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  • Profilbild Bloomsmith

    In einem thematisch anderesgelagerten Thread kam die Frage auf, inwiefern Angelmesser in einer Waffenverbotszone zum Problem werde können.
    Einleitend ist zu sagen, dass Messer mit einer Klingenlänge über 12cm, sowie einige weitere Typen wie z.b. Einhandmesser und andere unter ein Führungsverbot fallen (können). In Waffenverbotszonen nach §42 WaffG gelten verschärfte Regeln (mit diversen Ausnahmen).
    Mein Verständnis der Sachlage breite ich hier mal wie folgt aus und freue mich auf eine konstruktive Diskussion:

    Bezüglich des WaffG und der Waffenverbotszonen gibt es einige Feinheiten, derer man sich bewusst sein sollte:
    1) Führen versus transportieren.
    Führen bedeutet zugriffsbereit haben, transportieren in diesem Fall eben nicht zugriffsbereit bei sich tragen. Dazu muss man das Messer in einem abgeschlossenen Behältnis aufbewahren. Das kann beispielsweise ein Rucksack, eine Tasche oder ein Koffern sein. Ob der nur geschlossen oder eben abgeschlossen sein muss, ist nicht eindeutig definiert.
    Wer sichergehen will, schließt seinen Angerucksack mit einem kleinen Schloss ab, dass man durch die beiden Reißverschlussohren zieht.
    2) Berechtigtes Interesse
    Angeln ist ein Sport, aus dem ein berechtigtes Interesse folgt, ein Messer zu führen (sic!) das sonst unter das Führungsverbot fällt. Der Weg zur Ausübung zählt in der Regel dazu, aber es kann (und wird) Diskussionen geben, warum auf dem Weg nicht die Transportregeln gelten sollten. Inhaltlich nicht unplausibel, denn ich angel ja nicht im Bahnhof.
    Jetzt ein großes ABER:
    Der kontrollierende Beamte vor Ort ist derjenige, der die Rechtsvorschrift zunächst auslegt. In Waffenverbotszonen darf anlasslos kontrolliert werden und ein als gefährlich eingestufter Gegenstand kann sichergestellt werden.
    Vermutlich bekommt man ihn später zurück, aber die Lauferei hat man trotzdem.

    Fazit für mich persönlich: Im Normalfall würde ich zusehen, mein Angelmesser auf der Fahrt in einer geschlossenen Tasche zu transportieren. Mein berechtigtes Interesse kann ich mittels Angelpapieren und sonstiger Angelausrüstung nachweisen.
    Müsste ich durch eine Waffenverbotszone, würde ich das Messer in einer mittels Schloss abgeschlossenen Tasche transportieren, da hier eine anlasslose Kontrolle droht.

    20.09.23 09:55 9
  • Profilbild Superflossi

    moin - da habe ich in diese Richtung noch nie drüber nachgedacht - vielleicht weil mir der Anwendungsfall bisher fehlt. Klingt aber echt logisch und gut aufgearbeitet.

    20.09.23 10:14 3
  • Profilbild JaCu

    So ein Theater nur um ein Messer zum Angeln. Ich habe mein Angelmesser in mein Angelkoffer. Waffenverbotzonen gibt es bei uns in der Provinz nicht. 🙂

    20.09.23 10:17 2
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  • Profilbild Bloomsmith

    @JaCu: Rechtsvorschriften sind immer Theater 😉
    Mit deinem Messer im Angelkoffer wirst du auch kein Problem bekommen. Hättest du aber z.b. ein Einhandmesser fürs Angeln in der Hosentasche und gerätst auf der Fahrt zum Spot in eine Verkehrskontrolle, könnte es schon Ärger, zumindest aber Diskussion bedeuten.
    Für Hamburger Streetfisher, die mit der U-Bahn fahren, ist der Transport eines Messers spätestens am Hauptbahnhof ein echtes Thema.

    20.09.23 10:26 6
  • Profilbild angeljanchen

    Hallo Bloomsmith ja so könnte es funktioniert wenn mal einer kontrolliert wird bitte die Erfahrungen teilen interessiert mich wirklich was dann passiert aber ich glaube nichts aber glauben ist nicht wissen also in diesem Sinne Petri heil 👍

    20.09.23 11:11 0
  • Profilbild Godspeed

    Es ist per Waffengesetz so geregelt, dass man eigentlich ohne Probleme Messer führen kann, insofern ein Bedarf bzw ein Grund dafür besteht.
    Zb der Handwerker mit einem Teppichmesser ( Einhandmesser klinge evtl über 12 cm) kann ohne Probleme überall hin.

    Ein Typ mit Bomberjacke und Springer-Stiefel auf einer Demo wird mit dem gleichen Teppichmesser nicht weit kommen.

    20.09.23 11:50 0
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  • Profilbild MikeZwo

    Habe ich mich auch vorhin gefragt. Ein angel Spot wo ich gerne angeln würde liegt nahe einer Waffenverbotszone. Weiträumig umgehen ist glaube ich die einfachste Lösung.

    20.09.23 13:56 2
  • Unbekannt

    Mein Senf dazu. Viele Angler, Jäger, Pilzsammler, Bushcrafter usw. usf. echauffieren sich gerne über die Gesetzeslage dazu obwohl wir bis auf klitzekleine Anpassungen die überhaupt nicht weh tun komplett von der Thematik befreit sind. Diese Gesetze wurden nicht geschaffen um uns Naturnutzer zu ärgern sondern um in Ballungsräumen eine Handhabe gegen Kriminelle zu haben. Nun wird gerne behauptet ein Krimineller hält sich ja sowieso nicht an Gesetze aber genau das ist der Punkt. Deshalb ist er ja kriminell und wir brauchen die Gesetze um bestrafen zu können und Handlungsspielraum zu haben.

