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  • Profilbild flo.bhm

    Grüßt euch 🖐🏻

    da ich vor kurzem meinen Lebensmittelpunkt aus Mecklenburg nach Potsdam verlegt habe, stellt sich mir die Frage ob mein unbefristeter mecklenburger Fischereischein nun auch hier in Brandenburg anerkannt wird oder muss ich ihn erst umschreiben lassen?

    Danke schon einmal 🎣

    Grüße, Florian

    29.11.20 18:40 0
  • Profilbild Buschi70

    😂😂😂😂😂🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣

    29.11.20 18:41 0
  • Profilbild Buschi70

    Man deiner ist überall gültig auch wenn du woanders wohnst

    29.11.20 18:42 1
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  • Profilbild Buschi70

    Dieser Post wurde gelöscht.

    29.11.20 18:43 0
  • Profilbild flo.bhm

    Das er in anderen Bundesländern anerkannt wird, wenn ich weiterhin in MV wohne ist mir klar. Ich war mir nur unsicher wie es aussieht, wenn ich jetzt hier wohne. Aber danke

    29.11.20 18:44 1
  • Profilbild Buschi70

    Fischereischein für Nord-Ostsee Mittellandkanal der ist bei mir immer gültig mit Foto der Angelschein ist halt normal immer gültig

    29.11.20 18:46 1
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  • Profilbild Buschi70

    auch wenn ich woanders hin ziehe

    29.11.20 18:47 1
  • Profilbild Femi333a

    Fischerei Schein ist überall gültig dazu jahredmarke und angel Berechtigung für das jeweilige Gewässer und einige Bundesländer verlangen den Lehrgang zum fischereischein

    29.11.20 19:09 0
  • Profilbild Femi333a

    Wenn du im Landesverband Brandenburg bist und im Landesverband meck pom angeln möchtest kostet die Marke noch mal 10 Euro extra

    29.11.20 19:13 0
  • Profilbild Han82

    ich bin von brandenburg nach mv, von mv nach Niedersachsen und dann von Niedersachsen wieder nach mv gezogen. den fischereischein musste ich jedes mal umtrsgen lassen.

    29.11.20 19:25 2
  • Profilbild Femi333a

    Frag einfach bei der unteren fischereibehörde dann hast du Gewissheit

    29.11.20 19:28 4
  • Profilbild Han82

    mit dem wohnortwechsel brauchst du auch einen fischereischein von dem neuen Bundesland. der aus mv wird im Amt akzeptiert, ggf. als prüfungsnachweis archiviert und dir ein neuer aus brb ausgestellt. problemlos gegen Gebühr und passfoto

    29.11.20 19:31 2
  • Profilbild flo.bhm

    Vielen Dank 👍🏻

    29.11.20 19:35 1
  • Profilbild flo.bhm

    Weißt du zufällig wie es in der Übergangsphase aussieht? Also von der Terminvereinbarung der Umschreibung bis zu dem Tag an dem ich den "neuen" Schein in der Hand halte. Ist es mir da komplett untersagt hier angeln zu gehen? Ich werde mich dann morgen bei der Fidchereibehörde melden.

    29.11.20 19:38 1
  • Profilbild Femi333a

    Frag nach bei der unteren fischereibehörde Telefon findest im Internet Termin musst du da eh wegen corona vereinbaren

    29.11.20 20:14 0
  • Profilbild Han82

    wenn du in der Übergangsphase noch nen gültigen mv Schein + Marke und gewässerkarte brb hast wird dir da wohl keiner den Kopf abreißen. ohne link das Jahr ja fast rum ist

    29.11.20 20:57 1
  • Unbekannt

    Paragraph 17 (5)!!!

    link212496#17

    Wenn du in Brandenburg wohnst, ist der aus Mecklenburg Vorpommern NICHT hier nicht mehr gültig. Du musst ihn, wie auch hier schon geschrieben, umschreiben lassen. Solche Fragen würde ich hier NIE stellen, sondern immer selber im jeweiligen Fischereigesetz nachlesen. Man sieht ja, was teilweise für falsche Antworten gegeben werden.

    Wenn du dir umgehend einen Termin besorgst und bis dahin trotzdem noch Angeln gehst, wird dir aber sicherlich niemand den Kopf abreißen. Man darf auch ohne gültige HU fürs Auto zur HU fahren.

    30.11.20 09:13 3
  • Profilbild Esplendida

    Ich hab meinen Angelschein erst drei Jahre, deshalb weiß ich das noch:
    Dein Fischereischein ist überall in Deutschland gültig (heißt ja auch „Bundesfischeteischein“).... und nicht Landesfischeteischein.
    Wenn du in ein anderes Bundesland ziehst ( dauerhafter Wohnsitz) dann musst du spätestens nach zwei Jahren aufs Amt und dort für dieses Land die Fischereiabgabe entrichten ( das sind hier in BW ca. 8,-€ pro Jahr- bis zu 10 Jahre kann das im Voraus entrichtet werden)
    Dein Bundesfischeteischein ist davon nicht betroffen, der gilt hier wie in jedem anderen Land auch. Das ist sozusagen dein Qualifikationsnachweis den du zum Erwerb eines Erlaubnisscheins benötigst.
    Die jeweiligen Länder verlangen nur für ihr Land diese Fischereiabgabe.

    04.12.20 23:47 0
  • Profilbild azazel4by

    @Esplendida. Sorry es gibt keinen Bundesfischereischein. die Fischerei ist Ländersache. In Bayern werden derzeit nur die Prüfungen von 12 Bundesländern anerkannt. Wenn du aus dem falschen Bundesland kommst, machst bei uns Kurs und Prüfung nochmal.

    05.12.20 07:27 1
  • Unbekannt

    @Esplendida: Das ist doch totaler Quatsch! Ich habe doch nicht ohne Grund in meinem Link die aktuelle Gesetzlage für Brandenburg eingestellt. Angeln ist Ländersache und somit geben die Länder auch die Bestimmungen vor. Der Fischereischein wird zwar (fast) überall anerkannt und ist auch quasi in (fast) jedem Bundesland gültig, aber wenn man den Wohnort wechselt, gibt es halt besondere Auflagen. Siehe mein Link!!! Oder meinst du etwa, dass Fischereigesetz von Brandenburg lügt?

    @azazel4by: Hast du mal einen Link, wo diese 12 Bundesländer aufgeführt sind?

    05.12.20 07:33 1
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