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  • Profilbild Bowrito

    Hallo Zusammen,

    aufgrund des Umzuges und Hochzeit muss ich meinen Fischereischein ändern lassen. Habe alles nötige Hingesendet, nur leider wird das wahrscheinlich zwischen 4-8 dauern (Behörde hat im April 2 Wochen zu). Und bis Ende April nicht angeln gehen können wäre die Hölle.

    Jetzt meine Frage: kann ich trotzdem angeln gehen?
    Ich bin ja Eigentümer eines gültigen Fischereischeines, nur nicht gerade im Besitz, da ich ihn verschickt habe.


    Hat jemand Erfahrung ob sich die Kontrolleure mit einer Kopie des Scheines zufrieden geben, wenn ich denen alles im Fall des Falles erkläre? (Zur Not nehme ich Meldebescheinigung und Eheurkunde auch mit)

    Die Behörde ist leider nur an einem Tag der Woche Erreichbar.
    Und da muss man auch erst jemanden Ran bekommen.

    24.03.23 10:51 2
  • Profilbild JaCu

    Ich denke nicht das du angeln darfst. Da man sein Fischereischein mitführen muss.

    24.03.23 11:32 0
  • Profilbild ZanderGummi

    Na ja, wenn die Behörde den Schein ändern muss, bist du zumindest formal gerade kein Inhaber eines gültigen Scheins...
    Also würdest du mit der Kopie auch nur die Kopie eines ohnehin ungültigen Dokuments mitführen.
    Davon mal ab, muss man das Original am Start haben.

    Tut mir ehrlich leid für dich, ich musste damals nur fix ins Bürgerbüro und war nach 5min wieder draußen und alles war gestempelt und aktualisiert...

    24.03.23 11:35 0
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  • Profilbild Vallstedt

    Um welches Bundesland handelt es sich denn, in das du ziehst? Nicht überall musst du einen gültigen Fischereischein mit dir führen.

    24.03.23 11:50 0
  • Unbekannt

    Warum schickst Du irgendwelche Dokumente mit der Post durch die Gegend, wenn Du das alles auch mit einem einfachen Gang ins Bürgerbüro erledigen kannst. Normalerweise braucht man in Deutschland keinen Fischereischein am Wasser. Es reicht die Gewässer Erlaubniskarte und der Personalausweis. Aber um die Erlaubniskarte vom Verein zu bekommen, muss man zumindest anfänglich einen Schein vorlegen, der als Nachweis für die Fischerprüfung gilt.
    Gruß Cherokee

    24.03.23 12:33 0
  • Profilbild JaCu

    Natürlich braucht man ein Fischereischein ausser vielleicht im Forellenpuff.

    24.03.23 12:41 2
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  • Profilbild Bowrito

    In Sachsen musst du das direkt bei der Fischereibehörde machen. Man bekommt ne neue Plastikkarte (Fischereischein). Aber erst bekommt man eine Rechnung dafür, die im voraus gezahlt werden muss. Behörde hat auch nur einmal in der Woche auf und zweimal 2 Stunden Telefonzeit in der Woche. und so wie es ausschaut, geht das alles auch nur per Post.

    24.03.23 12:47 0
  • Profilbild Bowrito

    3-4 Wochen Bearbeitungszeit. Ich frag mich da ob die Rechnung so lang dauert oder das ganze Prozedere.

    24.03.23 12:49 0
  • Unbekannt

    Ich habe noch niemals meinen Fischereischein als Nachweis für die Fischerprüfung am Wasser vorzeigen müssen. Die Erlaubniskarte wird geprüft, und das reicht sogar im Ausland, und da war ich in fast allen Ländern dieser Welt. Ich glaube Du verwechselt den Nachweis zur Fischerprüfung mit dem Gewässer Erlaubnisschein...?

    24.03.23 12:55 0
  • Profilbild Vallstedt

    JaCu, braucht man nicht. In NDS brauchst du zum Beispiel keinen mit dir zu führen. Wenn du es besser weißt, dann bitte eine Quellenangabe, in welchem Gesetz oder welcher Verordnung das stehen soll. (ich spreche von Niedersachsen)

    24.03.23 12:57 3
  • Unbekannt

    Das ist nicht nur in Niedersachsen so, wie gesagt, ich durfte durch meinen Beruf in allen Ländern der Welt angeln, ausgenommen die Mongolei, die Arktis und die Antarktis und einige Staaten in Südamerika.
    Gruß Cherokee

    24.03.23 13:04 1
  • Unbekannt

    Es wäre für dich vielleicht besser gewesen in die nächste größere Stadt oder Kommune zu fahren und es dort gleich zu beantragen, dass ist hier auch so in den Dörfern, Unterschrift ist sowieso abzulegen bei der Aushändigung, ohne jetzt Anspielung zu tätigen,

    24.03.23 14:16 0
  • Profilbild JaCu

    linklink

    24.03.23 14:37 1
  • Profilbild Vallstedt

    JaCu, ich gebe es auf.... Schöne Grüße aus NIEDERSACHSEN

    24.03.23 14:40 0
  • Profilbild JaCu

    Schönen Gruß aus Sachsen-Anhalt!

    24.03.23 14:46 2
  • Unbekannt

    geh ich mit, JaCu was auch immer es mit dem Namen auf sich hat

    24.03.23 14:48 1
  • Profilbild Housemeister

    Jacu auch in Sachsen-Anhalt braucht man ab 16 einen Fischereischein und ab 9 einen Jugendfischereischein wenn man vollumfänglich angeln möchte. Normalerweise wird der auch verlangt, wenn man sich eine Karte kaufen will und auch bei Kontrollen muss man den vorlegen können. Ich weiß nicht, ob es in Sachsen-Anhalt einen Friedfischschein oder für‘s Friedfischangeln Sonderregelungen gibt, aber ich glaube nicht.

    25.03.23 06:09 0
  • Profilbild JaCu

    Ich weiß dass, aber in diesem Fall ging es um Sachsen.

    25.03.23 08:52 0
  • Profilbild Bloomsmith

    Moin, hier muss man wohl erstmal differenzieren, wer dich kontrolliert und wer welche Sanktionen aussprechen darf. Kontrolliert dich ein Beamter, hat er vermutlich die Möglichkeit, bei vergessenen Papieren ein Bußgeld zu verhängen, bzw. nimmt er die Sache erstmal auf und die Behörde entscheidet über die Verhängung. Ich bin mir recht sicher, dass es nicht schlimmer sein kann als ein vergessener Führerschein. Ein vom Angelverein bestimmter Kontrolleur kann dir schlimmstenfalls das Weiterangeln verbieten, ich bin mir recht sicher, dass er dir nicht mal die Gewässerkarte abnehmen kann. Die kann dir vermutlich nur der Vorstand dauerhaft entziehen.
    Hast du allerdings deine Gewässerkarte, eine Kopie des Fischereischeins und womöglich eine Bestätigung, dass dein Schein derzeit beackert wird, wird mit 99%iger Wahrscheinlichkeit gar nichts passieren. Gib doch einfach deinem Vorstand Bescheid, wo gerade das Problem liegt. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Klar ist, dass hier schlimmstenfalls eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, aber keine Straftat. Letztlich verstößt du wahrscheinlich nur gegen die selbstaufgestellten Regeln des Vereins, den Fischereischein hast du denen ja bereits bei Erwerb nachgewiesen.

    25.03.23 08:59 0
  • Profilbild JaCu

    Oder du wartest bis dein Fischereischein zurück hast und bist auf der sicheren Seite.

    25.03.23 09:39 1
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