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  • Profilbild pov803

    Servus Leute,
    habe vorhin versehentlich im Schonbezirk geangelt (ich weiss, Unwissenheit Schütz vor Strafe nicht) - mein Fehler!
    Aufseher haben mir den erlaubnisschein entnommen, waren sehr nett und meinten, dass ich dort einen Monat nicht angeln dürfte. Auf die Frage ob eine Geldstrafe o.ä. auf mich zukommt meinten die beiden, dass nichts weiteres passieren würde, solange ich mich an die Monatsfrist halte. Meine Frage: stimmt das so oder könnte da ggfls doch noch etwas kommen?
    LG

    27.01.23 21:56 0
  • Profilbild ZanderGummi

    Das liegt jetzt wohl in den Händen der Kontrolleure und somit kann dir das keiner beantworten...

    27.01.23 22:19 2
  • Unbekannt

    so sieht das in Sachsen Anhalt aus, aber schau Mal in der Gewässerordnung

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    28.01.23 08:41 0
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  • Profilbild FischkoppOSNRW

    Schongebiete werden von Gewässereigentümern bzw Vereinen als Pächter festgelegt. Somit waren es wohl keine Hauptamtlichen Aufseher sondern vom Verin/Pächter Einfesetzte. Mehr als eine Angelsperre hast du also nicht zu befürchten aber die ist ja auch bitter genug.

    28.01.23 09:34 0
  • Unbekannt

    Schöngebiete können auch von offiziellen Stellen ausgesprochen werden, wenn das Gebiet z.B. in einem Naturschutzgebiet liegt.
    Am Ende kann dir hier keiner Sagen, ob da noch was kommt. Haben sie denn deine Daten aufgenommen und wer hat dich denn kontrolliert? Und wie bekommst du denn den Karte zurück?

    28.01.23 11:13 0
  • Unbekannt

    Schongebiete natürlich.

    28.01.23 11:13 0
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