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  • Profilbild Marcel Cramme

    mein Sohn ist 9jahre alt meine Frage ist der Jugend fischereischein ist erst ab 10 Jahre oder??? kann ich ihn denn jetzt schon kaufen .und darf er dann ganz normal nutzen wie wenn er ein Angeln Schein hat .😊 und wenn er denn hat muss ich ihn dann auch eine Angelmark kaufen für denn see

    03.09.21 13:54 0
  • Profilbild Habibbi89

    Er kann noch ohne angeln solange jemand bei ihm ist der einen fischreischein und eine angelkarte für das jeweilige Gewässer hat :)

    03.09.21 14:06 2
  • Profilbild Kathi784

    Schau mal hier nach. link

    03.09.21 14:40 1
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  • Profilbild Baula

    Bis zum 10. Geburtstag braucht er keinen Schein oder so, da kann er einfach so mit ich glaub auch ohne Tageskarte. Ab 10Jahren braucht er den Jugendfischereischein und eine Tageskarte. Er darf bis er den Staatl. Fischereischein hat auch NICHT alleine angeln gehen und er darf auch die Fische NICHT töten und ausnehmen. Der Jugendfischereischein gilt bis 18 aber dein Sohn kann mit 14 den Staatlichen Fischeieschein schon machen.

    03.09.21 14:50 0
  • Profilbild Marcel Cramme

    aber wie ich gehört habe darf er nur mit der stipprute angeln stimmt das weil er wird gerne mit der normale angeln

    03.09.21 14:52 0
  • Profilbild Baula

    ne das ist egal

    03.09.21 14:55 0
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  • Profilbild Baula

    Frag aber im Notfall nochmal bei dem Angelladen nach bei dem du dir die Tageskarte kaufst bevor du da mit deinem Sohn angeln gehst

    03.09.21 14:56 0
  • Unbekannt

    "Jugendliche, die mindestens 10 Jahre alt sind, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden."

    Und ob er mit 9 schon Angeln darf, bezweifle ich ganz Stark. Und ohne Gewässerkarte sicherlich auch nicht. Das steht nämlich nirgends so. Am besten du rufst einfach bei der zuständigen Behörde, die auch den Jugendfischereischein ausstellt, an und fragst mal nach. Aber ohne Gewässerkarte zu 100% nicht.

    03.09.21 15:11 4
  • Unbekannt

    Achso, das ganze natürlich nur für NRW, wo du ja wohnst.

    03.09.21 15:13 1
  • Profilbild Angler4711

    Achtung die Regeln gelten immer nur für das jeweilige Bundesland! Fährt man in Urlaub woanders hin, dann gelten auch die Bestimmungen vor Ort! 🙂

    03.09.21 15:16 0
  • Profilbild Baula

    sorry das mit den Ländern wusste ich net, meine Aussage gilt für Bayern

    03.09.21 15:32 0
  • Profilbild Xaver Leverenz

    lass ihn den den Fischereischein machen, dann hat er auch Kenntnisse über Flora und Fauna, sowie die Fischarten.
    in Schleswig-Holstein ist ab 12 Jahren der fischereschein erforderlich.
    grundsätzlich gilt bei Kindern immer eine Aufsichtsperson mit gültigen Fischereischein und dann nur mit so vielen ruten und haken wie für einen Angler erlaubt ist.

    03.09.21 17:07 0
  • Profilbild Maden Mike

    Hi, ich habe den Thread mal zu "Fischerprüfung & Erlaubnisscheine" verschoben.

    03.09.21 17:15 0
  • Unbekannt

    In den meisten Bundesländern ist es so geregelt, dass Kinder unter 10 Jahren, mit dem Fischereischeininhaber "Mitangeln" dürfen.
    Das bedeutet, das Kind darf auswerfen/drillen/rein kurbeln/Angel halten.
    Es darf keine zusätzliche Angel für das Kind verwendet werden.
    Das Kind darf mit einer der Angeln, die dir mit deinem Erlaubnisschein an dem jeweiligen Gewässer gestattet sind, mit angeln.
    Das Kind darf keine Fische töten und muß unbedingt immer beaufsichtigt werden. Also auch nicht 50 m weiter gehen und ein paar Würfe mit der Spinnangel machen! Die Aufsichtsperson muß jederzeit, Sofort, eingreifen können.
    Ist nicht überall gleich geregelt, deshalb beim zuständigen Angelverein/Verband/Behörde informieren um auf der sicheren Seite zu sein.

    03.09.21 18:09 0
  • Unbekannt

    Dieser Post wurde gelöscht.

    03.09.21 18:20 0
  • Unbekannt

    Um die jeweilige Regelung in seinem Bundesland zu ermitteln, braucht man nur ins jeweilige Fischereigesetz oder in die jeweilige Fischereiverordnung schauen. In NRW steht es im Fischereigesetz Paragraph 31 bzw. 32.
    Im Angelparadies Brandenburg darf man ab 8 Jahren Angeln und kann (nicht muss) einen Jugendfischereischein beantragen. Damit darf man dann auf Friedfisch Angeln und das ganze auch ohne eine Aufsichtsperson. Da man in Brandenburg aber für das Friedfischangeln eh keinen Fischereischein braucht, macht die Beantragung keinen Sinn mehr. Es ändert sich ja nichts.

    03.09.21 18:21 1
  • Profilbild Mc zak

    Sorry aber Google ist dein Freund …. link

    Wenn du selbst Angler bist nimm ihn mit zum Angeln und führe ihn behutsam an die Materie heran. Grade beim Wurm auf Haken und Drill und Keschern mit viel Geduld🤟🏻
    Wenn du selbst kein Angler bist such in deinem Bekanntenkreis oder such einen Verein in deiner Nähe. Dort sind sicherlich begeisterte Jugendarbeiter.
    Wenn irgend mal dein Sohn alleine oder mit Kumpel los zieht muss er einen Schein machen. Aber das dauert meistens noch🤪

    03.09.21 23:06 0
  • Unbekannt

    @Mc zak: Er wohnt in NRW!!! Was bringt es ihm jetzt, wenn du einen Link aus Bayern einstellst? Angeln ist Ländersache und somit hat JEDES Bundesland seine EIGENEN Gesetze. Google ist zwar dein Freund, aber nur wenn du auch im richtigen Bundesland schaust. Ansonsten wird der Fischereiaufseher ganz schnell zu deinem Feind! Und wie die Regeln in NRW sind, habe ich rausgezogen und auch noch einmal den Hinweis auf das Fischereigesetz und die Paragraphen gegeben. Und in NRW darf man erst mit 14 alleine losziehen, wenn man dann den richtigen Fischereischein hat. Mit dem Jugendfischereischein, der bis 16 Jahre gültig sein kann, geht das jedenfalls nicht.

    04.09.21 04:55 2
  • Profilbild jonas.916 Kl

    Ich habe meinen jugengfischerreischein an meinem 7 Geburtstag bekommen

    04.09.21 05:02 0
  • Unbekannt

    @Jonas: Danke für den konstruktiven Hinweis. Aber du wohnst NICHT in NRW! Also noch einmal: Angeln ist Ländersache (Bundesland) und somit hat JEDES Bundesland seine EIGENEN Gesetze. Ist das denn so schwer zu verstehen? Wie oft soll man das denn hier noch schreiben. Aber schön, dass es in RLP schon mit 7 Jahren möglich ist. Hilft hier aber echt nicht weiter.

    04.09.21 05:57 1
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