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  • Profilbild FKEBaits

    hallo alle zusammen wie in dem Anhang zu sehen ist das nutzen einer handangel zum raubfischfang untersagt. in Sachsen gilt ein generelles kunstköderverbot. wäre es erlaubt mit dropshot System und Wurm auf Barsch zu gehen? da ist ja auch die Nutzung einer handangel ist aber nicht mit kunstködern auf nicht zu schonende Fische.

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    14.02.23 12:08 0
  • Profilbild Angelfan1974

    Meines Wissens nach darf man - da Naturköder (außer Fischfetzen) erlaubt sind

    14.02.23 12:30 2
  • Profilbild Adalbert Ordnungs Schelle

    Frag den LAV, oder Fischereirechtsinhaber. Bei Dropshot mit Wurm ist das eine Streitfrage. Im Zweifel würde ich den Wurm einfach mit Pose anbieten

    14.02.23 12:44 0
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  • Unbekannt

    Wie es dasteht, das Raubfischangeln ist untersagt in der Zeit.

    14.02.23 13:52 1
  • Profilbild JaCu

    Dann angelst du mit Wurm und Pose auf Karpfen. 😉

    14.02.23 14:17 1
  • Unbekannt

    @Sargon: 1. Steht das nicht Raubfischangeln, sondern die Benutzung von Handangeln zum Raubfischfang. Ich kenne nämlich kein Gesetz, wo in dieser Zeit das Angeln auf Barsch (Pose/Wurm) verboten ist, was ja nach deiner Auslegung auch der Fall wäre.
    Also muss man erst einmal Prüfen, was man in Sachsen unter einer Handangel zum Raubfischfang versteht. Und das sagt die Gewässerordnung von Sachsen, die meinst du bestimmt, dazu:

    "Spinnangel (Definition: Handangel zum Raubfisch-Fang)

    Spinnangeln sind Angeln, mit denen eine Anbissstelle zum Fangen von Fischen ständig durch das Wasser bewegt wird. Es dürfen künstliche Spinnköder oder ein toter Köderfisch (auch im Spinnsystem) verwendet werden.
    Die Anzahl der zulässigen Angelhaken und deren Anordnung entspricht den Erläuterungen zur Köderfischangel unter Pkt. 2.2. dieser Gewässerordnung.
    In Salmonidengewässern gilt Pkt. 4.2.2 entsprechend.
    Ob die Spinnangel zum Raubfisch-Fang einsetzbar ist, wird durch den verwendeten Köder bestimmt. Kunstköder bzw. Köder, die mit mehreren oder mit mehrschenkligen Haken verwendet werden, sind grundsätzlich Raubfischköder."

    Und hier wird die Spinnangel u.a. ja durch den Köder bestimmt. Und der natürliche Wurm ist weder ein künstlicher Spinnköder, noch ein toter Köderfisch und ein mehrschenkliger Haken kommt da auch nicht vor. Und der Wurm ist auch kein klassischer Raubfischköder. Wäre auch blöd, da dann der Friedfischangler in Brandenburg, geht ohne Fischereischein, nicht mit Wurm Angeln dürfte.

    Aber das steht in der Fischereiverordnung von Sachsen:

    "Mit einem Köder, der zum Fang von Raubfischen geeignet ist, darf vom 1. Februar bis zum 30. April nicht gefischt werden."

    Hier muss man jetzt Wissen, zu was der Barsch eigentlich genau in Sachsen zählt. Dann dürfte aber auch niemand an einer Pose einen Wurm anbieten. Weil halt normalerweise der Barsch und auch der Aal zu den Raubfischen zählt. Somit ist dann der Wurm, dieser ist ja zum Fang von Raubfischen (Aal/Barsch) geeignet, bis zum 30.04. nicht erlaubt. Kann ich mir aber nicht wirklich vorstellen, dass das so in Sachsen ist.

    Aus meiner Sicht ist es gemäß Gewässerordnung erlaubt. Die Fischereiverordnung schränkt es aber irgendwie wieder ein. Also die Benutzung von einem Wurm. Somit solltest du beim Verband mal nachfragen. Hier findest du eine Mail Adresse um deine Frage zu stellen.

    link

    14.02.23 14:20 3
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  • Profilbild Adalbert Ordnungs Schelle

    Sargon, das sagt die Benutzung von Handangeln zum Raubfischfang. Sprich Gerät und Montagen zum Raubfischfang. Der Barsch ist nicht geschont, darf also beangelt werden, eben nur nicht mit Raubfischmontagen. Pose und Wurm geht.

