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  • Profilbild Benny1999

    Guten Tag ,
    Ich wollte mal fragen ob die Fischereikontrolleure das Recht haben die Sachen in meinem Boot zu kontrollieren.
    Ich war letztens unterwegs Papiere alles vorgezeigt , den Inhalt meiner Kühlbox gezeigt (leider nur essen)😂
    Aber was mir bisschen komisch vorkam war das die meine Säcke sehen wollten mit Regen-Kleidung?

    03.07.20 15:19 0
  • Profilbild Aurä

    Theoretisch könntest du ihnen verweigern dass sie deine Sachen durchsuchen, darauf hin würden sie die Polizei einschalten die dass recht hat, ob sich dass lohnt wohl eher nicht! Wenn man nix zu verbergen hat sollen sie doch ihren Spaß haben und nach 2min is alles erledigt!

    03.07.20 15:24 6
  • Profilbild Benny1999

    Habe ja alles gezeigt nur fande das komisch weil das sonst nie so war, Papiere gezeigt und gut war

    03.07.20 15:26 0
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  • Profilbild Predator1982

    Nun Benny, ich denke schon das sie das Recht dazu haben, denn ich denke,es ging hier um diverse Verstecke was schon gefangene Fische angeht. Ich glaube die haben diesbezügliche schon allerhand gesehen. Ansonsten gebe ich was Polizei angeht meinem Vorredner recht

    03.07.20 15:28 3
  • Unbekannt

    Das Recht haben sie definitiv nicht, nur die Polizei bei konkretem Verdacht.
    Wer ja noch schöner wenn jeder Depp mit einem Kontrolleurschein in meinen Sachen wühlen dürfte.

    03.07.20 15:36 9
  • Profilbild Predator1982

    Nun, selbst darin wühlen dürfen sie tatsächlich nicht. Die fragen dich danach ob du es ihnen mal zeigen kannst. Wenn du dem zustimmst, ist es ne kurze Sache.

    03.07.20 15:39 1
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  • Profilbild Miki65

    wie walex sagte, die lediglich die polizei bzw die waschpo darf bei konkretem verdacht deine sachen kontrollieren

    03.07.20 15:53 1
  • Unbekannt

    ein Recht darauf haben sie nicht, sie fragen dich ob sie Mal rein schauen dürfen oder ob du ihnen den Inhalt zeigst. solltest du das verweigern und es besteht für die Kontrolleure ein Verdacht werden sie die Polizei hinzuziehen.
    das verhält sich in einem Supermarkt ähnlich, auch da darf keiner einfach in die Taschen gucken - verweigert du es aber musst du auf die Cops warten die das dann übernehmen. sollte dabei nichts gefunden werden steht dir sogar der Klageweg offen.

    03.07.20 16:06 1
  • Unbekannt

    Als Aufseher würde ich mir auf jeden Fall, alles nur zeigen lassen und auf gar keinen Fall selbst in eine Tasche/Sack oder sonstwas greifen.
    Wenn da einer in die Sachen rein langt und der Besitzer sagt, da waren 100 € drin, die sind jetzt weg, haben sie ein Problem.

    03.07.20 16:38 7
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Dieser Post wurde gelöscht.

    03.07.20 17:00 3
  • Profilbild Benny1999

    danke für die Antworten👍😁

    03.07.20 17:13 0
  • Profilbild Benny1999

    Ja das geht mir bisschen auf die eier ich werde wirklich fast jede Woche kontrolliert wenn ich auf der See bin..😂

    03.07.20 17:21 0
  • Profilbild Kim Neubert

    Der Fischer ist verpflichtet, dem Fische­reiaufseher auf Verlangen die Besichti­gung" aller Fischbehälter - auch soweit sie sich in Land- oder Wasserfahrzeugen befinden - zu ermöglichen. Dasselbe gilt für die darin enthaltenen (lebenden oder toten) Fische. Weigert sich der Fi­scher, ein geschlossenes Behältnis zur Begutachtung der Fische zu öffnen, be­geht er eine bußgeldpflichtige Ord­nungswidrigkeit. Der Fischereiaufseher ist aber nicht befugt, sich gegen den Willen des Fischers Zugang zu verschaf­fen, etwa durch gewaltsames Öffnen des Pkw-Kofferraums. Dazu fehlt schon die

    erste Voraussetzung, nämlich der hin­reichende Verdacht, dass die aufbewahr­ten Fische unrechtmäßig erlangt wor­den sind. Ein solcher Verdacht wird nicht schon durch die Verweigerung der Kontrolle begründet.

    03.07.20 18:37 5
  • Unbekannt

    Ich wär froh, wenn bei uns mehr kontrolliert werden würde 😄

    03.07.20 19:54 2
  • Profilbild Grätenfummler2000

    Meine in unserer fischereiordnung gelesen zu haben, dasd sie deine behältnisse, rucksack, auto, fahrradhänger nach fängen überprüfen können. Musst mal deine landesregelung durchforsten.

    03.07.20 20:31 1
  • Unbekannt

    Sie selber, dürfen nicht anfassen oder irgendwo hinein greifen. Weder im Auto noch im Boot. Aber ja, zumindest bei uns haben sie das Recht einen kurzen Blick rein zu werfen. Aber hier bei uns in Brandenburg dürfen die nichts was im Fahrzeug liegt, Anfassen. Und selbst wenn du einen Fang hast, der an diesem Gewässer nicht erlaubt ist, wer sagt denn, das du den Fisch nicht woanders, wo du darfst, entnommen hast? Die Beweißlast liegt bei denen.

    04.07.20 05:36 0
  • Profilbild Kim Neubert

    Dieser Post wurde gelöscht.

    04.07.20 06:44 0
  • Unbekannt

    Ich kenne genug "Kochtopfangler" die Fisch, aus mehreren Gewässern im Kofferraum haben.
    Gerade am Anfang der Saison ist es bei den Satzforellen, die leicht zu fangen sind, gang und gäbe, dass einige, die Erlaubnisscheine für mehrere Gewässer haben, von einem Gewässer zum nächsten fahren, das Tagesfanglimit raus holen und dann zum nächsten Gewässer weiter ziehen.
    Da ist dann mit einem Tag die Räuchertonne gefüllt.
    Und wer soll demjenigen nachweisen welcher Fisch aus welchem Gewässer war, wenn er die Erlaubnisscheine dafür hat?

    04.07.20 07:10 1
  • Unbekannt

    Das musst du überhaupt nicht. Wenn die dir unterstellen, das du den Fisch aus dem Gewässer entnommen hast, wo du kontroliert wirst, dann liegt die Beweißlast bei denen, da die ja die Unterstellung führen. Selbst wenn es hart auf Hart kommt und es bis vor den Kadi geht, kanndt und darfst du als Beschuldigter, den größten Bullshit erzählen. Du musst dich nicht selber belasten. So können die dir nur nachweisen, das Sie dich mit einem Fisch im Fahrzeug angetroffen haben.

    04.07.20 07:24 0
  • Profilbild Kim Neubert

    Dieser Post wurde gelöscht.

    04.07.20 07:29 0
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