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  • Profilbild SeeMonster007

    Hey Leute
    Eine Frage ich habe mein Fischereischein in Mecklenburg gemacht wo ich gewohnt hatte jetzt bin ich nach Hamburg gezogen. Darf ich dort mit dem Schein auch angeln. Oder muss ich noch eine Umschulung oder so machen.

    Petri und grüße Erik

    23.10.21 16:56 0
  • Profilbild Vallstedt

    Dieser Post wurde gelöscht.

    23.10.21 17:04 0
  • Profilbild Han82

    deine estandene Prüfung gilt lebenslang. mit dem Umzug in ein anderes Bundesland musst du zumeist nur beim Amt deinen alten fischereischein gegen einen deines neuen heimatbundeslandes umschreiben lassen. meist problemlos im Amt machbar.

    23.10.21 18:03 0
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  • Unbekannt

    Wenn du deinen Fischereischein vor dem 01.01.2020 gemacht hast, ist das kein Problem. Einfach umschreiben lassen.
    Hast du ihn später gemacht, musst du ihn in Hamburg neu machen.
    Hier findest du alle Informationen.

    link11256873/

    23.10.21 19:05 0
  • Profilbild Christian Kühn1

    Wenn Du zum Zeitpunkt des Ablegens der Fischereiprüfung nach dem 1.1.2020 den Wohnsitz noch in MV hattest, so müsste der umgeschrieben werden ohne neue Prüfung. Wenn Du schon nach dem 1.1.20 in Hamburg gemeldet warst und Deine Prüfung aber nach dem Datum 1.1.20 noch in MV abgelegt hast, dann musst Du nochmals die Prüfung in Hamburg ablegen. Es ist also ab dem 1.1.20 einem Hamburger „verwehrt“, seine Prüfung in einem anderen Bundesland als Hamburg abzulegen. Zumindest bekommt er dann keinen Fischereischein in Hamburg ausgehändigt. Es kommt also drauf an, ob Du die Prüfung nach dem 1.1.20 abgelegt hast und Du zu diesem Zeitpunkt schon in Hamburg gemeldet warst (dann hast Du Pech) oder nicht.

    „Außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes abgelegte Prüfungen werden nur anerkannt, sofern zum Zeitpunkt der Prüfung kein Wohnsitz in der Freien und Hansestadt Hamburg bestand. „ so steht das im HmbFAnG in Par. 10 Abs. 2 S. 2. In der folgenden Fußnote 2 steht dann das Datum 1.1.20, ab dem diese Vorschrift anzuwenden ist.

    24.10.21 06:40 0
  • Unbekannt

    @Christian Kühn 1: Das steht in meinem Link anders. Entscheidend ist das Datum der Prüfung und nicht das Datum des Umzugs. Alles vor dem 01.01.20 (Prüfung!!!) wird umgeschrieben. Alles danach, wenn nicht in HH abgelegt, muss neu gemacht werden, beim Umzug nach HH. Und wann der Umzug stattgefunden hat, spielt keine Rolle.

    24.10.21 07:44 1
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  • Profilbild Vallstedt

    @Fire, ich denke Christian hat Recht. Dein Link ist nur eine Zusammenfassung und nicht direkt der Gesetzestext. So steht bei dir im Link auch: "Die Fischereischeine der anderen deutschen Bundesländer werden in Hamburg anerkannt."

    24.10.21 08:14 0
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