Beiträge

  • Profilbild Marcus Posch

    Eine ganz wichtige Frage die bestimmt für alle interessant sein könnte....

    alle sagen das was man fängt und über die mindestgröse is muss man töten da c&r angeblich verboten ist.
    Aber ich finde dieses Gesetz nicht
    keinen Paragraphen keinen Absatz nichts.
    Wie steht ihr den zu der Sache?

    02.12.17 12:20 0
  • Unbekannt

    Das steht alles unter anderem im Tierschutzgesetz. Nur leider nicht wortwörtlich und ist teilweise auch Auslegungssache. Von daher muss das jeder für sich selber wissen und sich seine Quellen suchen um sich seiner Meinung sicher zu sein.

    02.12.17 12:24 0
  • Profilbild Marcus Posch

    Aber dann finde ich darf man auch keine Strafen oder Anzeigen verteilen wenn es keine anständige Auslegung gibt...

    02.12.17 12:26 0
  • Werbung
  • Profilbild Marcus Posch

    und ich finde es persönlich richtig gerade die Grössen Fische zurück zu setzen
    Da die fü einen natürlichen Nachwuchs ganz besonders wichtig sind
    Hehe und Pflege heisst es doch für uns Angler

    02.12.17 12:28 2
  • Unbekannt

    Wenn du gegen das Gesetz verstößt kann man dich anzeigen. Beim deinem Lehrgang solltest du gelernt haben, dass man nicht ohne Grund ans Wasser darf. Also du darfst nicht ans Wasser gehen und sagen ich nehme eh nichts mit. Also Spaßangeln ist verboten

    02.12.17 12:29 2
  • Unbekannt

    Richtig das heisst es und das meine ich ja, du musst falls dir einer ans Bein pinkeln möchte argumentieren können, dass du im Recht bist

    02.12.17 12:31 0
  • Werbung
  • Profilbild Marcus Posch

    Ja das is mir klar ....
    Aber wer kann dir das nach halten??

    Und im Kurs habe ich gelernt nachhaltig zu fischen.
    Beispiel
    Ich gehe ans Wasser fange einen Hecht mit 90 den setze ich zurück in der Hoffnung evtl einen zwischen 60 und 70 zu fangen den ich dann entnehmen würde und deswegen will mich einer anzeigen?
    is doch nur der scheiss mit der PETA??

    02.12.17 12:32 1
  • Unbekannt

    Da fängt das ja wieder mit der Argumentation an. Du sagst du setzt ihn zurück weil du einen kleineren fangen willst. Das musst du nur begründen können und bist dann auf der sicheren Seite. Du kannst dich auf deine Hegepflicht berufen oder sagen ich kann den nicht verwerten weil zu groß und solltest somit auf der sicheren Seite sein. Ich möchte hier bewusst nicht von c&r reden oder diesen Begriff in einer Argumentation nutzen, da dieser Begriff zu viele verschiedene Auslegungen bietet und an sich schon erst einmal klar definiert werden muss. Also selektives Angeln ist erlaubt

    02.12.17 12:36 2
  • Unbekannt

    Die Sache mit der PETA tritt meines Wissens nach häufig im Zusammenhang mit Karpfenanglern oder Youtubern auf, welche in ihren Videos klar maßige Fische zurücksetzen uns somit angreifbar sind. Bei letzteren oft zu unrecht. Problem am angeln auf Großkarpfen: Wo ist die Verwetungsabsicht? Wo ist der gesetzlich vertretbare Grund zu angeln?

    02.12.17 12:38 1
  • Unbekannt

    Dir kann das eigentlich fast keiner nachhalten, solange fu es nicht in irgendeiner Form öffentlich machst, z.B. durch Videos oder in dem du es auf irgendeiner Plattform öffentlich zugänglich rumposaunst

    02.12.17 12:40 0
  • Profilbild Marcus Posch

    Ja aber des kanns ja nicht sein ...
    Und deswegen könnte es trotzdem erstmal zu einer Anzeige kommen...
    is ja leider schon oft genug vor gekommen..

    Mal schauen ob da noch mehrere Meinungen dazu kommen und auch selbst erlebtes...

    02.12.17 12:40 0
  • Unbekannt

    Ich glaube das wird wenn du Pech hast in eine unsachliche Diskussion ausarten, was dich nicht weiterführen wird. Aber viel Erfolg

    02.12.17 12:42 1
  • Unbekannt

    Beim gezielten Großkarpfenfang gibt's bei guten Argumenten keine Probleme auch ohne Verwertungsabsicht. Zum Beispiel kann man das ganze mit der Hege und Schutz der Bestände begründen, in dem man kranke oder verletzte Karpfen zu entnehmen gedenkt oder auch Karpfen durch Fotos dokumentiert, weil man das Wachstum bei erneutem Fang nachweisen möchte um einen Überblick über die Futtergrundlage des Gewässer zu erhalten. Die richtige Begründung macht's. C&R heißt nur fangen und zurück setzen. Das ist nicht verboten und sogar bei Untermaßigen oder in Schonzeiten gefordert!!!

    02.12.17 13:51 3
  • Profilbild Wesp

    niemand wird dir nachweisen können ob dir der Fisch aus der Hand geglitten ist oder ob es absichtlich passiert ist.
    Also wenn du C&R betreiben möchtest nur zu.
    Ich finde es gut.
    Ich nehme nur ein Fisch mit nach Hause wenn er zeitnah gegessen wird und hau mir nicht den Gefrierschrank voll.

