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  • Profilbild Clemo_O

    Hi liebes Forum,

    ich habe das Weißfischangeln für mich entdeckt und benötige mal euren Rat.

    Rotfeder und Rotauge (Plötze nicht gelistet in der Tabelle) besitzen kein Mindestmaß und keine Schonzeit in Sachsen. Heißt das, dass ich zum Beispiel beim Rotfeder angeln auch die Kleinen entnehmen müsste und bei 3 gefangenen Fischen Schluss wäre? Oder kann ich kleine als Köfis entnehmen und die großen nur mitnehmen?

    Ich kann mir ja schlecht drei 10cm Fische in die Pfanne hauen....

    Danke im Voraus 🤗

    19.09.21 04:00 0
  • Profilbild Eddy B

    so weit ich weiß darfst du so viel weißfisch mitnehmen wie du willst, wenn ein rotauge nur 10cm hat, kannst du es natürlich wieder reinsetzen. plötzen sind übrigens ein anderer name für rotaugen

    19.09.21 05:33 0
  • Profilbild Clemo_O

    Danke dir Eddy. Der Gesetzestext gibt halt nicht viel her. Oder aber ich habe es überlesen...

    Also gibt es in dem Sinne keine Fangbeschränkungen was Rotfeder und -auge betrifft.

    Danke, das mit der Plötze war mir klar. Ging schneller zu schreiben als Rotauge 😅...

    Grüße, Clemens

    19.09.21 06:20 0
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  • Profilbild Han82

    bei der Einschränkung für 3 Fische pro Tag müsste doch irgendwo ein zusatz link. edelfische, raubfische, salmoniden, Karpfen oder so...überlesen?

    19.09.21 06:51 1
  • Unbekannt

    Wenn es kein Mindestmaß und keine Entnahmemaß gibt, kann du alles mitnehmen wie du willst. Theoretisch auch eine Tonne und nur 5cm große Rotfedern/Rotaugen.
    Und der Gesetzestext gibt alles her. Was nicht verboten ist, ist halt erlaubt. Man kann schließlich nicht alles bis ins kleinste Detail regeln.

    19.09.21 06:52 2
  • Unbekannt

    Übrigens, ich weiß nicht wo du was gelesen hast, aber in der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Rotfeder ein Mindestmaß von 20 cm in Fließgewässern!!!

    19.09.21 06:56 0
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  • Profilbild Clemo_O

    Hey, das mit dem Fließgewässer stimmt! Ich beangle nur Seen und Teiche, für mich entfällt das quasi.

    Und mit dem nicht verboten=erlaubt klingt logisch. Ich wollte nur sicher gehen 🤗. Ich lese dann nochmal den Text @ Hans und firestorm

    Grüße, Clemens

    19.09.21 07:13 0
  • Profilbild Christian 86

    wie viele Fische entnommen werden dürfen ist in der jeweiligen Gewässerordnung geregelt. in der Regel gibt es für diverse "Edelfische" wie Hecht, Zander, Forelle usw. Fangbegrenzungen von z.B. 3 oder 5 Stück. an manchen Gewässer wird dann noch eine maximale Gesamtmenge von z.B. 10 Fischen die mitgenommen werden dürfen angegeben darunter würden dann auch deine kleine Rotaugen und Rotfedern zählen.

    19.09.21 07:25 0
  • Unbekannt

    Im "Osten" ist mir so eine Regelung (z.B. max 10 Fische) nicht bekannt. Beschränkungen gibt es hier in den Bundesländern eigentlich nur für die "Edelfische". Wir leben ja nicht ohne Grund im Anglerparadies 😜 Aber die jeweilige Gewässerordnung regelt ja alles.

