Angelnschein umschreiben
Ich wohne in Trier und mache den Angelschein in Saarland. Danach möchte ich den Schein nach Trier (Rheinland-Pfalz) umschreiben lassen. Ist das möglich? Vielen Dank an alle!
Es geht, es gab schon aber bei dem ein oder anderen Komplikationen. Eigentlich auch verständlich, ich meine in RLP zu wohnen, das Geld im Saarland zu zahlen, aber den reinlandpfälzischen Schein haben zu wollen stößt oft auf Ablehnung. Zudem ist die Ausbildung auch ziemlich unterschiedlich.
Ich behaupte mal, dass du im Saarland keinen Fischereischein bekommen wirst, sondern nur ein Prüfungzeugnis. Schließlich hast du ja scheinbar keinen Wohnsitz im Saarland. 😉 Mit dem Prüfungzeugnis gehst du dann zur zuständigen Stelle und lässt dir einen Fischereischein RLP ausstellen. Ich wüsste auch nicht warum es da Komplikationen geben sollte. Wenn ich aus einem anderen Bundesland nach RLP umziehe, wird der Fischereischein auch ohne Probleme umgeschrieben, solange ich eine rechtmäßige Prüfung abgelegt habe. Und die Prüfung habe ich vorher auch nicht in RLP abgelegt. Das steht übrigens im Fischereigesetz RLP: "§ 36 Fischerprüfung (1) Die erste Erteilung eines Fischereischeines mit Ausnahme eines besonderen Fischereischeines nach § 35 ist davon abhängig, dass der Antragsteller eine Fischerprüfung bestanden hat, in der er ausreichende Kenntnisse über die Arten der Fische, die Hege und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorschriften nachgewiesen hat." Wo diese Fischereiprüfung abgelegt sein muss steht nirgends. 😉
Warum so kompliziert? Ich finde, es ist egal, wo man seinen angelnschein macht, solange man einen Angelschein hat und überall angeln darf.
Deutschland🤷 Angelschein ist Ländersache und nicht einheitliche geregelt. Manche Länder haben Ausnahmen, manche nicht usw.
Du „machst“ keinen Angelschein. Du legst eine Prüfung ab und kannst dann deinen Fischereischein beantragen, der dann in ganz Deutschland gültig ist.
Zumindest solange wie man nicht in ein anderes Bundesland umzieht. Dann verliert dieser Fischereischein, so heißt das "Teil" richtig, oft seine Gültigkeit und man muss sich einen neuen, des jeweiligen Bundeslandes wo man dann wohnt, Fischereischein ausstellen lassen. Deshalb immer schön das Dokument über die abgelegte Prüfung aufbewahren. Und warum ist das so? Weil es 16 verschiedene Fischereigesetze und somit auch 16 verschiedene Fischereischeine gibt. 😉
@Tiger900 hat es richtig beschrieben, aber in RLP ist ein achtstündiger Praxistag PFLICHT und im Saarland kann man ein FREIWILLIGES zweistündiges Praktikum machen und da fängt es schon an, zu dem zahlst du dem Saarland das Geld für die Prüfungsvorbereitung und nicht dem Bundesland, in dem du dir den Schein ausstellen lassen willst und deshalb gab es auch schon Fälle, wo sich paar Beamte geweigert haben einen Schein auszustellen, aber nach viel hin und her habe die Leute m.W.n immer den Schein schlussendlich bekommen.
@Godspeed: Da haben die Beamten ihre Kompetenz aber weit überschritten. Ich hätte da nicht lange diskutiert, sondern wäre gleich zum nächsten Vorgesetzten gegangen. Im Fischereigesetz steht nichts von einem Praxistag. Man muss eine Fischereiprüfung bestanden haben und wie die aussieht, legt das jeweilige Bundesland fest. Hier in Brandenburg bekommt du den Schein quasi geschenkt, wenn ich das mit den Regeln in RLP vergleiche. Und zum Angeln auf Friedfische brauche ich nicht mal einen Fischereischein. Ich finde das auch nicht alles gut, aber da Angeln nun einmal Ländersache ist, ist das nicht zu ändern.
@Tiger900 Du hast Recht, mein letzter Kommentar war bisschen unverständlich geschrieben. Die Beamten hatten sich geweigert, aber das durften sie nicht, das stimmt. Und der Teil ab ",aber in RLP ist ein achtstündiger Praxistag....." das war nicht auf dich bezogen, sondern eine Reaktion auf den Kommentar von @sac truong " Warum so kompliziert? Ich finde es egal, wo man seinen Angelschein macht,...." Aber langer Rede kurzer Sinn, ja du darfst deinen Angelschein in RLP nach bestandener Prüfung ausstellen lassen.
@Godspeed: Das habe ich auch nicht auf mich bezogen aufgefasst. 😉 Am Ende wundert es mich aber trotzdem, dass ich in einem anderen Bundesland die Prüfung ablegen kann, obwohl ich zum Zeitpunkt der Prüfung dort nicht meinen Wohnsitz habe. Auf dem Prüfungzeugnis wird ja sicherlich eine Adresse eingetragen und da war ich bisher schon immer der Meinung, dass die mit dem jeweiligen Bundesland übereinstimmen muss. Ansonsten könnte ich ja auch meine Prüfung in Brandenburg ablegen, ist ja hier ein Kinderspiel, und damit dann einen Fischereischein in Bayern beantragen. Aber beim Umzug geht es ja auch und somit ist es auch egal.
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