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  • Unbekannt

    Hallo ich habe eine Frage wenn man eine Geldstrafe bekommt oder zur Bewährung verurteilt wird. ist so etwas ein Grund um einen den Fischereischein zu entziehen ? Die Strafen haben nichts mit Tierwohl oder so etwas zu tuen.

    Wir hatten es gestern im Verein drüber.

    07.09.21 14:09 0
  • Profilbild David_S

    Meinst du eine Straftat die weder etwas mit dem Angeln an sich noch mit Tieren zu tun hat?

    07.09.21 14:11 0
  • Profilbild Daniel 89

    Hat mit dem angelschein nix zu tun. Den kannste behalten

    07.09.21 14:12 0
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  • Unbekannt

    Ist ja hier kein Rechtsforum, auch wenn man manchmal den Eindruck hat. Wenn die Verurteilung aber nicht in einem Zusammenhang steht, sollte es keinen Grund geben. Der Führerschein wird ja auch nicht gleich entzogen, weil ich für etwas anderes eine Strafe bekommen.

    07.09.21 14:13 0
  • Profilbild basti.98

    Nein beim Angelschein gibts keine Auswirkungen, Jagdschein wäre davon betroffen, da ein Jäger ja auch über Waffen verfügt.

    07.09.21 14:13 0
  • Profilbild Makeshitgold

    Also eigentlich dürften sie den nicht entziehen. Als Beispiel hat zwar nichts mit den Fischereischein zu tun aber vom Prinzip ist es ähnlich. Ich habe ein Bekannten der wegen Totschlag 7½ Jahre gesessen hat und er hat seinen Führerschein auch nicht verloren und fährr weiter Auto auch wenn ich das etwas zweifelhaft finde. Das Beispiel ist schon extrem aber im Prinzip das gleiche wie dein Fall.

    07.09.21 14:13 0
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  • Profilbild David_S

    Also in BW sind die Versagungsgründe in Paragraph 33 FischG geregelt. Insbesondere kann hier wohl Absatz 2 in Betracht kommen. Ist eine Ermessensvorschrift, wobei das Ermessen seitens der entscheidungsbefugten Behörde begründet werden muss. Denke daher nicht, dass der Schein entzogen oder die Ausstellung versagt werden kann, wenn eine Verurteilung in keiner Weise etwas mit der Fischerei an sich zu tuen haben könnte. Angaben aber ohne Gewähr ✌🏻😁

    07.09.21 14:17 0
  • Profilbild Invincible

    Das ist nicht korrekt. Auch aufgrund anderer Straftaten, kann in Einzelfällen darauf geschlossen werden, dass die Eignung zum führen eines Kraftfahrzeugs nicht besteht, @Firestorm72. ☝🏻

    07.09.21 14:26 0
  • Unbekannt

    @@Invincible: Das ist falsch. Es muss ein gewisser Zusammenhang bestehen. Ein Mord reicht ja z.B. nicht aus, wie wir hier erfahren haben. Begehe ich den Mord mit einem Kfz ist der Zusammenhang aber gegeben und ich werde den Führerschein abgeben müssen.

    Kannst hier nicht einmal nachlesen. Oder mir gerne mal ein Beispiel aufzeigen, wo kein Zusammenhang besteht und trotzdem der Führerschein entzogen wird.

    link

    07.09.21 14:37 0
  • Profilbild Invincible

    Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen, Entscheidung, Az. 7 L 896/12. Danach kann die Fahrerlaubnis wegen der fehlenden charakterlichen Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr auch dann entzogen werden, wenn der Führerscheininhaber bislang verkehrsrechtlich nicht aufgefallen ist, @Firestorm72.

    07.09.21 15:09 0
  • Profilbild Invincible

    Um eine der Präzedenzfälle genannt zu haben.

    07.09.21 15:10 0
  • Profilbild Invincible

    einen 🤦🏽‍♂️

    07.09.21 15:11 0
  • Profilbild Makeshitgold

    Wenn man z.B mit Kokain als Fußgänger erwischt wird und im Besitz eines Führerscheins ist verliert man diesen. Es kommt wirklich auf den Fall an. Bei einen Fischereischein halte ich es jedoch für übetrieben.

    07.09.21 15:15 0
  • Unbekannt

    @Invincible: Danke und trotzdem wird er nicht GLEICH entzogen, wie ich es in der ersten Nachricht schon geschrieben hatte. Dein Beispiel ist ein Extremfall und sicherlich nicht die Regel. Aber es gibt solche Extremfälle. Da hast du dann Recht.

    07.09.21 15:36 0
  • Profilbild Invincible

    Für alle die sich dafür interessieren, hier die vollständige Urteilsbegründung zum o. g. Aktenzeichen:

    linklink

    Was mir den Fischereischein angeht, so ist mir kein ähnlicher Fall bekannt. ✌🏻

    07.09.21 15:37 0
  • Profilbild Invincible

    Ich habe nie behauptet, dass die Fahrerlaubnis "gleich entzogen" wird. Ferner habe ich nur die Aussagen; "Wenn die Verurteilung aber nicht in einem Zusammenhang steht, sollte es keinen Grund geben.", sowie; "Das ist falsch. Es muss ein gewisser Zusammenhang bestehen.", richtig gestellt.

    Abschließend wolltest du ein konkretes Beispiel, dieses habe ich dir gegeben, @Firestorm72.

    Also alles cool, tight lines und Petri dir! ✌🏻

    07.09.21 15:53 0
  • Unbekannt

    danke für eure Antworten. Hoffe mein Kumpel kann den Schein behalten.

    07.09.21 16:10 0
  • Profilbild Vallstedt

    Was hat dein Kumpel den verbrochen, dass er Angst um seinen Angelschein hat?

    07.09.21 16:12 0
  • Unbekannt

    ist eine länger Geschichte kommen paar Sachen zusammen. Danke für eure Hilfe PS er hat keinem Menschen oder Tier geschadet

    07.09.21 16:15 0
  • Profilbild Vallstedt

    Das Gericht weiß doch gar nicht, dass er einen Fischereischein besitzt, dann kann es ihm den auch gar nicht wegnehmen, außer es besteht doch ein Zusammenhang und dem Gericht sind die Umstände bekannt. Ich hoffe, dass er nicht das heimische Angelheim angezündet hat.😉

    07.09.21 16:37 0
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