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  • Profilbild BarschBenny

    Moin Leute,

    Ich wollte fragen ob mir jemand sagen kann, wie genau das mit der Schonzeit geregelt ist (Niedersachsen). Darf ich während der Schonzeit überhaupt nicht mit entsprechenden Ködern losziehen (z.B. Blinker während Forellenschonzeit) oder bin ich lediglich dazu verpflichtet C&R zu betreiben, darf aber sonst wie gehabt fischen?

    13.09.20 18:48 0
  • Unbekannt

    Hallo,

    hier steht alles drin:

    link1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&link4&link0.0#jlr-BiFischONDpG2

    Es gibt auch keine generelle Forellenschönzeit.

    13.09.20 19:06 0
  • Profilbild basti.98

    Finde es unverantwortlich, während der Schonzeit so zu Angeln, dass man vielleicht eine Forelle an der Haken bekommen könnte... lass die Tiere bei ihren Laichgeschäften einfach in Ruhe. Setz auf große Köder, wenn du während der Forellenachonzeit auf Hecht angeln willst, auf Barsch würde ich einfach verzichten.

    13.09.20 19:10 5
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  • Unbekannt

    C&R ist grundsätzlich verboten wenn es unter Vorsatz geschieht.

    Die Schonzeit gibt es weil die Fische da Laichen und/oder eben geschont sind. Lass sie dann in Ruhe. Ein versehentlich in der Schonzeit gefangener Fisch ist zu releasen.

    Welche Köder wann wo erlaubt ist entnimmt man der Landesregelung.

    13.09.20 19:56 3
  • Unbekannt

    Nun entspannt euch doch mal. Es wurde eine einfache Frage gestellt und das mit dem Blinker und den Forellen war ja nur ein BEISPIEL.
    Auf die Schnelle habe ich kein spezielles Kunstköderverbot gefunden und die Gewässerordnung sagt ja auch nur C&R, wenn ein geschonter Fisch gefangen wurde. Selbst wenn er nicht überlebensfähig sein sollte, darfst du ihn nicht mitnehmen. Dann musst du ihn töten und z.B. vergraben.
    Angelst du an einem Gewässer wo die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass du dort mit deiner Methode geschonte Fische fängst, würde ich dort halt nicht Angeln. Ansonsten C&R und gut ist.

    14.09.20 06:46 5
  • Profilbild BarschBenny

    @firestorm72 vielen Dank für die sachliche Antwort. Genau so war meine Frage auch gemeint. Ich hatte und habe es ja nie vor gehabt gezielt geschützte Fische zu beangeln. Mir ging es lediglich darum, ob ich ein Gewässer, welches beispielsweise Forellen und Barsche enthält auch während der Forellenschonzeit beangeln dürfte um den ein oder anderen Barsch zu fangen. Dass ich dabei eher auf große Gummiköder setzen würde um die Forellen zu umgehen ist logisch. Das mit dem Blinker war wie gesagt auch bloß als Beispiel gedacht.

    14.09.20 08:51 1
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  • Profilbild azazel4by

    @basti.98. das mit den großen Ködern würde ich nicht machen. Hatten bei uns in der Salmonidenstrecke Hechte zu entnehmen und durften in der Forellenschonzeit mit Köder größer als 15 cm fischen. ich hab Streamer mit 6/0 Haken und 20 cm Gummifisch gefischt. nach der 4. Forelle hab ich es sein lassen

    14.09.20 09:15 0
  • Profilbild basti.98

    @azazel4by dann müsst ihr ja Wahnsinnsforellen drin haben. Hab noch nie eine Forelle beim Hechtangeln gefangen, auch mit vermeintlich kleinen Köder (Chatterbait) kam kein Forellenbiss. Barsch fange ich dagegen als Beifang schon oder Aitel.

    14.09.20 12:55 0
  • Profilbild azazel4by

    @basti.98 sind normale Forellen zwischen 45 und 50 cm im Fluss. ja wir haben auch 70er drin, aber nicht in dem Abschnitt. Forellen verbeißen teilweise die Köder um den Standplatz zu verteidigen

    14.09.20 14:32 0
  • Profilbild basti.98

    @auazel4by ok das ist bei mir noch nie vorgekommen. Bei Saiblingen habe ich das schon beobachtet, dass man die während der Laichzeit nur so lange ärgern muss, bis die zubeißen. Wenn das eintritt sollte man natürlich auch da drauf verzichten, aber ich hab null Probleme damit.

    15.09.20 04:40 0
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