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  • Profilbild GeileAvo

    Ich wollte mal fragen, wie sich die Gesetze nennen wo etwas übers Angel drinsteht. Fischereifesetz, Fischereiverordnung, Satzung. Wo noch?

    08.08.22 15:43 1
  • Unbekannt

    Gewässerordnung. Was willst du denn genau Wissen, wenn du "übers Angeln" meinst?

    08.08.22 16:29 1
  • Profilbild GeileAvo

    Nichts genaues, nur so allgemeines. Von wem ist die Gewässerordnung?Verein?

    08.08.22 16:42 0
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  • Profilbild Thpikehunter

    Landes Fischereigesetz
    Für Niedersachsen kannst Du es Dir direkt Online durchlesen:

    link

    Übergeordnet sind die Tierschutzgesetze

    08.08.22 16:42 0
  • Profilbild Thpikehunter

    Der Verein als Pächter entscheidet über höhere Mindestmaße, erlaubte Angelmethoden,… Alles muss Fischerei- und Tierschutzkonform sein oder strenger.

    08.08.22 16:44 0
  • Unbekannt

    Im Prinzip hast du alles genannt, wenn wir vom Angeln reden. Das Tierschutzgesetz steht generell über allem, wenn wir mit Tieren zu tun haben. Auch wenn ich einen Hund oder Katze habe.

    Die Gewässerordnung legt der Fischereiberechtigte fest. Also ein Verband, Verein, Fischer oder ein privater Besitzer eines Gewässers y wenn der Fischereiberechtigt ist. Und alles immer im Einklang mit den jeweiligen hier genannten Gesetzen/Verordnung. Auf begründeten Antrag bei den zuständigen Stellen kann er auch lockern, wenn das genehmigt wird.

    08.08.22 16:51 0
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  • Profilbild GeileAvo

    Danke

    08.08.22 18:05 0
  • Profilbild GeileAvo

    Torben wieso sollte ich mit das von Niedersachsen durchlesen?

    08.08.22 18:06 0
  • Unbekannt

    War bestimmt nur ein Beispiel. Du musst in deinem Bundesland/ Gewässer schauen.

    08.08.22 18:26 0
  • Profilbild GeileAvo

    Fischereigesetz hab ich schon gelesen, ist aber fürs praktische angeln nicht so relevant

    08.08.22 18:31 0
  • Unbekannt

    Deshalb ja meine Frage was du damit meinst. In den Gesetzen und Verordnungen findest du nur das Rechtliche. Meinst du das "praktische Angeln" gibt es Bücher oder auch YouTube. Da wird genug erklärt. Du musst dir nur die richtigen Videos dazu anschauen.

    08.08.22 18:42 0
  • Profilbild AJ69

    hast du eigentlich den Fischerei-Schein gemacht?

    08.08.22 20:47 0
  • Profilbild GeileAvo

    Ja

    09.08.22 09:02 0
  • Profilbild GeileAvo

    Und mit praktisch mein ich, dass es nicht wichtig ist, in wie fern der Vorstand belangt werden kann. Sondern wie groß ein Setzkescher sein darf, wie viele Ruten etc

    09.08.22 09:03 0
  • Unbekannt

    Das steht wenn dann in den genannten Gesetzen/Verordnungen.

    09.08.22 14:12 0
  • Profilbild Vallstedt

    Geilo, wenn du den Schein gemacht hast, solltest du solche Fragen nicht stellen.....

    09.08.22 14:58 1
  • Profilbild GeileAvo

    Mir hat niemand was über Setzkescher erzählt, mir wurde auch ein Karpfensack verkauft. Deswegen würde ich mich gerne belesen

    09.08.22 15:30 0
  • Profilbild Vallstedt

    Das hängt ggf auch von der Gewässerordnung ab und wird deshalb nicht im Rahmen des Fischereischeins beigebracht. Beim Fischereischein solltest du aber zumindest gelernt haben, wo man diese Vorschriften findet und das man sich VOR dem Angeln an einem Gewässer darüber zu informieren hat.

    09.08.22 15:35 0
  • Profilbild GeileAvo

    Deswegen mach ich das jetzt

    09.08.22 15:39 0
  • Unbekannt

    @Vallstedt: 1. Fragt er ja vorher, 2. Hat er auch selber schon eine Menge aufgezählt. Also wo ist jetzt das Problem? Er will sich vorher nur noch mal absichern und fragt deshalb nach den Quellen. Andere Fragen hier nicht nach den Quellen, sondern wollen gleich die Antwort auf dem Silbertablett haben.
    GeileAvo macht doch alles richtig.

    09.08.22 16:18 0
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