    02.12.17 13:57 0
  • Unbekannt

    @Angelfan Hechtvater
    Ich weiß, dass das die Bedeutung davon ist. Nur wird da schnell wenn jemand mit dir argumentiert pauschal draus gemacht c&r angler nehmen garnichts mit. Es wird also gerne mit Spaßangeln gleichgesetzt oder verwechselt

    02.12.17 15:26 2
  • Profilbild Frank Schneider

    Ich hab mich damit schon länger auseinander gesetzt und kann dir sagen, dass es dazu kein eindeutiges Gesetz gibt, sondern mehrere Gesetze ineinander greifen.
    Als erstes haben wir das Fischereigesetzt welches dir erlaubt Angeln zu gehen und das Tierschutugesetz welches verbietet einem Tier ohne trifftigen Grund leid zu zu fügen.
    Das bedeutet , das du erstmal nur Angeln gehen darfst, wenn du vor hast den gefangenen Fisch auch zu verwerten und zwar erstmal alle.
    Als nächstes greift dann das Fischereigesetzt ein, welches untermaßige und geschohnte Fische aus dieser Regelung raus nimmt.
    Sprich zu kleine, Fische in der Schonzeit und ganzjährig geschonte Fische müssen zurück gesetzt werden.

    Und jetzt wirds kompliziert, jetzt greift nochmal das Tierschutzgesetz ein und sagt, das mann kein Tier ohne trifftigen Grund töten darf.
    Das bedeutet für uns, fangen wir einen Fisch, der nicht unserem Zielfisch entspricht, oder von uns nicht verwertet werden kann, darf er zurück gesetzt werden.
    Allerdings gillt das nicht in ganz Deutschland.
    Wenn ich mich recht errinnere ist es das Landesfischereirecht von Bayern, welsches dem Angelnden verbietet die Entscheidung selber zu treffen und besagt stattdessen das stattdessen der Fischereiberechtigte sprich der Pächter des Gewässers der die Karten für das Gewässer vergibt, diese Entscheidung treffen muss.
    Gründe, das der Fisch zur Arterhaltung wichtig ist, werden in der Regel auch anerkannt.

    Was Angelfan Hechtvater in dem Zusammenhang schreibt ist leider auch nur zum Teil richtig.
    Mann kann zwar Karpfen beangeln und diese zur Bestandsaufnahme und zur Massenbestimmung dokumentieren und diese dann zurück setzen, allerdings muss das durch den Fischereiberechtigen, also zb den Verein auch so gefordert werden.
    Beruft mann sich darauf auf eigene Faust wird mann vor Gericht nicht durchkommen.

    In manschen Gewässern wird uns diese Entscheidung auch durch den Fischereiberechtigten abgenommen, wenn der Verein zb ein Entnahmefenster eingeführt hat.

    Unterm Strich bedeutet das also, Angeln darfst du nur mit der Absicht deinen Zielfisch, in einer für dich verwertbaren größe, auch mitnehmen zu wollen.
    Alle anderen Fische oder nicht verwertbare Fische dürfen zurück gesetzt werden.

    Trotzdem riskiert mann mit jedem maßigen Fisch der zurück gesetzt wird erstmal eine Anzeige und eine Verurteilung. Denn auch mit Kenntnis dieser Gesetze hängt eine Verurteilung davon ab , ob der Richter einem glaubt, dass mann seinen Zielfisch in verwertbarer Größe auch wirklich mit genommen hätte und eben nicht nur zum Spaß angeln war.

    02.12.17 15:31 13
  • Profilbild DickesB

    Top @Frank Schneider. 👍 korrekt formuliert. Am Zierfisch vorbei darf wieder zurück, aber auch nur, wenn man Von den Ländern den Satz auch dazu nimmt.

    Der gefangene Fisch ist uneingeschränkt lebensfähig und weist keinerlei Verletzungen auf, welche ihm lang anhaltende Schmerzen oder Leiden verursachen könnten.

    Viel Spaß beim fischen.

    02.12.17 16:28 1
  • Profilbild angeldealz.de

    Vortrag von Dr. Arlinghaus anschauen sag ich da nur 🙂👍🏻 Wird mMn gut erklärt & die Zeit lohnt sich absolut zu investieren!

    link2017/10/22/sehenswerter-vortrag-ueber-catch-release-von-dr-robert-arlinghaus/

    02.12.17 16:40 5
  • Profilbild DickesB

    Das sagt ja genau dass was wir hier besprochen haben. Guter Beitrag.

    02.12.17 18:26 1
  • Profilbild Jakob Blösch

    Oft wird dir die Entscheidung aber auch abgenommen zb ist in dem Gewässer wo ich die Jahreskarte besitze VORGEGEBEN dass ich jeden gefangen Hecht mitnehmen MUSS Zwegs Übermaß an hechten die den Bestand auffressen und das find ich auch gut so
    Überhaupt bin ich der Meinung den Fisch was man fängt sollte auch mitgenommen werden gerade bei ganz kalten und ganz warmen Temperaturen zb bei Forellen usw.

    02.12.17 18:38 0
Alle Forenbeiträge anzeigen
Android App für Angler iOS App für Angler
Alle Angeln Android App für Angler iOS App für Angler