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  • Profilbild Anton Besch

    Nehmen wir mal an, es ist schonzeit für hecht und ich Angel auf Barsch mit einem barsch wobbler und es beißt ein hecht an. der hecht schluckt den wpbbler bis in die kiemen uns es blutet aus den Kiemen. Da sich der Fisch quält muss ich ihn töten oder was soll ich machen? Danke für Antworten

    28.04.19 14:43 0
  • Unbekannt

    Du MUSST grundsätzlich kein Tier töten!
    In dem von dir angenommenen Szenario würde ich pers.
    den Fisch aber von seinen Leiden erlösen ungeachtet was geschrieben steht.
    DAS IST ALLERDINGS MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG!

    28.04.19 14:51 4
  • Profilbild DirrtyFidget

    wir haben gelernt ihn dann vergraben zu müssen . also wenn man ganz offiziell ist . fände ich persönlich aber Verschwendung

    28.04.19 14:52 3
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  • Profilbild DirrtyFidget

    und Walex1 doch man muss denn fisch töten wenn er keine Überlebenschancen mehr hat . zb bei nem sehr stark gerissenen Fisch oder nem viel zu tief geschluckten köder

    28.04.19 14:53 0
  • Profilbild Rutenwald

    Wenn der Fisch nach deiner Einschätzung nicht mehr überlebensfähig ist, abschlagen und den Köder samt Vorfach im Fisch belassen, falls du kontrolliert wirst.

    28.04.19 14:54 5
  • Profilbild JFK

    in Berlin muss man untermaßige sowie in der Schonzeit gefangen Fische, die offensichtlich nicht überlebensfähig sind Waidgerecht töten und anschließend zurück ins Gewässer werfen.

    Das wirkt erstmal wie Verschwendung und ist auch schade um den Fisch, aber so ist sichergestellt (sofern ausreichend kontrolliert würde...), dass niemand untermaßige oder geschonte Fische für den Verzehr entnimmt und dann behauptet, der Fisch habe den Haken zu tief geschluckt

    28.04.19 15:02 1
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  • Unbekannt

    @DirrtyFidget,
    wen oder was ich töte entscheide ich!
    Immerhin ist es ja endgültig.
    Aber im Sinne des Gesetzes hast du Recht.

    28.04.19 15:04 0
  • Profilbild Anton Besch

    rutenwald ja Danke habe ich

    28.04.19 15:12 0
  • Profilbild JFK

    @Walex1 das stimmt so nicht ganz, denn bei den Fischen um die es hier geht hast du ebend keine Wahl mehr, denn dass sie sterben werden ist relativ sicher und das du sie durch deine angellei getötet hast muss dir dann auch klar sein!
    Du hast lediglich die Wahl das einzig richtige, nämlich das frühzeitige erlösen des Tisches, zu tun.

    28.04.19 15:16 1
  • Profilbild Magnum 83

    Also um erlich zu sein verstehe ich die Fragen hier immer link man im Besitz eines Fischereischeines sein muss man wissen wie man sich in so einem Fall zu verhalten link wird in jeder Prüfungsvorbereitung link wurde gelehrt:wird ein Fisch in der Schonzeit oder Untermassig gefangen der nicht mehr überlebensfähig ist,so ist er waidgerecht zu töten und zu link davon ist es bei mir in Sachsen Anhalt eh verboten wärend der Schonzeit mit Kunstköder zu link so passiert es auch nicht das man beim Barsch angeln einen Hecht link andere Bundesländer andere "nicht ganz logische Regeln"🤷‍♂️

    28.04.19 15:17 3
  • Profilbild Palino

    Auf gar keinen Fall den Fisch mitnehmen, sondern sofort vergraben oder (am besten kleingeschnitten) zurück ins Wasser.
    Alles andere kann dir sonst als Verstoß ausgelegt werden. Man könnte z.b. einen Köder auch nach der Landung extra noch reinstopfen.

    Als Angler ist man verpflichtet einen nicht überlebensfähigen untermaßigen Fisch auf diese Weise zu behandeln. Wenn man selbst "entscheiden will" was man tötet muss man sich ggf. ein anderes Hobby suchen.

    28.04.19 15:29 1
  • Unbekannt

    Bei uns wird ein verangelter Fisch entnommen.
    Wird mit dem Vermerk "verangelt" in der Fangliste eingetragen und zählt zur Tagesfangstrecke.

    28.04.19 15:48 3
  • Profilbild Angelfutzie

    der angler hat zu entscheiden ob der fisch lebensfähig ist oder nicht! soll heißen wenn der aus den Kiemen blutet solltest du ihn töten, scheiß egal ob zu klein oder Schonzeit oder was auch immer😬

    28.04.19 16:10 0
  • Profilbild Angelfutzie

    Und was man genau mit dem fisch dann macht ist unterschiedlich von Region zu Region

    28.04.19 16:12 1
  • Profilbild Andreas r

    Wenn Schonzeit für Hechte ist, finde ich es nicht sehr waidmännisch einen wobbler einzusetzen. Auch wenn das ein “barschwobbler” ist, heißt es nicht das das den Hecht interessiert. Er ist ein Räuber der eine Mahlzeit sieht. Man sollte die Chance geschonte Fische zu Haken auf ein Minimum reduzieren (MEINE MEINUNG) barsche fängt man auch mit Würmern oder Imitaten. In meinem ehemaligen Verein gab es genau diese Regel, und die finde ich absolut akzeptabel wenn man die Natur respektiert.

    Sollte man mit einem Wurm oä das einen Hecht haken, der nicht gerettet werden kann, finde ich abschlagen und mitnehmen absolut akzeptabel. Alles andere wäre Verschwendung!

    Und ja, ich weiß das viele Vereine wobbler etc in der Schonzeit akzeptieren wenn man auf barsch angelt. Ist in meinen Augen aber leider Schwachsinn! Ich habe eine Menge Hechte beim barsch angeln auf “barsch Köder” gefangen. Lässt sich leider nicht vermeiden, aber mit diesem Wissen in diese angesprochene situation zu kommen ist in meinen Augen grob fahrlässig und gehört bestraft!

    28.04.19 16:36 3
  • Profilbild PadBritt

    Na ja. Es ist aber nunmal nicht so, dass man nur untermaßige Fische in der Schonzeit fängt, denn müsste ein permanentes Kunstköderverbot herrschen.

    Jetzt fängst Du mitten im Sommer im Erholungsgebiet einen untermaßigen Hecht. Haust ihm auf'm Kopf, stichst ihm ab und fängst vor den ganzen Schaulustigen Parkbesuchern an den Fisch einzubuddeln 🤔.
    Oder noch besser, ich Hack den klein und schmeiß ihm ins Wasser, so wie oben beschrieben.

    Ich weiß nicht ob die Gesetzeslage immer so leicht einzuhalten ist. Ich wäre dann auch eher für Köder hängen lassen und mitnehmen (was sollen sonst die Anderen denken).

    Ist manchmal echt nicht einfach 🤔.

    28.04.19 18:06 2
  • Profilbild Müritz Tackle

    Bei uns müssen wir den Fisch waidgerecht töten und in das Gewässer zurück geben.

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    28.04.19 18:10 1
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