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  • Profilbild Lukas257

    Hallo, ich wurde soeben von einem älteren Herrn der angeblich im Verein am Kocher (bw Sulzbach-Laufen) fischt unfreundlich darauf hingewiesen, dass ich nicht unterhalb vom Wehr fischen darf. Ich meinen Erlaubnisschein ist das aber nicht erwähnt. Gibt es ein allgemeines verbot?
    Am Wehr ist eine Fischtreppe. Diese beginnt aber etwa 100 Meter unterhalb des Wehres.
    Danke schonmal!

    09.08.22 19:30 1
  • Profilbild Roberto geht mal fischen

    ja generell!! in ganz BW

    09.08.22 19:50 1
  • Profilbild Lukas257

    Also ich hab nochmal nachgelesen und ich finde nichts. Lediglich zur Fischtreppe muss 30m Abstand gehalten werden. Zu Bayern hab ich nen Beitrag gefunden. Dort darf unterhalb vom Wehr gefischt werden.

    09.08.22 21:00 0
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  • Profilbild pikehunterhd

    Soweit ich weiß darfst du das Wehr beangeln solange keine fischtreppe vorhanden ist

    09.08.22 21:26 1
  • Profilbild ToTi

    in der Fischereiverordnung Paragraph 7 steht :

    Fischerei in Fischwegen
    In den Fischwegen sowie in einem Umkreis von 30 m, im Rhein von 50 m oberhalb und unterhalb der Ein- und Ausgänge ist jede Art des Fischfangs verboten.

    Von wehren steht da nix. Oft ist es aber so, das es an den Wehren ein betriebliches Betretungsverbot gibt. So lange auf deiner Gastkarte oder Wehr nichts steht, darfst du da direkt angeln.

    10.08.22 10:35 5
  • Unbekannt

    Wenn da ein Fischweg eingebaut ist, was ja eine Fischtreppe ist, dann dürfte in den meisten Fischereirechte in Deutschland ein mindestabstand vorgeschrieben sein. Wenn ich das für Brandenburg noch richtig im Kopf habe, sind das bei uns 100Meter.

    10.08.22 12:23 1
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  • Profilbild Lukas257

    Danke @ToTi
    So habe ich es auch verstanden.

    Für das Wehr konkret: kein Problem. Die Fischtreppe mündest erst 100-150 m unterhalb des Wehres wieder in den Kocher.

    Interessant, dass in den Köpfen da ein verbot ist. War bei mir auch erst so. Vielleicht gab es ja mal einen Paragraphen der aufgehoben wurde. Oder eben weil es in anderen Bundesländern entsprechend geregelt ist.

    10.08.22 15:00 0
  • Unbekannt

    In Brandenburg gibt es auch kein generelles Verbot. Hier mal der Auszug vom LAV. Wenn es generell verboten wäre, wäre es das ja auch im LAV.

    "2.1. Uferbetretung
    Der Inhaber einer Angelberechtigung ist befugt, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Inseln, Anlandungen und Schifffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Zwecke der Ausübung der Angelfischerei auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen."

    10.08.22 15:20 0
  • Unbekannt

    Aber jetzt nur mal für uns Betschwestern hier in Brb gefragt, ist es nicht untersagt näher sls 100M an Fischwegen wie Fischtreppen oder ähnliches zu Angeln. Zumindest auf meiner Karte ist dieser Abstand eingetragen. Wie gesagt jetzt nur für Brandenburg gefragt. Kann natürlich auch wieder so ne Sonderegelung der FSG sein.

    10.08.22 16:16 0
  • Unbekannt

    JaEin, Ja es ist verboten, aber die zuständige Fischereibehörde legt die Entfernung fest.

    Auszug Fischereigesetz Brandenburg

    "(7) In Fischwegen ist jeglicher Fischfang verboten. Während der Zeit, in der der Fischweg geöffnet sein muß, ist der Fischfang auch auf den Strecken ober- und unterhalb des Fischweges verboten. Die Ausdehnung der Strecken bestimmt die Fischereibehörde."

    Und wenn sie zu ist, warum auch immer, gibt es keine Entfernung. Nur direkt drin ist dann verboten.

    10.08.22 16:44 2
  • Unbekannt

    Danke.

    10.08.22 16:59 1
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