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  • Profilbild KB7676

    Hallo zusammen,

    ich war an einer der großen Seen in Berlin angeln und habe leider einen Fehler begangen. Leider habe ich an einer privatisierten Bucht geangelt, auf der Angelkarte ist dies angegeben. Dumm von mir anzunehmen, dass die verbotenen Bereiche abgelegen vom See sind, das gestehe ich ein.

    Nun habe ich einen Brief von der Polizei erhalten um eine Aussage abzugeben. Würdet ihr mir empfehlen, meinen Fehler zu gestehen oder sollte ich einen Anwalt heranziehen?
    Wie hoch wird die Strafe nach eurer Erfahrung ausfallen. Diesen Hobby führe ich erst seit einem Jahr aus und war noch nie in meinem Leben straffällig.

    Beste Grüße

    04.09.23 19:55 0
  • Profilbild Housemeister

    Was wird dir denn überhaupt vorgeworfen? Landfriedensbruch? Diebstahl? Wilderei?

    04.09.23 20:05 0
  • Profilbild KB7676

    Fischwilderei - Angeln ohne erforderliche Angelkarte

    04.09.23 20:07 0
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  • Profilbild scotchi

    Wenn du dir noch nie was zu Schulden kommen lassen hast, kommste wahrscheinlich mit einer Verwarnung oder Bußgeld davon.
    Sei ehrlich und schildere es so wie du hier geschrieben hast. Lass den Quatsch mit n Anwalt.

    So würde ich es machen.

    04.09.23 20:17 5
  • Profilbild Kremp

    Ich würde mal gucken wie da so die Strafen bei euch sind die können ja schon echt krass sein. Gegebenenfalls währe dann ein Anwalt eine gute Wahl. Auf Google steht z. B. Hohe Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe

    04.09.23 20:18 0
  • Profilbild scotchi

    @Kremp, er hat ja eine Angelkarte gehabt, nur ist er halt paar Schritte zur falschen Bucht gegangen. Da wird wohl nichts mit Freiheitsstrafe sein.

    04.09.23 20:27 2
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  • Profilbild Housemeister

    Bin da ganz bei Scotchi. Erkläre dich und sei reumütig und dann wird im besten Fall erst gar keine Anklage erhoben.

    04.09.23 20:42 0
  • Profilbild Housemeister

    Hast du da denn nen Fisch gefangen bzw. entnommen?

    04.09.23 20:43 0
  • Profilbild andi252

    In Berlin ist Fischwilderei eine Ordnungswidrigkeit. Damit erwartet dich, wenn du „verurteilt“ wirst normalerweise nur eine Geldstrafe.
    Wenn im Moment Beweise gegen dich gesammelt werden, steht aber noch nicht einmal fest, ob überhaupt eine Strafe auf dich zukommt. Es ist fraglich, ob ohne dein eigenes Geständnis überhaupt ein Verfahren gegen dich eröffnet werden kann. Ein Anwalt kann Einsicht in die aktuelle Ermittlungsakte nehmen und dich danach beraten, welches Vorgehen Sinn macht. Du selber kannst dir die aber nicht anschauen. Daher macht mMn ein Anwalt durchaus Sinn und du kommst bis auf die Anwaltskosten möglicherweise glimpflich davon.

    Denk aber grundsätzlich daran, dass du hier Meinungen von Laien hörst, die weder deinen Fall kennen, noch irgendwelche juristische Kompetenz haben. Im Endeffekt musst du selber entscheiden, wie du weiter vorgehst.

    04.09.23 20:55 6
  • Profilbild Spinnangler

    Fischwilderei also hast du nen Fisch entnommen?? Solche Sachen sind wichtig, denn wenn du keinen Fisch hattest, ist es erstmal "nur" schwarzangeln. Bin da sofern du einen Fisch gefangen hast, auch eher beim Anwalt. Kostet viel Geld, aber die etwaige Strafe auch und evtl. Ziehen sie dir die Karte ein, kommt halt immer drauf an.... Ein Anwalt kann dir auch gut zu formulieren helfen, nicht das dir da irgendwas gedreht oder falsch ausgelegt wird, wie gesagt keiner kann vorhersagen was kommt, will jetzt auch nicht schwarzmalen, aber das ist eins der Themen die in dem forum 5000x kommen.... 4999 geht es gut und das 1x halt schlecht aus, viel erfolg 👍

    04.09.23 22:10 1
  • Profilbild scotchi

    @Spinnangler, ob mit oder ohne Fisch, ist es Fischwilderei. Hab ich 3 Ruten anstatt erlaubten 2 Ruten im Wasser, ist es Fischwilderei. Darf ich nur auf Friedfisch und hab aber Köderfisch dran, ist es auch Fischwilderei. Und das auch ohne gefangenen Fisch.

    05.09.23 03:32 3
  • Profilbild andi252

    @ scotchi korrekt 👍
    Fischwilderei ist eine der wenigen Ordnungswidrigkeiten, bei denen tatsächlich der Versuch strafbar ist.

    05.09.23 04:07 0
  • Profilbild Spinnangler

    @scotchi, es macht schon noch mal nen Unterschied ob du mit Fisch erwischt wirst oder ohne, dass mit den Ruten ist noch mal ein anderer Fall und genau deswegen sage ich ja er soll sich einen Anwalt holen, der sich mit dem Thema auseinander setzt.

    05.09.23 05:49 0
  • Profilbild scotchi

    Das es ein Unterschied macht ist mir schon link nichts anderes behauptet Es ging mir darum das es so oder so Fischwilderei ist. Hat sich aus dein Beitrag anders herausgelesen.

    05.09.23 05:53 0
  • Profilbild Spinnangler

    Also auch hier ist es landersache, ich kenne z. B. Dass von MV, die sind bei sowas sehr hinterher. Bei uns Bsp. Wenn du da ohne angelschein erwischt wirst, kommt nicht mal mehr die Polizei. Will das jetzt nicht verharmlosen, aber das ist die Tatsache, heisst der oder diejenige wird des Wassers verwiesen. Hast du aber nen Fisch gefangen, wird die Sache spannender.

    05.09.23 05:58 0
  • Profilbild KB7676

    Für diejenigen, die es interessiert, wie es ausgegangen ist: Als aller erstes empfehle ich bei solchen Gelegenheiten dringend einen Anwalt! Die Klage vom Staatsanwalt wurde eingestellt. das Fischereiamt fordert eine dreistellige Summe, aber mein Anwalt wird sich auch darum kümmern

    27.02.24 05:20 5
  • Profilbild Spinnangler

    Also quasi wie erwartet.... Musst halt den Anwalt zahlen, auch nicht billig, aber im Vergleich zu den anderen Konsequenzen definitiv besser. Hoffentlich was draus gelernt ✌️

    27.02.24 05:30 1
  • Unbekannt

    Dieser Post wurde gelöscht.

    27.02.24 10:58 0
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