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AGB FÜR WERBEKUNDEN

Die Echo Projects GmbH, Alois-Gilg-Weg 7, 81373 München (nachfolgend “Echo Projects”) betreibt im Internet unter der Domain www.alleangeln.de unter verschiedenen Subdomains und Aliases dieser Domain sowie über Apps für mobile Endgeräte die Online Community ALLE ANGELN, ein soziales Netzwerk und Marktplatz für Anglerinnen und Angler (nachfolgend “ALLE ANGELN” oder „Plattform”).

1. ANWENDUNGSBEREICH

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Echo Projects und Werbetreibenden oder Werbeagenturen (nachfolgend „Werbekunden“) hinsichtlich der Erbringung von Werbeschaltungen, Online- Marketingleistungen und zugehörige Dienstleistungen durch Echo Projects.

1.2. Abweichende Bestimmungen einschließlich etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Werbekunden oder Dritter gelten nur dann, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Ein Vertrag zwischen Echo Projects und dem Werbekunden kommt dadurch zustande, dass Echo Projects eine Auftragserteilung des Werbekunden, welche dieser auf Basis eines stets unverbindlichen Kampagnenvorschlags von Echo Projects abgibt, annimmt. Die Erklärung der Annahme durch Echo Projects muss dem Werbekunden nicht zugehen und kann auch stillschweigend durch Leistungserbringung erfolgen. Der Leistungsumfang und die konkreten Vertragsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

2.2. Ist der Werbekunde eine Werbeagentur oder ein Werbemittler ist Echo Projects jederzeit berechtigt einen Nachweis über die Beauftragung sowie eine namentliche Nennung des beauftragenden Werbetreibenden zu verlangen.

2.3 Echo Projects nimmt Aufträge über Online-Werbung im Regelfall erst ab einem Mindestvolumen von 50.000 AdImpressions an.

2.4. Für den Fall, dass Echo Projects ein Angebot des Werbekunden auf Abschluss eines Vertrages ablehnt, wird Echo Projects dies dem Werbekunden unverzüglich mitteilen.

2.5. Stornierungen bedürfen stets der Schriftform.

2.6. Eine Stornierung länger als 4 Wochen vor Beginn der Werbeschaltung ist kostenfrei. Als Schaltungsbeginn gilt der Tag, an dem eine gebuchte Kampagne erstmals öffentlich ausgespielt wird.

2.7. Im Falle einer kurzfristigeren Stornierung sowie einer Stornierung nach Schaltungsbeginn ist Echo Projects berechtigt, dem Werbekunden folgende Kosten in Rechnung zu stellen:

2.7.1 Bei einem Rücktritt kürzer als 4 Wochen vor Schaltungsbeginn: 10% des Netto-Rechnungsbetrags.

2.7.2 Bei einem Rücktritt weniger als 2 Wochen vor Schaltungsbeginn: 25% des Netto-Rechnungsbetrags.

2.7.3 Bei einem Rücktritt nach Schaltungsbeginn: 50% des Netto-Rechnungsbetrags für die auf
die Restlaufzeit des Vertrags entfallende Medialeistung. Daneben wird der Preis für die bereits ausgelieferte Medialeistung in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche bleibt Echo Projects vorbehalten.

2.8. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3. PFLICHTEN DES WERBEKUNDEN

3.1. Der Werbekunde wird sämtliche für die Schaltung der Werbemittel notwendigen Daten, Dateien und Informationen auf eigene Kosten rechtzeitig und vollständig, spätestens jedoch fünf Werktage vor dem vereinbarten Beginn der Werbeschaltung in dem von Echo Projects vorgegebenen Datenformat zur Verfügung stellen. Sofern für die bereitgestellten Werbemittel Verlinkungen vorgesehen sind, sind die jeweiligen Zieladressen (URLs) der Links stets mit anzugeben.

