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  • Profilbild justkoehli

    Heyho, ich habe mal eine Fachfrage, die ich mir nicht so recht selbst beantworten konnte:
    Ich heirate bald und würde einen Doppelnamen annehmen (Alter Name und neuer Familienname hinten dran).
    Muss ich dafür den Fischereischein anpassen lassen? Der ist für 10 Jahre ausgestellt und läuft noch 7. Außerdem ist mein Amt immer unterbesetzt und Termine gibt es idr nicht früher als 6 Wochen im voraus. Kurz um: Eigentlich will ich den Streß nicht haben müssen.
    Kfz Führerschein muss ja z. B. auch nicht geändert werden. Hoffe einfach mal, dass der Fischereischein auch nicht extra angepasst werden muss, ist ja kein Ausweisungsdokument wie der Perso oder Reisepass.

    05.05.24 10:48 0
  • Profilbild ToTi

    naja, es ist ein Ausweisdokument. Aber wer soll's wissen dass du nen Doppelnamen hast. bei einer Kontrolle will man eh nur deinen Schein und deine Erlaubniskarte sehen. Perso hab ich nie dabei, beim Angeln.

    05.05.24 15:52 3
  • Profilbild Fischer 09

    Wenn du geheiratet hast brauchst du dein Schein nicht mehr...

    05.05.24 20:33 13
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  • Profilbild Dodge 17

    Würde ich nicht machen.
    Kostet bloß unnötig Geld und am Ende interessiert es doch keinen.
    Dein Vorname bleibt gleich und dein Nachname ist immer noch im Namen erhalten.

    06.05.24 04:18 1
  • Profilbild Dodge 17

    Eigentlich ist der Fischereischein nur dafür da, dass du dein Prüfungszeugnis nicht mit schleppen mußt und noch viel wichtiger 😅, dass du nachweisen kannst, dass du deine Abgaben bezahlt hast.

    06.05.24 04:23 0
  • Profilbild Dodge 17

    Bei einem Wohnsitzwechsel in ein anderes Bundesland zum Beispiel.
    Da braucht man auf jeden Fall einen neuen, weil man auch wieder neu bezahlen muss.

    06.05.24 04:25 0
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  • Profilbild ZanderGummi

    Kann halt unnötig problematisch werden, wenn du Gewässerkarten (z.B. bei hejfish gekauft) hast, wo dann dein neuer Name draufsteht und das nicht mit deinem Fischereischein übereinstimmt.
    Mit unterbesetztem Amt ist natürlich Mist, aber link. ist das eine Sache von ein paar Minuten...

    06.05.24 07:18 0
  • Profilbild Nicod67

    Das HFischG gibt keine Anhaltapunkte für so einen Fall. Auch in der Rechtsprechung hab ich auf die Schnelle nichts gefunden. Da nach dem HFischG auch immer der Perso mitgenommen werden muss, nehme ich an, dass der Name auf dem Perso entscheidend ist. Ich gehe stark davon aus, dass du es nicht ändern musst solange der derzeitige Schein noch gültig ist.

    06.05.24 07:57 0
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