Beiträge

  • Profilbild Julol6464

    Beim Angeln sind 2Ruten mit Rolle und eine Stipp/Kopfrute erlaubt. Dürfte ich auch mit 2Stippen angeln ?
    Also nur 2 Stippen ohne Ruten mit Rolle. Only Stippe

    11.07.22 07:58 1
  • Profilbild Stefan Schulz 82

    Ich denke das das kein Problem sein sollte.

    11.07.22 08:00 3
  • Unbekannt

    Nimm besser nur eine, damit hast du genug zu tun🤯

    11.07.22 08:11 6
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  • Profilbild Julol6464

    Es geht nur darum weil ich einen Kumpel ohne Schein mitnehmen möchte und Stippen recht einfach ist

    11.07.22 08:22 2
  • Profilbild Julol6464

    Ich habe 2 Kurze Stippen Zuhause 2,8m und 3m

    11.07.22 08:23 2
  • Profilbild Veribel

    Also wenn du einen Kumpel ohne Schein mitnehmen willst, vermute ich Mal, du willst dann im Zweifelsfall einem Kontrolleur sagen, dass das ja deine beiden Ruten sind. Kann ich dir jetzt schon sagen, dass das schief geht. Erstens sollte es selbstverständlich sein, dass man nur fischen geht, wenn man auch eine entsprechende Berechtigung hat. Zweitens kannst du dem Kontrolleur bzw. Kontrolleuren (meistens sind die ja zu zweit) denen erzählen, was du willst. Wenn sie deinen Kumpel mit der Angel in der Hand auch nur von etwas weiter sehen und euch danach kontrollieren, dann ist er trotzdem dran. In dem Moment, in dem er eine Angel ins Wasser hält, tut er dann ohne Schein illegal fischen. Ich würde euch also von sowas abraten. Könnte ein teures Vergnügen werden. Dann fahr mit deinem Kumpel lieber als Einstieg an einen Forellenpuff wenn du ihm das Angeln zeigen willst. Meines Wissens nach braucht man dort meistens keinen Fischereischein.

    11.07.22 08:40 8
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  • Profilbild XxHansenxX

    in manchen Bundesländern braucht man doch gar keinen schein soweit ich weiss nur wenn man auf Raubfischen geht benötigt man einen so hab ich das mal über fishing king via bild zeitung gelese. (steinigt mich)

    11.07.22 09:19 3
  • Profilbild Veribel

    @XxHansenxX das ist richtig. In Brandenburg braucht man keinen Fischereischein für das Friedfischangeln. Aber ungeachtet dessen muss man auch dort seine Fischereiabgabe entrichten (Abgabemarke) und muss einen Erlaubnisschein für das entsprechende Gewässer (Angelkarte) haben. Nach meinem Kenntnisstand ist Brandenburg aber auch das einzige Bundesland mit einer derartigen Regel.

    11.07.22 09:39 3
  • Profilbild Michael Peisker

    Falsch ! Ich darf eine Person mitnehmen , diese darf auch assistieren und angeln ! Nur darf diese Person nicht in Kontakt mit dem Fisch kommen ! Defakto darf nur derjenige mit Schein den Fisch landen und bearbeiten verarbeiten was auch immer ! Immer diese Halbwahrheiten im Internet !

    11.07.22 09:55 0
  • Profilbild XxHansenxX

    ich sagte doch steinigt mich :D

    11.07.22 10:07 2
  • Profilbild Veribel

    Ich mag diesen Umgangston hier drin immer wieder. Gut @Michael Peisker wenn das im Fischereirecht so steht, dann soll's so sein. Dann bin ich vielleicht nicht mehr aktuell informiert. Ich wäre dir aber dankbar, wenn du mir den Artikel im Fischereirecht nennen könntest, der wäre mir nämlich neu und würde mich daher brennend interessieren.

    11.07.22 10:48 3
  • Profilbild Michael Peisker

    Suche ich dir raus kein Problem, bin noch auf Arbeit

    11.07.22 10:49 0
  • Profilbild Veribel

    Alles gut, ich hab keine Eile. Aber danke schon mal für die Mühe.

    11.07.22 11:00 0
  • Profilbild Julol6464

    Ok da weiß ich Bescheid und ich habe auch schon gehört das der "Gast" alles darf außer den Fisch zu berühren

    11.07.22 11:10 1
  • Profilbild Julol6464

    Ich würde für ihn dann abhaken und setzte seinen Fisch dann zurück

    11.07.22 11:13 0
  • Profilbild Spinnangler

    😂Das ist ein Fall für firestorm, aber ich würde mich auch eher an veribels Aussage halten, aber warum schaust du nicht bei dir in der fischereiverordnung vorher rein bzw. Fragst auf der Behörde nach, die können dir ja genau sagen was sache ist, bevor du nachher eine böse Überraschung erlebst

    11.07.22 12:42 0
  • Profilbild LordSachse

    Also bei uns in Sachsen ist es so geregelt jeder der mit einer Angel am Gewässer kontrolliert (auch wenn die Angel nicht im Wasser ist) wird hat einen Schein zu haben... Bei uns dürfen auch nur Kinder bis 9 Jahre aktiv angeln (Fisch Versorgung ist ausgeschlossen)

    11.07.22 12:58 0
  • Profilbild LordSachse

    Die Kinder dürfen aber nur in Beisein eines Erwachsenen angeln und der darf dann auch bloß 1 Rute auswerfen...

    11.07.22 12:59 0
  • Unbekannt

    link wer gerufen?

    Dein Kumpel darf NICHT selber Angeln. Du wohnst in Sachsen/Anhalt und da ist es so geregelt.

    Auszug Fischereigesetz

    "(2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen,

    1. die einen fischereibefugten Inhaber eines Fischereischeines nach Absatz 1 bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen,"

    Das halten einer Angel, wo sich der Köder in Wasser befindet fällt NICHT unter unterstützen. Unterstützen ist z.B. einen Fisch Keschern. Und das ist z.B. in Sachen auch verboten. Des Weiteren braucht jeder Angler, der aktiv am Angeln teilnimmt auch immer eine jeweilige Gewässerkarte. Wenn du also deinen Fischereischein nicht verlieren und keine Strafe riskieren willst, solltest du die "Spielchen" mit deinem Kumpel lassen.
    Wenn er keinen Bock auf den richtigen Fischereischein hat und zwischen 14-18 Jahre ist, kann er auch über einen Verein den Jugendfischereischein bekommen. So darf er jedenfalls NICHT 🎣.

    11.07.22 14:39 4
  • Unbekannt

    Sachen = Sachsen

    11.07.22 14:40 0
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