3.2. Der Werbekunde stellt die ausreichende technische Verfügbarkeit der von ihm benannten Adserver, Werbemittel und Zielseiten, auf die die Werbemittel verweisen, sowie deren Kompatibilität mit mobilen Endgeräten sicher, um eine ordnungsgemäße Auslieferung der gebuchten Werbeleistung zu ermöglichen.

3.3. Der Werbekunde sichert zu, dass sämtliche Werbemittel, Trackingmaßnahmen und Zielseiten im Verantwortungsbereich des Kunden den geltenden europäischen Datenschutzbestimmungen entsprechen oder ein vergleichbares Datenschutzniveau gemäß EU-DSGVO gewährleistet ist.

3.4. Der Werbekunde hat die für die Durchführung der Werbeschaltung und ggf. zugehörigen Leistungen notwendigen Informationen, Daten, Dateien, Inhalte und sonstigen Materialien inklusive Verlinkungen der Werbemittel auf andere Websites auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und übernimmt für die zur Verfügung gestellten Werbemittel die alleinige Verantwortung für deren Rechtmäßigkeit.

3.5. Der Werbekunde verpflichtet sich, Werbemittel stets so zu gestalten, dass sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Der Werbekunde verpflichtet sich insbesondere keine Werbemittel zu liefern, welche

  • dem deutschen Tierschutzgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz oder dem Fischereirecht der Deutschen Bundesländer zuwiderlaufen
  • pornografische Inhalte enthalten oder ein unzulässiges Angebot im Sinne des § 4 JMStV darstellen
  • ein entwicklungsbeeinträchtigendes Angebot im Sinne des § 5 JMStV darstellen
  • Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten
  • volksverhetzende oder gewaltverherrlichende Darstellungen enthalten
  • zum Rassenhass aufstacheln, Krieg oder Gewalt verherrlichen oder für eine terroristische Vereinigung werben
  • zu Straftaten auffordern
  • ehrverletzende Äußerungen oder Darstellungen enthalten
  • wettbewerbswidrig sind
  • Viren, Trojanische Pferde, Würmer oder ähnliche Mechanismen enthalten, die den operativen Betrieb der Plattform oder der Endgeräte der Nutzer stören, schädigen oder weniger effizient machen
  • Sicherheitsmechanismen umgehen, um Daten jeglicher Art elektronisch oder manuell zu Missbrauchszwecken abzufangen.
  • sonstige rechtswidrige Inhalte enthalten oder geeignet sind, dem Ansehen von Echo Projects oder der Plattform Alle Angeln zu schaden

Weiterhin sind die in Deutschland anerkannten Verhaltensregeln von Berufsverbänden (insbesondere die Verhaltensregeln des deutschen Werberats) zu beachten.

3.6. Der Werbekunde versichert, dass die von ihm überlassenen Werbemittel frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, und auch sonst keine Rechte Dritter, insbesondere keine Marken-, Patent- oder Urheberrechte verletzen.

3.7. Der Werbekunde sichert zu, kein eigenes Zielgruppentargeting und/oder Frequency Capping einzusetzen. Zielgruppentargeting und Frequency Capping werden ausschließlich über den AdServer von Echo Projects gesteuert. Es ist dem Werbekunden ausdrücklich untersagt, unabgesprochen Cookies oder Zählpixel zu setzen.

3.8. Der Werbekunde sichert zu, sämtliche Zielgruppeninformationen die ihm aus der Werbeschaltung zur Kenntnis gelangen, nicht über die Laufzeit der Werbeschaltung hinaus zu speichern und weiterzuverarbeiten.

3.9. Der Werbekunde ist verpflichtet, die Werbemittel und ggf. zugehörige Verlinkungen oder Leistungen unverzüglich nach Beginn der Werbeschaltung zu prüfen und dabei erkennbare Fehler Echo Projects unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Beginn der Werbeschaltung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Werbeschaltung als vertragsgemäß, es sei denn, der Fehler war bei der Überprüfung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein Fehler bei der Auslieferung, so muss der Werbekunde den Fehler unverzüglich nach seiner Entdeckung anzeigen, andernfalls gilt die Werbeschaltung auch in Ansehung dieses Fehlers als genehmigt.