    19.09.21 07:57 0
  • Profilbild Christian 86

    ja von den Angelbedingungen in Nord- und Ostdeutschland kann ich auch nur träumen und bin aber trotzdem froh nicht in Süddeutschland meinen Hobby nachgehen zu müssen.😁

    19.09.21 08:36 0
  • Profilbild Clemo_O

    Dafür habe ich hier in meinem Ort bedingt durch das Gebirge keine Traumseen und -flüsse vor der Haustüre 😅...

    Edelfische ist geregelt. Bei den Weißfischen weiß ich ja jetzt auch besser Bescheid 🙃

    19.09.21 08:43 0
  • Profilbild ToTi

    was sind denn genau Edelfische? Ist das irgendwo genau definiert? Hecht, Zander, Forelle, Lachs sind klar. aber was ist z.b. Äsche, Stör, Huchen usw?

    19.09.21 18:57 0
  • Profilbild Christian 86

    der Begriff Edelfische bezeichnet zumindest Fische die als hochwertige Speisefische angesehen werden. meines Wissens gibt es aber keine einheitliche Regelung welche Fische jetzt genau dazu gehören und welche nicht.

    19.09.21 19:07 0
  • Profilbild ToTi

    Barsch ist auch ein hochwertiger link so viel ich weiß zählt der nicht als Edelfisch.

    19.09.21 19:13 0
  • Profilbild Christian 86

    ich glaube mit den hochwertigen Speisefische bezieht sich eher auf den Bereich der Berufsfischerei und nicht was wir Angler als lecker und hochwertig schätzen.

    19.09.21 19:18 0
  • Unbekannt

    Deshalb auch in " " geschrieben. Fangbegrenzungen stehen in der jeweiligen Gewässerordnung

    20.09.21 03:45 0
  • Unbekannt

    link_(Fischereirecht)#:~:text=Unter%20Edelfisch%20versteht%20man%20im,bevorzugten%20Speisefische%20respektive%20wichtigere%link20wird%20meist%20minder%20wertvollen%20Fischen%20entgegengesetzt%2C%20etwa%20Wei%C3%9Ffisch.

    20.09.21 03:57 0
  • Profilbild ToTi

    hmm, der Link bezieht sich auf Österreich. Den der Wels und schon gar nicht der Karpfen sind in meinen Augen ein Edelfisch. zu Mal der Wels und Karpfen in Ba-Wü entnommen werden muss! Wie es in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht. Aber wahrscheinlich ist es dort ähnlich Also gibt's eigentlich keine wirkliche Definition und das in Deutschland wo wörtlich jede "Scheiße" genormt ist 😂😂

    20.09.21 05:30 0
  • Unbekannt

    Muss es auch nicht geben, da die jeweiligen Entnahmen, wie bereits geschrieben, in der Gewässerordnung stehen. Und diese sind bzw. können von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich sein.
    Außerdem geht es nicht um das "entnommen werden muss", sondern um die maximale Entnahme pro Angeltag. Wenn also der Karpfen entnommen werden muss, muss ich halt das Angeln zumindest auf Karpfen, einstellen, wenn ich die maximal Anzahl gefangen habe.

    20.09.21 06:00 0
  • Unbekannt

    @ToTi: Wo steht das denn mit dem Wels und Karpfen? In der Landesfischereiverordnung von BaWü steht das nicht explizit drin. Und da der Karpfen ein Mindestmaß hat, sehe ich das auch anders. Der Graskarpfen zählt gem. Fischereigesetz BaWü wohl nicht zu den einheimischen Arten. Beim Wels könntest du aber Recht haben, nur finde ich dazu auch nichts. Hier mal der entscheidende Auszug:

    § 2
    Anlandepflicht

    Gefangene Fische nicht einheimischer Arten, für die weder ein Schonmaß noch eine Schonzeit festgesetzt sind, müssen angelandet und dürfen nicht in das Gewässer zurückversetzt werden. Gleiches gilt für die in § 8 Abs. 1 und 2 genannten Fischarten in denjenigen Gewässern, in die sie nicht ausgesetzt werden dürfen.

    20.09.21 06:37 0
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