    Ich finde die Gesetze richtig und gut und werde in Zukunft auf die ausführliche Antwort in diesem Thread verweisen wenn es mal wieder einer nicht kapieren will. Danke für den Beitrag 👍

    20.09.23 14:13 7
  • Profilbild JaCu

    Amen✌️

    20.09.23 15:29 1
  • Profilbild MikeZwo

    Der Mensch, der bereit ist, seine Freiheit aufzugeben, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren

    20.09.23 16:06 4
  • Profilbild Bloomsmith

    Moin Mike,
    da dieser Thread quasi mein Baby ist, würde ich dich drum bitten, ihn am Kernthema zu halten und nicht in politische Grundsatzdiskussionen abgleiten zu lassen.
    Hier sollen Angelkolleg:innen konkrete Informationen zur Rechtslage finden.
    Vielen Dank und stramme Schnüre!

    20.09.23 16:44 0
  • Profilbild basti.98

    Ganz genau Mike, bald dürfen wir nur noch Göffel aufgrund der linksgrün versifften Bundesregierung verwenden…

    20.09.23 16:52 7
  • Profilbild Bloomsmith

    Basti, die Bitte geht auch an dich. Ich kann dir gerne einen eigenen Spielplatz aufmachen um dich politisch auszukotzen, oder du machst es einfach selber.

    20.09.23 17:05 3
  • Profilbild MasterMoe

    Bitte denkt daran, dass die Messer nur während der Ausübung der vom Bedürfnis umfassten Tätigkeit geführt werden dürfen. Da ihr im Bahnhof weder Angeln, noch Handwerken oder Pilze sammeln werdet, gilt hier strenges Führverbot. Entgegen aller Beteuerungen, wer die Zielgruppe dieses Gesetzes ist, wurden schon genug Handwerker auf dem Weg zur Arbeit wegen einem Cuttermesser in der Waffenverbotszone verknackt.
    Denn die selben, die diese Gesetze machen, schreien auch racial Profiling, wenn nicht genug Dieters und Roberts kontrolliert werden.
    Gängige Rechtsprechung geht dahin, dass der Gegenstand zugriffsbereit ist, wenn er mit weniger als 3 Handgriffen herausgeholt werden kann. Ein Reißverschluss ist also zu wenig. Ein kleines Kofferschloss gilt dagegen als der Goldstandard, auch gegenüber übereifrigen Polizisten.

    Kleiner Waffenschein schützt vor diesen Stolpersteinen, kostet aber ca. 100€ einmalig und dann alle 3 Jahre ca. 50€ für die Folgeüberprüfungen.

    20.09.23 17:49 1
  • Profilbild AngelnInSH

    Interessantes Thema! Hier in Kiel haben wir diese Zonen ebenfalls und falls man an der Förde angeln will, muss man potentiell auch durch diese Zonen gehen.

    Auf jeden Fall eine gute Sensibilisierung und Anregung! Die Antwort von GrundelFritz finde ich auch absolut für sich stehend und kann diese nur unterschreiben!

    Gerne weiter so einen tollen und konstruktiven Austausch hier (die Ausnahmen bestätigen ja immer die Regel 🤷🏻‍♀️😅).

    20.09.23 17:51 0
  • Profilbild basti.98

    Sorry Bloomsmith, war zum Glück nur Ironie :)

    20.09.23 18:08 1
  • Profilbild JaCu

    Ich finde es schlimm, dass ich normaler Bürger kein Messer mehr tragen darf. Es muss ja kein Kampfmesser und Co sein .
    Aber ein Beil oder Axt darf immer dabei haben. Oder?

    20.09.23 18:10 0
  • Profilbild Andreas Brucklacher

    wozu braucht man ein grosses Messer zum Angeln ? Mit nem Schweizer Taschenmesser murkst man auch die Metermuddi ruckzuck ab. Herz und Kiemen sind ja gut erreichbar ( je nach präferenz oder gesetzeslage) . ein Knüppel/Betäubungsschlegel mit hohem Gewicht im Kopf ist doch viel wichtiger. Ein Schlag, Fisch betäubt, kleine Fische warscheinlich schon tot. Bitte klärt mich auf

    20.09.23 18:15 0
  • Profilbild Bloomsmith

    Danke Moe für den Input!
    Für mich stellt sich die Frage, inwieweit der kleine Waffenschein vor einer Sicherstellung durch den besagten Übereifrigen schützt. Wenn er Gefahr sieht, darf er erstmal sicherstellen, oder? Auch wenn man's später zurück bekommt.
    @JaCu:
    Es verbietet dir doch niemand ein Messer zu tragen und/oder zu transportieren. Es gibt halt nur klare Regeln, was, wie und wo.
    Ein Beil dürftest du in der Waffenverbotszone übrigens auch nicht offen am Gürtel tragen, ebensowenig auf dem Volksfest.
    Im Koffer aber schon.

    20.09.23 18:34 0
  • Profilbild Bloomsmith

    @Andreas:
    Mir würde sich weniger die Frage nach einem großen Messer stellen, als eher die Frage nach einem Einhandmesser oder einem mit feststellbarer Klinge.
    Wenn ich z.b. in einer Hand die Rute habe und aus sonstigen Gründen die Schnur kappen will (weitere Beispiele gäbe es viele), dann ist ein Einhandmesser was feines! Habe ich am Wasser nämlich in der Hosentasche.

    20.09.23 18:40 0
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