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  • Profilbild hasskie

    Moin, habe mal eine (vielleicht) auch dumme Frage. Im Fischereiverein Minden werden die Jahreserlaubnisscheine am 15.01 ausgegeben. Jetzt ist die Frage was ist in der Zeit vom 01.01 bis zum 15.01? Darf ich mit dem Schein aus dem letzten Jahr noch angeln? Habe nämlich einige Angler an dem Kanal gesehen. Würde mich über antworten freuen

    03.01.23 10:31 1
  • Profilbild Housemeister

    Frag einfach beim Verein nach. Jeder Verein/ Verband hat da seine eigenen Bestimmungen.

    03.01.23 11:05 1
  • Profilbild Mox

    Was steht denn auf deiner Erlaubnis von 2022? Es sollte eine Gültigkeitsdauer auf der Erlaubnis stehen. Bei mir z.B. steht "gültig für 2022". Ich bekomme meine neue Erlaubnis am 7.1. und darf bis dahin nicht an unseren Gewässern angeln.
    Grds. gebe ich Housemeister recht. Der Fischrreirechtsinhaber entscheidet.

    Grüße und Petri

    03.01.23 11:14 0
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  • Unbekannt

    Wie bereits geschrieben musst du den Verein (Inhaber Fischereirecht) fragen. Wir können dir hier jedenfalls keine rechtsverbindliche Auskunft geben.
    Generell würde ich aber über den Verein klären, warum die erst Mitte Januar ausgegeben werden. Du bezahlst sicherlich ab dem 01.01. und nicht erst ab 15.01..
    Wir geben unsere Berechtigungen schon im Dezember aus, damit die ersten schon am 01.01. losziehen können. 😉

    03.01.23 13:54 0
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