Beiträge

  • Profilbild Carpcatcher77

    Hallo,
    muss euch mal zu eurem Wissensstand fragen.
    Bei uns gibt es eine neue Polizeitruppe und es hagelt bei Kontrollen nur noch so Bußgelder.
    Begründung ist meist Camping im Naturschutzgebiet.
    Als jüngstes Bsp.: Ein Angler hat als Angelstuhl einen verwendet, indem sich die Füße hochklappen lassen. Dies wurde von der Polizei als Akt Camping ausgelegt. 150€ Strafe. Weiter dürfen wir 24h angeln, aber nach neuster Auffassung keine Liege mit ans Wasser nehmen. Also eigentlich darf man nach denen nie eine Liege mitnehmen. Da Camping.
    Wenn ich mir aber doch eine Tageskarte kaufe, sage ich doch ganz klar Angeln nicht Camping.
    Nach meiner Meinung ist es doch ein Unding solche Vorschriften anzusetzen und klingt auch klar nach Willkürlich.
    Gibt es eine Möglichkeit sich zu schützen?
    Wie soll man sich den da bitte verhalten.

    26.08.19 18:56 6
  • Profilbild Kevin Teu

    sofort Anwalt. sowas kann keiner als camping sehen....

    26.08.19 19:16 5
  • Unbekannt

    Guck in die Bedingungen vom See was die erzählen oder gerne sehen wollen sind 2 Paar Schuhe 😎 oder doch nur Karneval Polizei 😜😁

    26.08.19 19:24 0
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  • Profilbild Carpcatcher77

    Ist echt übel. Ich meine die Kontrollen sind ja löblich. Aber anstelle Tageskarte und Fischerausweis zu kontrollieren wird man angegangen. Da könnte man meinen, die Jungs sind Mitglied in dem anderem verrückten Verein. 🙈
    Und eigentlich möchte man doch nur etwas vom Alltagsstress wegkommen.

    26.08.19 19:30 1
  • Profilbild Angelfutzie

    wir leben hier in einem Rechtsstaat. du kamnst immer klagen wenn du nicht einverstanden bist mit dem was die da treiben

    26.08.19 19:53 0
  • Unbekannt

    Frag doch Einfach mal ob sie dir denn diese Bestimmung zeigen können oder wo genau das so dort steht. Und wo genau beschrieben ist in den Vorschriften was Camping ist und was nicht. Denn nur die Dienstvorschriften sind bindend. Ich zum Beispiel diskutiere regelmäßig mit der Lebensmittelkontrolle, ob denn Ihre Ansichten vom Gesetzgeber so gedeckt sind oder ob das ihre persönliche Ansicht ist, das dieses oder jenes genau so sein muss. Oftmals, ist das ein persönliches "Hobby" der Kontrolleure, das durch keine Vorschrift in der Form gedeckt oder beschrieben ist. Dazu höflich aber Fordernd fie Dienstsusweise einsehen und sich die Personalien der Kontroleure notieren. Und wenn echt nichts mehr geht zum bezahlten Lügner, Anwalt.

    26.08.19 19:55 0
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  • Profilbild Carpcatcher77

    Lol. Das ist doch nicht das Ziel wenn ich ans Wasser fahre. Rechtsstaat. Tolle Sache. Und die Polizei dein Freund und Helfer.
    Wie stuft jetzt bitte die Polizei dieses Camping ein. Woher nehmen die das. In der Angelkarte steht nichts.
    Am besten man geht im Motto FKK. Da ist die Chance gross alles richtig zu machen. Zumindest in Bezug Camping.
    Aber Mal ernsthaft. Auf welcher Grundlage können solche Auslegungen und damit verbundene Bußgelder verhängt werden.

    26.08.19 20:00 0
  • Unbekannt

    Das ist genau das was ich meinte. Wenn die da kommen, müssen die auch genau den betreffenden Paragraphen benennen können wo das so da steht.

    26.08.19 20:08 0
  • Profilbild Kanalratte

    Fakt ist das du erstmal das machst was die Polizei dir sagt, ob richtig oder falsch steht woanders, die Beamten sind dir keine Erklärung schuldig, wenn du meinst das du ungerecht behandelst wurdest bleibt dir die Option die Sache über ein Rechtsanwalt zu klären, außerdem ist es dir freigestellt eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.
    Nur fang erst gar nicht an mit denen zu diskutieren......
    Bist immer zweiter.

    26.08.19 20:19 1
  • Profilbild .Sebastian.

    Bei uns in den Verordnungen der Naturschutzgebiete steht was erlaubt ist und was nicht. Z.B. nur Zelte ohne Boden als Wetterschutz.
    Des Weiteren müsste in eurem Landesrecht definiert sein was „Campen“ ist damit die Freundlichen einen Verstoß überhaupt geltend machen können.

