Beiträge

  • Profilbild datodorigit

    Heute habe ich den neuen Schein für meinen Sohn in Empfang genommen. Land Hessen Stadt Frankfurt.. die Schonzeiten sind falsch! Die Behörden die uns zur korrekten Ausführung mahnen verteilen falsche Dokumente .. mal gucken wann sich der erste auf 45 Zander Mindestmaß beruft 😏

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    29.08.20 08:08 1
  • Profilbild DenizJP

    Bei mir gleich gewesen..

    29.08.20 08:09 0
  • Profilbild alex_moep

    Für die Schonzeit wäre ich ja wieder aber das schonmaß von 50cm sollte schon beibehalten werden.
    Evtl. Hatten sie nach ein paar blanko Dokumente in den Schubladen die sie aufbrauchen mussten 😂

    29.08.20 08:12 0
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  • Unbekannt

    🤦‍♂️🤦‍♂️🤦‍♂️🤦‍♂️🤦‍♂️
    bei mir alles richtig Zander 50 cm

    29.08.20 08:13 0
  • Profilbild Catchem

    Ja die werden natürlich sagen du musst dich selbst erkunden. Die werden die Verantwortung nicht übernehmen. Wie immer.

    29.08.20 08:14 0
  • Profilbild Klotti

    Vielleicht erleben wir es noch das diese ganzen Dokumente mal elektronisch abgelegt werden. Dieser ganze Zettelkramm ist doch vom Stand der 60er Jahre!
    Ist doch Wahnsinn was man alles an Papierdokumenten mit ans Wasser schleppen muss und dann sind die Dinger noch falsch bedruckt 🤦🏻‍♂️

    29.08.20 08:17 0
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  • Profilbild Philli_fish

    Bei euch hat der Waller ein Schonmaß😲 und was soll Karpfen wild und teichform sein? Schuppi und Spiegler?

    29.08.20 08:19 0
  • Profilbild DenizJP

    Neue Dokumente ausgeben wenn die alten noch net zerfleddert sind?! Wo sind wir denn?!?! 😂

    29.08.20 08:25 0
  • Unbekannt

    Also falsch bedrucken geht überhaupt nicht.

    @Klotti: Und wie stellst du dir das bei einer Kontrolle vor? Der ehrenamtliche Fischereiaufseher hat dann ein elektronisches Gerät dabei, wo alle Daten von Deutschland (jedes Bundesland hat ja auch noch seinen eigenen Fischereischein) drin sind und die auch noch Tagesaktuell? Sorry, aber das funktioniert ja so nicht mal beim Führerschein bzw. den Fahrzeugpapieren. Auch da muss die Polizei ggf. eine Abfrage starten. Und diese Dokumente sind in Deutschland einheitlich. Angeln ist aber Ländersache.
    Somit kann man von solchen Dingen träumen, aber die sind in der Praxis nicht mal ansatzweise umsetzbar. Und vom Datenschutz reden wir hier noch nicht einmal.

    29.08.20 08:27 2
  • Profilbild datodorigit

    Wels ist nicht geschont .. is die Pest im Main.. hatte schon wieder drei drauf beim Barsch angeln mit feinem Gerät .. alles zerrissen... zum Thema! Ich finde das unmöglich, das sind Dokumente die gilt es zu überprüfen von der Behörde!! Mal der BILD schicken 😏

    29.08.20 08:57 1
  • Unbekannt


    @datodorigit: Mail das bitte der Fischerzunft FFM & dem Angelbär zu. Wäre ich dir sehr dankbar für 👌

    29.08.20 09:19 0
  • Unbekannt

    Die Bachforelle hat auch ein max. Maß von 60cm!

    29.08.20 09:35 0
  • Unbekannt

    In Hessen scheint da sowieso einiges seltsam zu sein

    29.08.20 09:41 0
  • Profilbild ToTi

    Also, in meinem Angelschein aus Ba-Wü stehen auch die Schonmaße und Schonzeiten drin. Aber es steht auch ganz klar darin, dass sich diese ändern können und man selbst verpflichtet ist die gültige gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Das steht auch in dem hessischen Angelschein auch drin. wo liegt also das Problem? Mein Ausbilder hat gleich zu Beginn gesagt, das. was da hinten dran steht interessiert niemand. könnte man auch weglassen. die aktuelle gesetzliche Vorgaben ist entscheidend. diese könnte sich ja theoretisch wöchentlich ändern und man immer selber schauen muss was gilt.

    29.08.20 11:29 0
  • Unbekannt

    ja das stimmt. Und daher mein Vorschlag. Sämtliche Angaben über Schonmaß und Schonfrist im Fischereischein weglassen. Man kann darauf doch nicht vertrauen. einfach weglassen.

    29.08.20 11:35 1
  • Profilbild Nrod

    komme nicht aus Hessen und kann hier daher nur begrenzt mitreden aber wenn man im Internet nachschauen findet man auf zumindest den ersten 3 Webseiten die ich angeklickt habe auch 45 cm für zander, was allerdings nicht heisst das dies überall zutrifft. Es sagt ja lediglich aus das 45 cm das absolute Mindestmaß ist jedoch von jedem Verein oder jeder ausgebestelle von gastkarten für ihre eigenen gewässer als minimum vorgeschrieben ist aber nach belieben erhöht werden darf bzw unter besonderen Umständen wie das massenaufkommen von welsen auch wieder entfernt werden kann, genau so wie auch schonzeiten verlängert werden können. Vielleicht ist das ja hier der Fall, falls nicht ignoriert diesen Kommentar einfach

    05.09.20 18:23 0
  • Profilbild Jemand

    Dieser Post wurde gelöscht.

    06.09.20 06:23 0
  • Unbekannt

    Also an jedem Gewässer sicherlich nicht. Ich kann mit meiner Karte mehrere hundert Gewässer beangeln und das wäre eine riesiges Durcheinander.
    Normalerweise stehen die Mindestmaße und Schonzeiten in den jeweiligen Fischereigesetzen der einzelnen Bundesländer. Dann kann noch jeder Fischereiberechtigte die Schonzeiten und Mindestmaße nach oben korrigieren und wenn nötig, auf Antrag, auch nach unten.
    Am besten also im Fischereigesetz schauen und ggf. noch den Fischereiberechtigten (Besitzer des Fischereirechts) fragen.

    06.09.20 07:44 0
  • Profilbild datodorigit

    Es geht doch hier ganz klar nur um folgendes ... eine Behörde gibt ein Dokument aus das nachweislich und vielleicht sogar wissentlich seit Jahren schon falsch ist.. es ist ein Jugendfischereischein für einen 10 Jährigen.. das muss stimmen oder man muss diese Sachen weg lassen. Die gleiche Behörde verlangt von mir Einhaltung ! Das Argument das sich was ändern kann gilt doch hier nicht.. das wird ja schon in Kauf genommen.. ganz schlecht einfach ..

    06.09.20 07:49 0
  • Profilbild Sascha Biko

    @Firestorm72
    Elektronisch im Sinne wie bei der Bahn in Hessen. Man hat eine Karte auf der alles gespeichert ist , Persönliche Daten, gekaufte Gewässerkarten etc. Und die Aufseher/Polizisten brauchten nur ein einfaches Kartenlesegerät.

    06.09.20 08:34 0
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