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  • Profilbild Aggi_

    Servus,

    Ich habe vor mit einem Kumpel von einem Kanu/Kajak oder Schlauchboot ohne Motor zu angeln. Erfüllt das jeweils schon die Bedingungen, die entsprechend die Aufstockung der Gewässerkarte erfordert?
    Die Frage bezieht sicher grundsätzlich erstmal auf den Rhein in RLP.

    Vielleicht hat da ja jemand Ahnung von...

    19.07.19 19:20 0
  • Profilbild FritzB

    Hey, soweit ich weiß ja, da es nicht mehr vom Ufer ist.
    Willst du auf den Altrhein oder Hauptstrom?

    19.07.19 19:35 1
  • Unbekannt

    Soweit mir bekannt ist auch. ...Theoretisch reicht schon ein Holzbrett auf dem du dich treiben lassen würdest um als Boot zu gelten! Wie mein Vorredner schon schrieb ,es wäre kein Angeln vom Ufer aus .

    LG

    19.07.19 19:41 1
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  • Profilbild Aggi_

    Ah okay, also ist der Knackpunkt, dass ich nicht mehr vom Ufer aus angele. Danke euch :)

    19.07.19 19:56 1
  • Unbekannt

    Alles was als schwimmhilfe zählt wie zb eine Luftmatratze ist verboten

    19.07.19 20:07 2
  • Profilbild Mitchell

    Jupp, ob mit oder ohne motor , das ist bootsangeln, bis 5 ps kannste das ohne führerschein machen , darüber muss nen lappen machen. Also wenn du mal in strom willst damit sind die 5 ps auch zu wenig, da brauchst bissel mehr leistung.

    20.07.19 07:45 1
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  • Profilbild ThomasTi

    5 PS stimmt nicht mehr es sind 15

    08.09.19 17:57 1
  • Profilbild K.Spunkt

    15 sind grundsätzlich führerscheinfrei.
    Aber ist es auf dem Rhein nicht bei 5 PS geblieben, da man dort auf Grund des Schiffsverkehrs und der stärkeren Strömung kein Bock auf die ganzen Hobbykapitäne hat?

    08.09.19 18:29 1
  • Profilbild säger

    Führerscheinfreiheit im See- und Binnenbereich
    Motorisierung bis 15 PS
    Mindestens 16 Jahre alt
    Geistig und körperlich geeignet
    Ausnahmen
    Die 15-PS-Grenze gilt nicht (bzw. mit Einschränkungen) auf dem Rhein, dem Bodensee, Landesgewässern oder auf Teilen der Spree-Oder-Wasserstraße
    Auf dem Rhein gilt eine Führerscheinfreigrenze von 5 PS, auf dem Bodensee von 6 PS
    Im Seebereich dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Sportboote mit max. 5 PS Nutzleistung führen

    08.09.19 19:18 1
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