
Spinnfischen in der Schonzeit
Beiträge
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Pepe Kielhorn
Hey mir kribbelt es in der Spinnrute nur ist ja gerade Schonzeit für Hecht und Zander.
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Wie verhält es sich mit dem Barsch ?
Kann ich diesen mit Spinnrute beangeln ?
Wie verdeutliche ich dem Aufseher, das ich nicht auf Hecht o Zander aus bin oder sollte ich es generell unterlasen ?
Gewässer wäre die Elbe
danke 🙏🏼 -
Unbekannt
Lass es einfach. Am liebsten würde ich mir derzeit Angelfilme spritzdn wenn es ginge,um die Entzugerscheinungen zu lindern.
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niklas_carpfishing
Moin ich angel mit dropshot und Wurm auf Barsch.
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lg -
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Unbekannt
Das ist aber mitunter, je nach Fuschereirecht des jeweilugen Bundeslandes, ein Feld mit vielen Minen. Ich würde mich darauf nicht verlassen wollen. Wenn es denn unbefingt sein muss,dann nehmt ne Pose mit Wurn dran, dann kann euch keiner Anpissen.
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Angelfutzie
das ist überall anders geregelt. Grundsätzlich ist das spinnfischen immer erlaubt. kenne aber viele gewässer in denen es während der Hecht und Zander Schonzeit komplett verboten ist. musst du halt mal in deiner gewässer Ordnung nachschauen
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Unbekannt
Sorry für die ganzen Schreibfehler. Riesenfinger und gaaaaaaaanz kleine Tasten.
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Henning Vogel
Such dir n gewässer mit entsprechenden bestimmungen. Wir dürfen z.b. durchgängig mit ködern unter 8cm mit schonhaken fischen. Allerdings keine fetzen/köfis.
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Unbekannt
Angel ist immernoch Ländersache. Wenn du also eine vernünftige Antwort haben willst, schaue in den Fischereigesetz, deine Fischereiverordnung und in deine Gewässerordnung. Dort solltest du etwas dazu finden.
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Und Brandenburg wäre das absolut kein Problem, aber da wohnst du ja nicht. -
Unbekannt
Schnell selber mal geschaut. Also gemäß Fischereigesetz/Fischereiverordnung ist es kein Problem. Wenn also in der Gewässerordnung nichts steht darfst du mit der Spinnrute auf Barsch Angeln.
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Und wie du das dem Aufseher klar machst, ist doch ganz einfach. Dein Gerät muss auf Barsch ausgelegt sein. Also eine leichte Rute und kleine Barsch Köder.
ABER natürlich kann man es auch mal während der Schonzeit unterlassen. -
HarryHirsch85
Wenn es hier um die Elbe in Sachsen geht wovon ich ausgehe. Gibt es nur eine klare Antwort. In der gemeinsamen Schonzeit von Hecht und Zander ist das Spinnfischen verboten. Ja der Barsch hat keine Schonzeit, ist aber in diesem Zeitraum nur mit Dropshot mit Naturköder (kein Köfi) und Einzelhaken beangelbar. Das kann schon nach hinten losgehen wenn dich ein Kontrolleur mit einer fangfertigen Spinnrute am Wasser antrifft, da brauchst du noch nicht einmal den Gummifisch oder Wobbler ins Wasser geworfen zu haben.
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Auch beim Ansitz kein Köfi. -
Unbekannt
Da er aus Dessau kommt, bin ich jetzt von der Elbe in Sachsen-Anhalt ausgegangen. Wenn er extra nach Sachsen fährt, sieht die Sache eventuell anders aus.
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Unbekannt
@HarryHirsch85: Gehört die komplette Elbe in Sachsen zum LAV?
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Esoxzist
Soweit mir bekannt,ist das aktive fischen in der Schonzeit auch auf barsch in Sachsen-Anhalt nicht erlaubt … aktiv soll heißen … wenn ich den Köder aktiv bewege… also auch kein Dropshot mit Wurm …🤷♂️
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Unbekannt
@Esoxzist: Dann mal her mit der Quelle. Im Fischereigesetz bzw. in der Fischereiverordnung konnte ich nichts dazu finden.
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HarryHirsch85
In Sachsen-Anhalt genau das gleiche wie in Sachsen während der Schonzeit sind halt gewisse Fanggeräte verboten. Dazu gehört halt leider auch die Spinnrute. Quelle Gewässer Ordnung Sachsen-Anhalt.
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Unbekannt
@Esozist: In den Gewässer des LAV Sachsen/Anhalt ist es nicht erlaubt, so steht es in der Gewässerordnung. Aber gehören alle Gewässer in Sachsen-Anhalt und die Elbe zum LAV?
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Esoxzist
Du wirst es uns sicher gleich verraten …
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Unbekannt
@HarryHirsch85: Das ist die Gewässerordnung des LAV Sachsen Anhalt und die kenne ich auch. Deshalb noch link Frage: Gehören ALLE Gewässer in Sachsen-Anhalt und die Elbe zum LAV?
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Da ich nicht aus Sachsen-Anhalt komme, weiß ich das halt nicht. Aber wenn die Elbe bei Dessau nicht zum LAV gehört, ist die Gewässerordnung dort auch nicht gültig! In Brandenburg gehören auch nicht ALLE Gewässer dem LAVB. Die Havel ist zum Beispiel in "Besitz" von Fischern und unterliegt somit NICHT der Gewässerordnung des LAVB. -
Unbekannt
@Esoxist: Warum sollte ich das Wissen? Du bist doch auch Sachsen-Anhalt. Aber etwas auf ein ganzen Bundesland zu beziehen, was nur für einen Verband gültig ist, hilft hier nicht, wenn nicht ALLE zum Verband gehören. Oder? Deshalb ja ganz oben schon mein Hinweis in die zuständige Gewässerordnung zu schauen. Und wenn es die vom LAV ist, dann habt ihr ja auch Recht. Wenn die Elbe dort aber Fischereirechtlich einem Fischer gehört halt nicht.
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Unbekannt
Für viele ist Fischerei und die Landesverbände alles ein und das selbe. Ich führe die Diskusion jedes Jahr wieder. Selbst mit Leuten die schon ewig hier sind. Sinnlos.
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