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  • Profilbild ZanderStruck95

    Hallo zusammen,

    in den fischereilichen Bestimmungen eines Gewässers steht folgender Absatz:

    "Sperrzeiten: In der Raubfischschonzeit vom 15.02 – 30.04 ist das Fischen mit Spinnködern oder Köderfisch/Fischfetzen verboten."

    Mir ist klar, dass dadurch der Hecht- und Zanderbestand geschützt werden soll und deshalb beim Fischen auf Forellen, Barsch oder Döbel sämtliche Kunstköder (Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch) verboten sind.

    Ist somit aber das Fischen mit Sbirolino und Naturköder (Forellenteig, Made, Wurm, Mais, usw. ) am Einzelhaken erlaubt oder nicht?
    Für mich ist der Begriff "Spinnköder" nicht ganz eindeutig.

    Werde mich beim Bewirtschafter auch nochmal melden.

    Ich danke euch vielmals für Eure Einschätzung.

    17.03.23 10:34 0
  • Profilbild Philli_fish

    Um welches Gewässer geht es denn? Dann kann ich dir vielleicht weiter helfen

    17.03.23 10:41 1
  • Profilbild ZanderStruck95

    Geht um den Weiherhausweiher 1 von D'Wörthseefischern.

    17.03.23 10:42 0
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  • Profilbild Philli_fish

    OK da kenn ich die Bestimmungen tatsächlich nicht 100 % dann am besten wirklich beim Bewirtschafter anfragen

    17.03.23 10:44 1
  • Profilbild dreampike

    Nachfragen schadet nie, für mich wäre das kein Spinnfischen.

    17.03.23 11:17 1
  • Profilbild ZanderStruck95

    Hab mit dem bewirtschaftenden Verein gesprochen, Sbirolino ist grundsätzlich erlaubt. Es geht tatsächlich um die Kunstköder. Gegen Einzelhaken und Naturköder (aber kein Köderfisch, die sind verboten) am Sbiro spricht nichts.

    17.03.23 14:06 0
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