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  • Profilbild Johannes Freund

    Hallo zusammen,

    ich besitze ein kleines Grundstück neben einem Bachlauf.
    Dort hatt sich ein Biber eingenistet und den Bachlauf angestaut und somit ist ein kleiner Teich entstanden.
    Meine Frage: darf ich da Fische einsetzen und beangeln oder muss ich da was rechtliches berücksichtigen?

    30.06.22 18:15 0
  • Unbekannt

    Hallo, warum stellst du so eine Frage nicht bei den zuständigen Behörden? Das ist doch hier kein Rechtsforum, wo du fachliche Beratung bekommst. Machst du es und es zeigt dich jemand an, wirst du dich kaum auf dieses Forum berufen können.

    Trotzdem behaupte ich mal NEIN!
    1. Kann nicht jeder irgendwo in der Natur Fische einsetzen. Auch wenn es dein Grundstück ist, so ist es in der Regel nicht dein Bach.
    2. Darf man nicht einfach Fische in "offene" Gewässer einsetzen, wo sie quasi ungehindert weiterziehen link Bach ist ja kein geschlossenes System.
    3. Hast du nur einen Fischereischein für Angler und keinen Fischereischein für Fischer. Somit greift hier auch wieder 1. und 2.

    Aber wie gesagt, für eine verbindliche Rechtsauskunft sind die Behörden zuständig und nicht dieses Forum. Hier wird leider oft genug Müll erzählt, wenn es um Rechtsfragen geht.

    30.06.22 18:24 1
  • Profilbild Johannes Freund

    Also angerufen habe ich heute schon, bloß der Zuständige ist erst ab morgen wieder im Haus. Ich wollte mich halt vorab mal informieren ob da jemand vielleicht etwas weiß. Ich hab nur den Fischerschein zum Angeln, aber braucht es den mehr um einen Teich/See zu besitzen außer das man das Grundstück besitzt?

    30.06.22 18:36 0
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  • Profilbild Godspeed

    Das Wasserrecht ist auch wichtig in solchen Angelegenheiten, außerdem gilt auch noch die Wasserrahmenrichtlinie wonach ein Gewässer nicht durch sowas verschmutzt werden darf, durch Futterreste, Kot.....

    30.06.22 19:22 0
  • Profilbild pikeaddict_1

    Sorg lieber dafür das der Bach wieder durchgängig wird, ehe beim nächsten Hochwasser von deinem Grundstück nichts mehr übrig ist.

    30.06.22 20:27 0
  • Profilbild Toni79

    Mein Bekannter hat ein Grundstück wo ein ca 20x10m großer Teich drauf ist. Daneben läuft auch ein Bach der den Teich im Frühjahr nach der Schneeschmelze füllt ( im Sommer ist der Wasserstand trotzdem bei 1,50m und mehr ). Da die Waschbären fast alle Karpfen ( 3 X Winter ) rausgeholt hatten haben wir den Teich neu besetzt. Bis jetzt gab es keinen Ärger mit den Behörden.

    VG Toni

    30.06.22 21:01 0
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  • Unbekannt

    Also nur weil es noch keinen Ärger gab, heißt es ja nicht, dass es erlaubt ist. Viele fahren mit ihren Autos auch zu schnell und werden nicht gleich geblitzt. Deshalb ist aber aber trotzdem nicht erlaubt.

    Johannes, du besitzt den Teich ja nicht. Es ist ja kein geschlossener Teich auf deinem Grundstück, sondern der Bach geht NEBEN deinem Grundstück lang und der Teich ist jetzt nur durch den Bieber entstanden. Wenn du den Teich vom Bach trennen kannst und er dann ein geschlossenes System auf deinem Grundstück ist, sehe ICH darin kein Problem, wenn es sich z.B. nicht um ein Naturschutzgebiet handelt
    Hier liegt die Sache aber anders. Aber der Bearbeiter kann dir sicherlich Auskunft geben. Lasse es dir aber auch schriftlich geben, wenn es dann erlaubt ist.

    01.07.22 03:09 1
  • Profilbild Johannes Freund

    Oke ich frage heute nochmal nach und geb dann bescheid wie die Lage ist. Danke soweit

    01.07.22 03:27 0
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