    26.08.19 20:22 1
  • Profilbild Carpcatcher77

    Denke auch. Wenn die ihr Urteil erst einmal gebildet haben, dann ist das so. Könnte mir vorstellen, man macht es erstmal nur noch schlimmer.
    Bisher war ich halt der Meinung, Feuer, Grillen, Zelt sind No goes. Aber jetzt einen Stuhl vorschreiben, keine (Karpfen-)Liege am Wasser...
    Was soll den das?
    Weiter waren wir kürzlich zu zweit am Angeln. Übernacht.
    Da haben uns die Beamten gefragt, wie lange wir fischen wollen. Da wir 24h dürfen war meine Antwort, Ersteinmal bis 24Uhr und um 0 Uhr geht's weiter. Dann meinte der nette Herr, wäre in Ordnung aber nicht hinlegen, nur sitzen!!!
    Hä- verstehe ich nicht.

    26.08.19 20:27 0
  • Profilbild Carpcatcher77

    Schlafen und Aufsichtspflicht zur Rute ist ja bekannt. Nach gutem alten Gesetz in Bayern - geht nicht.
    Wenn wir aber zu zweit sind und abwechselnd schlafen ist doch die Aufsichtspflicht erfüllt, oder.
    Also warum darf man nicht liegen, wenn man Angelt.

    26.08.19 20:31 0
  • Unbekannt

    Dieser Post wurde gelöscht.

    27.08.19 04:47 0
  • Profilbild azazel4by

    Die Rechtslage in Bayern ist einfach. Man darf fast überall campen, wenn die Zustimmung des Grundstückseigentümers vorliegt. Wenn es sich um ein Pachtgewässer handelt, wurde dies mit allen Rechten und Pflichten verpachtet. Wenn der Verein das Zelt erlaubt, kann die Polizei nichts machen. Wenn du ohne Boden unterwegs bist, gilt auch ein Zelt als reiner Wetterschutz. Ausnahmen sind Naturschutzgebiete.

    27.08.19 05:57 1
  • Profilbild azazel4by

    ich würde gegen das Bußgeld klagen, egal wie es ausgeht, entsteht rechtliche Klarheit. Die Polizeitruppe sind wahrscheinlich die Bamberger, die müssen sich noch Sternchen verdienen. Da hast du gute Chancen vor Gericht. Ich hab die Jungs auch schon auflaufen lassen. Vom Fischereigesetz haben die 0 Ahnung.

    27.08.19 06:07 0
  • Profilbild Chris85x

    da lach ich mich tot @ kanalratte !! auch die Beamten müssen dir eine Erklärung geben warum und wieso!! dass lustigste ist dass die Beamte die schnauze bloß bei uns deutschen aufbekommen!! dass müssen die Beamten mal zu Kumpel Ivan und Vitali sagen lach dann landen die im wasser!! oder machen komplett einen Bogen!! 1. du darfst am Wasser dein Zelt aufbauen(ohne Boden natürlich) und die Liege darf man auch benutzen!! Ein Bekannter ist beim Landesfischereiverband und der meinte dass sich die Herrn Beamten wichtig machen wollen!! Dienstausweis zeigen lassen, Namen notieren und beim Verband anrufen!! grüße

    27.08.19 12:39 4
  • Profilbild Carpcatcher77

    chris85x, werde ich beherzigen. Auf jeden Fall auch ein guter tip mit dem Verband. Danke

    27.08.19 16:51 0
  • Profilbild ElbeDD

    Wäre Recht so einfach, dann bräuchten wir keine Gerichte, Anwälte etc. Was in einem Bundesland als Campen gilt, ist im nächsten Bundesland wieder kein Campen. Deshalb ist jeder Sachverhalt als Einzelfall zu prüfen. Jeder hat das Recht in Widerspruch zu gehen und einen Anwalt einzuschalten.

    Wie man sich im Vorfeld schützen kann? Eine gute Rechtschutzversicherung abschließen.

    Wie man sich vor Ort verhält? Im Grunde genügt es, wenn man das Aktenzeichen bekommt. Der Anwalt erhält ja Akteneinsicht und kommt somit auch an die Namen der Kontrolleure.

    28.08.19 15:15 1
  • Profilbild Kanalratte

    @ Chris85, wie schon angemerkt von mir ist es so das du erstmal jeglicher Anweisung Folge zu leisten hast, ansonsten droht dir schon mal ein Bußgeld von 20€, bei den anderen Sachen stimme ich dir schon zu.....

    28.08.19 16:20 0
  • Profilbild Chris85x

    kanalratte musst du nicht!! nehme es mir nicht krumm lass euch von den Beamten nicht jeden Schwachsinn auflabbern!! die meisten kennen sich im Fischrecht nicht mal aus!! gruss

    28.08.19 18:16 2
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