    14.02.23 14:21 1
  • Unbekannt

    Ihr schreit das einer Person die 14 Jahre alt ist, zum Schluss besteht dennoch Schonzeit, hinsichtlich des vermehrtem ging es nicht um ein spezifischen Fisch, sondern Raubfisch, diesbezüglich ist das dann schon der Auffassung richtig, desweiteren geht es bei dem Aushang nicht Mal um einen Köder, Zusammenfassend ist zu sagen, wie es da steht, das Raubfischangeln ist untersagt in der Zeit,

    Rechtsbehelfsbelehrung, Leg doch Wiederspruch ein

    14.02.23 14:58 0
  • Unbekannt

    Schonzeit für Barsch? Wo steht denn bitte, dass es eine Schonzeit fur Barsch gibt?!Und in der Frage geht es um den Barsch. Zitat:
    "Wurm auf Barsch zu gehen"

    Und in der Auslegung der Raubfischangel geht es um Köder. Steht sogar extra da.
    Wenn du also nicht in der Lage bist, Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen und Fragen richtig zu lesen und zu verstehen, dann lasse doch einfach deine unqualifizierten Kommentare. Das hilft nämlich niemanden weiter. Und einer 14 jährigen schon lange nicht. Ist ja nicht das erste mal in diesem Forum, dass du einfach nur Müll erzählst. Aber selbst dazu bist du nicht in der Lage das zu verstehen. Hättest mal dieses Zeug nicht immer nehmen sollen.

    14.02.23 15:08 3
  • Profilbild Godspeed

    Suchfunktion!
    Diese Frage wird jedes Jahr mindestens 5 Mal zur Beginn der Schonzeit gestellt.

    14.02.23 15:55 1
  • Unbekannt

    Ja, dass stimmt wohl. Haben wir das jetzt auch schon für jedes Bundeslandl/Fischereiberechtigten durch?😂

    14.02.23 15:58 0
  • Profilbild Mahaje

    Wir angeln immer in der Schonzeit mit Drop shot und Wurm

    14.02.23 16:38 1
  • Profilbild Mahaje

    Barsche haben keine Schonzeit, wie schon erwähnt wurde und es geht um die verbotenen Kunstköder!

    14.02.23 16:40 1
  • Profilbild FKEBaits

    @ hecht666: bin zwar ein Junge aber nicht so schlimm😉

    14.02.23 16:51 0
  • Unbekannt

    Ups... Ich habe nur dein Profilbild gesehen. Ist nicht böse gemeint 🙈🙈🙈

    14.02.23 16:56 0
  • Profilbild FKEBaits

    alles gut 🤗

    14.02.23 16:57 0
  • Profilbild FKEBaits

    doch dies steht auch schon in mehreren Foren 😂

    14.02.23 17:00 0
  • Unbekannt

    Hecht 666 man gut das nicht so was erzähle, selbst wenn Leute Grass rauchen, keine Ahnung von, aber dafür kann du dir richte in klaren sein, wenn es darauf ankommt mich zu kontaktieren hast du kein Chance,

    selbst ich würde sagen das man dir den Schein abgenommen oder nicht bestanden, du bist beschäftigt, siehst doch selbst eine Lösung zu finden, und wenn du mal was scheiben müsstest schau dir den Verlauf an,

    14.02.23 17:23 0
  • Unbekannt

    Keine Chance dich zu kontaktieren? Du bist echt lustig. Kannst du dich nicht mehr daran erinnern, dass du hier im Forum vor kurzem deinen Fischereischein mit deinem Namen und deiner vollständigen Adresse eingestellt hast. Ich könnte dich Besuchen oder dir eine Karte schreiben, wenn ich das wollte. 😂😂😂

    Und was hast du denn immer mit meinem Fischereischein? Ich habe meinen Schein seit 1987. In der damaligen DDR musste man die Prüfung zur Raubfischqualifikation ablegen und dann hatte man quasi den Fischereischein. Was hast du denn 1987 gehabt? Wahrscheinlich einen Jungpionierausweis 😂 Schaffst ja selbst in deinem jetzigen Alter nicht mal verständliche Sätze zu schreiben und willst mir was erzählen.

    Konzentriere dich mal auf das Angeln. Da hast du bestimmt schon genug zu tun. Und für rechtliche Fragen gibt es hier genug andere, dir ihr Hirn nicht durch irgendwelche Drogen eingeschränkt haben.
    Ist auch nicht böse gemeint, aber du siehst ja was dabei immer raus kommt. Und mit falschen Antworten hilfst hier keinem. Versuche das mal zu verstehen. 😏

    14.02.23 17:34 1
  • Unbekannt

    will ich nicht dich verstehen, siehst ja das du eine Person bis die das dann für sich verwendet,

    14.02.23 17:44 0
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