:01 0
  • Profilbild jlnheiss<-

    Okay vielen Dank

    12.05.20 08:14 0
  • Profilbild jlnheiss<-

    Dieser Post wurde gelöscht.

    12.05.20 08:26 0
  • Profilbild jlnheiss<-

    Was muss ich wenn ich bei Landesrechte BW und Bürgerservice dann eingebe das ich es Downloaden kann

    12.05.20 08:35 0
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