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  • Profilbild Gustav Gansi

    Nabend ich habe mein Angelschein wohl leider am Gewässer liegen gelassen und nun die Frage ^^ wo bekomme ich ein Ersatz her und wie 🤔

    09.09.17 15:32 0
  • Profilbild Korn

    Wenn du deine Prüfbescheinigung hast den einfach zum Amt und einen neuen beantragen. Wenn du diese auch nicht mehr hast musst du es beim Amt mit der Identifikation Nummer versuchen fals du die weist. Ansonsten muss du da wo du deinen Schein gemacht hast Anfragen ob sie die Daten von dir noch haben und ob sie dir ne neue Prüfbescheinigung ausstellen. Wenn das alles nicht möglich ist musst du wohl oder Übel den Schein neu machen.

    09.09.17 15:37 1
  • Profilbild angel-juenger.de

    Eigentlich ist das bei der Fischereibehörde gespeichert das du die Prüfung abgelegt hast und sollte kein Problem darstellen einen neuen zu bekommen. Geh eimfach zum Amt wo du auch den fischerreischein verlängerst die stellen den auch ohne Urkunde aus da du da im system drin bist.

    09.09.17 18:20 1
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  • Profilbild mxm19

    Hast ja das Prüfungszeugnis , musst mit dem Prüfungszeugnis zum Ordnungsamt , dort wird dir ein neuer Schein ausgestellt

    09.09.17 19:40 1
  • Profilbild Gustav Gansi

    vielen Dank für die Antworten . das Zeugnis ist leider auch verschollen .. ich werde Montag Mal bei der Fischerei Behörde anzurufen ,hoffe die können mir dort helfen 😐

    09.09.17 19:42 0
  • Profilbild angel-juenger.de

    Wie gesagt eigentlich bist du da gespeichert das die Prüfung abgelegt wurde kann natürlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein in nrw ist es jedenfalls so.

    Zitat aus den Fischereigesetzen für NRW

    Beim physikalischem Verlust des Fischereischeines, muss ab Gültigkeit 1970 nachgewiesen werden (seit 1973 auch Fischerprüfungsdokument ausreichend), das man bereits im Besitz eines Fischereischeines bzw. der Fischereischeinprüfung war. Dies ist zeitlich beschränkt auch über die Archive der damals zuständigen Kommunalverwaltungen bzw. Landratsämter möglich. 
    Zu beachten: Inhaber die nur vor 1970 einen Fischereischein hatten oder den früheren Fischereischein nicht nachweisen können, müssen die Fischerprüfung neu absolvieren!

    09.09.17 20:10 0
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  • Profilbild Korn

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    09.09.17 21:09 0
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