Beiträge

  • Profilbild Dimitri Sevcuk

    Hallo zusammen,

    ich habe gestern mit dem Kumpel diskutiert ob man mit kunstködern fischen darf wenn der Hecht in schonzeit ist , da Zander ja noch offen ist. (im allgemeinen nicht auf tageskarte bezogen )

    kann mir da jemand weiter helfen ?
    Danke und mfg Dima

    27.02.19 08:17 0
  • Unbekannt

    Dieser Post wurde gelöscht.

    27.02.19 08:32 6
  • Profilbild Dimitri Sevcuk

    Ich bin nicht sehr erfahren in raubfisch angeln bin karfpenjäger, aus deiner Antwort entnehme ich mal ein JA.

    27.02.19 11:10 2
  • Werbung
  • Unbekannt

    👏

    27.02.19 12:21 0
  • Unbekannt

    In Hessen gilt: Nur wenn auf der Karte explizit Kunstköderverbot steht darf nicht mit Kunstködern geangelt werden. Schonzeit hingegen bedeutet nur, dass entsprechende Fische sofort zurückgesetzt werden müssen.

    27.02.19 12:24 1
  • Unbekannt

    Dieser Post wurde gelöscht.

    27.02.19 13:18 2
  • Werbung
  • Profilbild Pittoni

    Wie wird Schonzeit in der BRD bezüglich des Fischens eigentlich definiert? Einheitlich oder als Ländersache? Defeniert sich Schonzeit durch ein Angelverbot oder ein Entnahme Verbot? Auf Anhieb habe ich da bei ner kurzen Recherche nichts genaues gefunden.

    28.02.19 03:39 1
  • Profilbild Housemeister

    Schonzeit heißt erstmal Entnahmeverbot. Sonst dürftest du ja gar nicht mehr angeln wenn Hechtschonzeit ist. Es könnte ja zum Beispiel ein Rotauge deine Made nehmen und darauf ein Hecht beißen. Wie ich schonmal in einem anderen Thread geschrieben habe, kommen in sehr guten Zandergewässern auch meistens dicke Hechtmuttis vor. Warum sollte man da nicht angeln dürfen wenn von 100 Zandern ein Hecht dabei ist?

    Andere Regelungen müssen dann auf der Karte stehen...

    28.02.19 06:54 0
  • Profilbild vonda1909

    Den Hecht nicht gezielt zu beangel heißt nicht die Köder zu verwenden die sonst dafür benutzt link Ernst schon geschrieben hat Gewässer aussuchen wo kein Hecht zu erwarten ist.

    28.02.19 07:07 0
  • Profilbild vonda1909

    Achso Schonzeit bedeutet nicht nur fas du sie nicht entnehmen darfst du hast erst garnicht mit Stahlvorfach zu fischen..

    28.02.19 07:11 0
  • Unbekannt

    Für mich persönlich bedeutet Schonzeit, dass es eine Zeit gibt, in der ich die Fische "SCHONE".
    Dies beinhaltet für mich auch, dass geschonte Fische nicht zusätzlich zur Laichplatzsuche und zum Laichstress mit Drillen und Realesen gestresst werden.

    28.02.19 07:26 7
  • Profilbild Pittoni

    Von der eigenen Vernunft aber einmal link lediglich Schonzeit = Entnahmeverbot, dann könnte man angeln, wie man will und einfach die dem Entnahmeverbot unterliegenden Fische wieder zurücksetzen. Über die eingesetzten Materialien würde ich dass nämlich nicht bestimmen wollen. Ein Stahlvorfach zB, ist keine Garantie auf eine bestimmte Fischart. Genauso wie die Ködergröße anstatt Garantie lediglich selektiven Charakter hat. Bei mir in Sachsen gibt's im Frühjahr ein sog. Kunstköderverbot/Köfiverbot und ich persönlich finde das deutlich formuliert. Lediglich die Frage, ob ein Tauwurm am Jighaken bzw diverse Rigs einen Haken MIT Wurmköder darstellen oder ein künstlicher Köder ist. Der Köder bestimmt die Angelmethode und nicht der Haken. (Mit Ausnahme eines mehrschenkligen Hakens, der automatisch auf Raubfisch zielt) Aber es geht ja um die geschonte Fischart oder um ein Köderverbot.

    28.02.19 12:27 0
  • Unbekannt

    Bei mir stellt sich diese Frage nicht, weil bei uns im Erlaubnisschein das Raubfischangeln fett gedruckt bis 01.05. verboten ist.
    Ganz egal ob Hecht, Zander, Barsch, Forelle usw.
    Da die Saison am 31.12. endet heißt das jedes Jahr 4 Monate Pause.
    Es ist aber auch jedes Jahr ein tolles und spannendes Gefühl, am ersten Mai ans Wasser zu kommen und zu wissen, dass die Fische 4 Monate keine Kunstköder gesehen haben! 😜

    28.02.19 13:09 4
  • Profilbild Pittoni

    Auf jeden Fall 😜

    28.02.19 14:27 0
  • Profilbild vonda1909

    Ja gibt halt immer noch welche den muss jede Kleinigkeit genauer erklärt link gehst du denn ohne Stahlvorfach auf link uns hättest du erst garnicht dennen Schein bekommen wenn du das bei der Prüfung mit ja geantwortet hättest.

    28.02.19 15:32 0
  • Profilbild Nombre988

    Einfach Mal in der Schonzeit das angeln auf Raubfisch sein lassen. Ist doch nicht sooo schwer oder? Ich zumindest widme mich dann solange den Friedfischen...

    28.02.19 15:45 2
  • Profilbild Dimitri Sevcuk

    oh man ich habe nur mit einen Kumpel diskutiert wie das geregelt ist in BW , weil ich im netz nicht auf Anhieb was gefunden habe, habe ich hier gefragt. niemand vons uns beiden hat vor jetzt auf raubfisch zu gehen. wollte nur mein Wissen zum Thema raubfisch angeln erweitern, da ich die nächste Zeit bzw dieses Jahr vorhabe tiefer in die Materie einzusteigen.

    01.03.19 11:01 1
  • Unbekannt

    Bei uns an der Donau gilt Spinnfischverbot während der Hechtschonzeit. Am Schluchsee wiederum darf man Spinnfischen in der Hechtschonzeit wenn die Köder keine Drillinge haben. Also Wobbler umrüsten, auf den Stinger beim GuFi verzichten etc. Am Bodensee gibt es keine Beschränkung abgesehen von der Entnahmepflicht des Hechts. Es kommt aufs Gewässer an und ist nicht landesweit einheitlich geregelt

    24.05.19 20:20 0
  • Profilbild DGT

    das ist von Bundesland zu Bundesland und Gewässer zu Gewässer unterschiedlich.

    26.05.19 09:28 0
Alle Forenbeiträge anzeigen
Android App für Angler iOS App für Angler
Alle Angeln Android App für Angler iOS App für Angler