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  • Profilbild LeSunset

    Hey,

    mir ist eine Frage aufgekommen und trotz, dass ich die Gewässerordnung deswegen nochmal durchgelesen habe, bin ich mir immer noch unsicher und würde diese Frage gerne eindeutig beantwortet haben, damit ich am Ende nichts falsch mache.

    Ich gehe morgen an einen etwas größeren Dorfteich wo unter anderem auch Graskarpfen und Spiegelkarpfen vertreten sind. Nun steht in der offiziellen Angelapp von Sachsen sowohl beim Spiegelkarpfen eine Fangbegrenzung von 2, als auch beim Graskarpfen. Nun möchte ich gerne wissen ob diese Fangbegrenzung für beide Arten insgesamt pro Tag gilt, oder ob ich z.B. 2 Graskarpfen sowie 2 Spiegelkarpfen mitnehmen dürfte.

    LG Fabian

    18.07.22 15:24 0
  • Profilbild Marco Ripsch

    Tu den Gewässer ein gefallen und lass die Graskarpfen drin. 1. ist da nicht wirklich was dran 2. sind sie da drin um das Gewässer sauber zu halten.

    18.07.22 15:26 0
  • Profilbild LeSunset

    wie sehe das gleiche Beispiel denn mit Schuppenkarpfen und Spiegler aus? Ich habe mich beim Schreiben vertan. dort gibt es zwar auch Graskarpfen, aber ich meinte eigentlich Schuppis und nicht Graskarpfen ^^"

    18.07.22 15:27 0
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  • Profilbild Housemeister

    Meinst du den LVSA? Da wird in der Beschreibung kein Unterschied zwischen Spieglern und Schuppis gemacht, sondern du darfst generell nur zwei Karpfen entnehmen. Außer Hecht und Zander (da nur zwei) darfst du generell 3 Fische entnehmen, also z.B. 1 Karpfen, 2 Graser oder umgekehrt.
    Steht alles in der Gewässerordnung.

    18.07.22 15:49 1
  • Profilbild Julol6464

    Fang erstmal ein Graser

    18.07.22 15:56 0
  • Profilbild LeSunset

    @Julo6464 Karpfen angeln ist nicht unbedingt was neues für mich und ich habe auch schon den einen oder anderen Graskarpfen gefangen (die sind in meiner Umgebung sehr oft in den Dorfteichen vertreten). Nur habe ich mich ehrlich gesagt nie wirklich bis jetzt mit der Fangbegrenzung von Fischgruppen auseinandergesetzt, sondern nur mit der, der einzelnen Fischarten

    18.07.22 16:11 0
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  • Profilbild Lodrik Bardic

    In der Gewässerordnung wird, bei der Fangbegrenzung, Graskarpfen und Karpfen extra erwähnt.
    Interpretiere ich so: Du darfst pro Angeltag 2 Graskarpfen und 2 Karpfen (Spiegel- oder Schuppen) mitnehmen.

    Da Spiegel- und Schuppenkarpfen nicht getrennt aufgeführt sind, verstehe ich das so, dass die Begrenzung insg. gilt. Nicht pro Art.

    18.07.22 16:48 0
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