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  • Profilbild Angeln.like.a.boss

    Hallo, ich habe meine Prüfung bestanden und schon die Bescheinigung aber noch nicht den blauen Schein, darf ich schon an die Ostsee

    02.11.21 13:00 0
  • Profilbild Angler4711

    Wenn du einen Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe mit dir führst, sollte deine Prüfbescheinigung ausreichend sein.

    02.11.21 13:09 0
  • Profilbild Angeln.like.a.boss

    Was ist den die entrichtete Fischereiabgabe

    02.11.21 13:11 1
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  • Profilbild Angeln.like.a.boss

    Oder ist das die Prüfbescheinigung

    02.11.21 13:11 0
  • Profilbild pike_strike

    Nein is ne Marke ... sieht aus wie ne Briefmarke die kannst im Laden kaufen

    02.11.21 14:01 0
  • Unbekannt

    Die Fischereiabgabe ist eine jährliche Gebühr in Schleswig Holstein und kostet 10 Euro. Diese wird immer benötigt, wenn man dort Angeln will.
    Deine eigentliche Frage kann dir die zuständige Behörde, dort wo der Fischereischein ausgestellt wird, beantworten.

    02.11.21 16:14 0
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  • Unbekannt

    Dachte immer Nord und Ostsee braucht man kein angelschein und Erlaubnis Schein,oder hat sich das mit der Zeit geändert ?

    03.11.21 04:17 0
  • Profilbild CocoNF

    Nein darfst du nicht! Du musst erst deinen Fischereischein beantragen (blauer Schein) und die 10 EUR Jahresgebühr bezahlen. Dann darfst du Nord-/Ostsee ohne extra Erlaubnisschein beangeln.

    03.11.21 07:20 1
  • Profilbild Angler4711

    @ Sin2-Do
    Das kommt darauf an in welchem Bundesland du die Fischerei in den Küstengewässern ausüben willst! Das Fischereirecht ist Ländersache und so kann es wie von dir beschrieben in Niedersachsen/Nordsee sein, dass man keinen Angelschein benötigt oder wie @CocoNF schreibt in Schleswig Holstein eben nur mit Fischereischein und Marke(Nachweis der Abgabe der Fischereiabgabe). 🤓

    17.11.21 14:49 0
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