Beiträge

  • Profilbild DerAngler.

    Stimmt das wirklich mit 10.000 Euro Usw. oder kommt man mit ner Verwarnung davon?

    17.05.22 20:49 0
  • Profilbild Palino

    Eins ist jedenfalls sicher: Es wird nicht die Entspannung eintreten, wegen der viele das Angeln lieben. Ich gehe ans Wasser um zu entspannen, das könnte ich nicht, wenn ich ständig Angst haben muss bei was auch immer erwischt zu werden. Daher verhalte ich mich beim Angeln nach besten Wissen und Gewissen regelkonform und habe einfach geile Angeltage

    17.05.22 20:59 51
  • Unbekannt

    Man Junge mach den Schein ist kein Hexenwerk.

    17.05.22 22:16 36
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  • Profilbild Esox Hunter 100

    Es haben viele von uns, und auch ich , als Kind irgendwo nen Stock mit Wurm rein geschmissen und die ersten angel Erfahrungen gemacht.....

    Aber als Erwachsener Ü18 , denke ich da nicht mehr so labidar.
    Wer dann vorsätzlich schwarz angelt , für den sollten die Strafen einfach weh tun sowohl physisch als auch psychisch.

    Leider kommen heute viel zu viele vor Gericht zu milde davon wenn nicht sogar Straffrei, was mich sehr ärgert.

    Die Fische welcher jeder Verein besetzt und viel Geld und Arbeit kosten dürfen nicht von solchen Dieben entnommen link meine Meinung dazu

    17.05.22 22:39 24
  • Unbekannt

    Früher hätte ich deutlich lockerer darüber gedacht, heut kann die Strafe für Erwachsene nicht hart genug sein!!
    Zuviel Pack und Deppen schaden unserem schönen Hobby ⚠️

    18.05.22 04:30 22
  • Profilbild ChristophSchulz

    Denke mal beim ersten mal wird es eine Verwarnung geben. Sollte es öfter vorkommen ja dann kann es unter Fischwilderei fallen und kann ab 5000€+werden..

    18.05.22 08:06 0
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  • Profilbild Justin Gabriel 1

    ich würde 3 Mal im landkreis LDS ohne Angelschein erwischt es gab 2 Mal eine Verwarnung und beim dritten Mal musste ich den Aufseher mit zu meiner Familie bringen der hat dann mit meiner Tante geredet und dann hat Papa es begriffen das es doch richtig währe einen Angelschein zu besorgen und dann war alles wieder fit seitdem wurde am See nie wieder kontrolliert !

    18.05.22 10:20 2
  • Profilbild Go_fishing

    Justin, du warst da ja auch noch unter 18 und da drücken die meisten ein Auge zu ..... wenn du ü 18 Bist dann würde ich lieber aufpassen an deiner Stelle

    18.05.22 10:37 3
  • Profilbild Justin Gabriel 1

    ja ist richtig

    18.05.22 10:50 0
  • Profilbild Aalik

    Dieser Post wurde gelöscht.

    18.05.22 12:31 0
  • Profilbild Aalik

    Dieser Post wurde gelöscht.

    18.05.22 12:32 1
  • Profilbild Aalik

    als Kind unter 14 bekommen die Eltern einen auf den Deckel ab strafmündigkeit gibt's Strafen je nach Schwere des Vergehens.

    schwarzangeln lohnt sich nicht!

    18.05.22 12:32 0
  • Unbekannt

    Ist so ich habe den Schein gemacht und muss keine Angst haben

    18.05.22 12:32 1
  • Profilbild ZanderGummi

    Das ist Fischwilderei und kann sogar mit Knast enden...
    Da hängt es nur davon ab, ob der Kontrolleur es zur Anzeige bringt und wie dann das Gericht drauf ist.

    18.05.22 20:43 0
  • Profilbild Justin Gabriel 1

    jap deswegen Brauch ich auch keine Angst mehr haben

    18.05.22 20:45 1
  • Profilbild Djgentz

    Wieso überhaupt über sowas reden mach Schein mach dich nicht strafbar und gut ist!!! Gibt nicht nur sämtliche Vereine sondern online Kurse und alles mittlerweile (finde ich auch nicht gut aber reicht) also wieso über sowas gedanken machen

    19.05.22 05:34 1
  • Profilbild XxHansenxX

    Je auffälliger man Angelt, desto unwahrscheinlicher ist es auch, dass es ein Schwarzangler ist aber ja in manchen Bundesländern „bis zu“ 50.000€

    19.05.22 08:56 0
  • Profilbild Lordreaver

    Da fließen verschiedene Gründe ein.
    Vorab Es gibt kein Strafeintrag der " Schwarzangeln" heisst sondern es wäre richtig zu sagen "Fischwilderrei"

    Jemandem welche Verstöße vorliegen, entscheidet der Staatsanwalt.
    Das das Strafmaß bei Wiederholung höher ist, wird jeden klar sein.
    Ich finde wenn man eine Sachkundeprüfung macht, braucht man solche Fragen nicht stellen.

    24.05.22 13:43 0
  • Profilbild Tom1904

    Fischwilderei, also Angeln ohne Fischereierlaubnis oder Erlaubnisschein ist nach Strafgesetzbuch eine Straftat die von der Staatsanwaltschaft bei Anzeige immer verfolgt wird. (StGB) § 293 Fischwilderei, die dem Fischereirecht unterliegt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe link landet das vor Gericht und die Strafe bemisst sich am Einkommen. mindestens 20 Tagessätze. die Strafen gehen so ab 1.000 Euro los zzgl Gerichts und Anwaltskosten. also kein Pappenstiel.
    ich durfte schon mehreren Verhandlungen als Zeuge beiwohnen. (Verbandsgewässeraufsicht)

    24.05.22 14:58 0
  • Unbekannt

    jugej stell keine komischen Fragen mach den angelschein und gut so schwer ist der nicht

    24.05.22 15:05 0
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