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    Wie ist das Recht definiert ?
    Gibt es da ein Regelment ?

    Zum Beispuel Uferkante bis... x Meter ?
    Ist es in Stillgewässern anders geregelt als Fließgewässer ?

    02.08.22 14:35 0
  • Unbekannt

    Da gibt es keine einheitliche Regelung. Ist auch Ländersache, wie Angeln halt auch. So ist es bei uns im LAVB (Landesanglerverband Brandenburg) geregelt und die beziehen sich z.B. auf das Fischereigesetz von Brandenburg.

    02.08.22 14:41 1
  • Unbekannt

    Hier noch der Auszug, auch wenn er dir nicht hilft. Ist nur ein Beispiel.

    "2.1. Uferbetretung
    Der Inhaber einer Angelberechtigung ist befugt, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Inseln, Anlandungen und Schifffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Zwecke der Ausübung der Angelfischerei auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Diese Befugnis erstreckt sich nicht auf Gebäude, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile und gewerbliche Anlagen mit Ausnahme von Campingplätzen (§ 16 Abs. 1 BbgFischG). Wenn der Angler die Betretung von Viehweiden nicht vermeiden kann, so hat er darauf zu achten, dass er Weidezäune nicht beschädigt oder unbrauchbar macht. Tore und Gatter müssen stets wieder sorgfältig verschlossen werden. In natürlichen oder naturnahen Bereichen fließender und stehender Gewässer, einschließlich ihrer Ufer, Verlandungsbereiche, Altarme und Überschwemmungsflächen, in Mooren, Sümpfen und Quellbereichen, auf Feucht- und Nasswiesen sowie in Bruch- Sumpf-, Moor- und Auwäldern hat die Betretung so zu erfolgen, dass die Biotope nicht zerstört oder in sonstiger Weise erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden (§ 32 Abs. 1 BbgNatSchG). Das Betreten und Befahren des Geleges (bewachsene wasserseitige Uferzone) ist verboten. Gleiches gilt für das Zerstören, Befahren und Betreten von Laichplätzen sowie die Entnahme oder Vernichtung von Fischlaich (§ 15 Abs. 1 und 4 BbgFischO). Die Beanglung des Geleges ist vom festen Ufer, von Stegen oder vom vor dem Gelege liegenden Boot aus gestattet."

    02.08.22 14:42 3
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    link wollte mir nur evtl. weitere Infos holen

    04.08.22 12:33 0
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