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  • Profilbild Figgo

    Servus, ich hätte da mal ein Anliegen.

    Es geht im einen Weiher der von unserem Fischereiverein seit längerer Zeit gepachtet ist.

    Allerdings ist der Eigentümer sehr bestimmend, Beispielsweise verbietet er bestimmte Wege mit dem Auto zu befahren die direkt am Weiher vorbeigehen (Feldwege). Er hat überall Schilder aufgehängt, dass Zelten verboten ist und droht mit Anzeigen! Ebenfalls hat er eine gewisse Zone als "Parkplatz" zugeteilt, wo man parken soll und sein Zeug von dort an den angelplatz tragen soll!

    Dadurch kann man wirklich nur einen sehr kleinen Teil des Weihers befischen. Mittlerweile ist dort so gut wie kein anderer Fischer anzutreffen.
    Mir tun besonderes die älteren Fischereikollegen leid die dort schon seit 20-30 Jahren fischen und nun nicht mehr Angeln können, weil sie nicht mehr so weite Strecken zu Fuß zurücklegen können.

    Meine Frage nun: Darf der Eigentümer das überhaupt?
    Ich meine er hat ja den Weiher verpachtet, daher gibt er ja auch einen Teil seiner Rechte am Gewässer ab, oder nicht?

    Vielen Dank für eure Antworten.
    Liebe Grüße aus Bayern!

    23.08.18 16:16 0
  • Profilbild ROOKIE81

    also rein rechtlich hab ich keine ahnung. allerdings ne meinung dazu. eigentlich gibt es ja pachtverträge. darin sollten solche dinge geregelt sein.
    was sagt denn der vereinsvorstand dazu? hast du ne möglichkeit den pachtvertrag einzusehen?

    sollte das ganze nicht vertraglich geregelt sein, kann er wohl darüber bestimmen, da er der eigentümer ist. du hast ja als angler ein uferbetretungsrecht - mehr aber auch nicht.

    23.08.18 16:32 1
  • Unbekannt

    Ich bin kein Anwalt!
    Aber Zelten als Angler ist heute in fast ganz Deutschland verboten. Ich würde es aber mal mit einem Wetterschutz (wie ein Zelt nur ohne Boden) probieren und es dann mal auf eine Anzeige ankommen lassen.😉 Jeder gute Verein hat auch eine Rechtschutzversicherung und man kann es ja vorher mit dem Vorstand absprechen.
    Ansonsten sehe ich es auch wie ROOKIE81. In dem Pachtvertrag sollte alles geregelt sein und wenn nicht, sollte der Vorstand das Gespräch suchen und Lösungen anbieten. Zum Beispiel das kurzzeitige Befahren um seine Ausrüstung bzw. die älteren Kameraden hinzubringen.
    Am Gewässer gibt es ja auch seine Rechte ab. Aber er kann natürlich schon die Wege dorthin vorgeben.
    Und wenn alles nicht läuft den Vertrag fristgerecht kündigen. Mal schauen was dann passiert.😉

    23.08.18 16:56 0
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  • Profilbild Earthy

    ich finde es eine sauerei was der typ dort macht und es ist eine sache für den Vorstand was anderes kann man da leider nicht machen er ist halt nun msl der Eigentümer. aber er darf nich mehr nach lust und laune handeln wie er möchte und muss über Änderungen den verein in Kenntnis setze dazu ist er verpflichtet da er es verpachtet hat und alles mit dem pächter nun mal klären muss .ist wie mit ein Mietvertrag ,ich muss vieles nach Absprache machen aber der Eigentümer der Wohnung darf muss mich über vieles auch in Kenntnis setzen!

    23.08.18 19:59 0
  • Profilbild Palino

    Ich vermute Mal der Eigentumer hat so seine Erfahrungen mit den "zivilisierten" Anglern gemacht. Kann dem nur zustimmen, dass dein Angelverein den Vertrag prüfen sollte.

    Ansonsten gilt: sein Grundstück, seine Regeln.

    23.08.18 20:10 0
  • Profilbild Borgatz

    ich hatte ja jetzt schon ein wenig gehofft, in diesem Artikel von rechten Seeeigentümern zu lesen....😂

    24.08.18 13:14 3
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  • Profilbild Earthy

    😂

    24.08.18 20:08 0
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