4. LEISTUNGEN VON ECHO PROJECTS

4.1. Echo Projects wird nach Maßgabe der hier vorliegenden AGB sicherstellen, dass die vom Kunden gelieferten und zur Veröffentlichung bestimmten Werbemittel im vertraglich vereinbarten Umfang und für die vertraglich vereinbarte Dauer auf der Plattform ALLE ANGELN bzw. anderen vertraglich vereinbarten Kanälen ausgeliefert werden.

4.2. Echo Projects gewährleistet nur die Veröffentlichung der vereinbarten Werbemittel. Eine Zusage oder Angabe über die konkrete Werbewirksamkeit der Werbemittel oder die Erwartung damit verbundener Werbeerfolge wird durch Echo Projects explizit ausgeschlossen.

4.3. Jede Werbeschaltung erfolgt stets nur bis zur Erreichung der im Einzelvertrag festgelegten Höchstzahl an Ad Impressions oder AdKlicks (Medialeistung) oder bis zum Ende des vereinbarten Schaltungszeitraums.

4.4. Eine Verlängerung des vereinbarten Schaltungszeitraums ist durch Vereinbarung der Parteien in Textform möglich, sofern dies im Einzelvertrag nicht ausdrücklich anders geregelt ist.

4.5. Für den Fall dass Echo Projects dem Werbekunden die Lieferung einer bestimmten Anzahl an AdImpressions oder AdKlicks (Medialeistung) innerhalb eines bestimmten Zeitraums zugesichert hat und die zugesicherte Anzahl innerhalb dieses Zeitraums nicht vollständig erreicht wurde, ist Echo Projects berechtigt aber nicht verpflichtet, den Schaltungszeitraum zu verlängern, um die noch fehlende Medialeistung nachzuliefern. Die Fristen zur Nachlieferung werden hierbei mit dem Werbekunden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien abgestimmt. Kann Echo Projects die vereinbarte Medialeistung auch innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht erbringen, so ist der Kunde berechtigt, die Vergütung für die nicht gelieferte Leistung anteilig zu mindern.

4.6. Bei der Schaltung von Werbeanzeigen, die an bestimmte Zielgruppen ausgeliefert werden sollen (bspw. Geo-Targeting, interessensbasierte Zielgruppen), kann es kann es je nach Laufzeit der Kampagne zu Unterschreitungen der vereinbarten Medialeistungen kommen. Es gilt hiermit als vereinbart, dass eine Abweichung von bis zu 3% der vereinbarten Medialeistung weder für den Auftraggeber noch für Echo Projects Kompensationsansprüche begründet.

4.7. Es besteht kein Anspruch auf eine gleichmäßige Auslieferung des vereinbarten Buchungsvolumens über den Schaltungszeitraum. Die Schaltung der Werbemittel erfolgt nach Verfügbarkeit. Höherwertige Buchungen haben bei der Auslieferung Vorrang.

4.8. Echo Projects ist berechtigt, Werbemittel des Werbekunden in Bezug auf Format, Größe und technische Eigenschaften zu bearbeiten, sofern dies aus technischen Gründen für die Auslieferung der Werbemittel erforderlich und für den Werbekunden zumutbar ist. Soweit die Werbemittel nicht offensichtlich als Werbung erkennbar sind, ist Echo Projects zudem berechtigt, Werbemittel als Werbung kenntlich machen zu lassen und mit dem Wort „Werbung“ oder “Anzeige” zu versehen.

4.9. Echo Projects ist nicht verpflichtet, für den Werbekunden Grafiken oder Werbetexte zu erstellen. Soweit Echo Projects solche Leistungen aufgrund individueller Vereinbarung erbringt, sind diese Leistungen auf Basis der im Einzelvertrag vereinbarten Gebühren oder Stundensätze gesondert zu vergüten.

4.10. Durch Echo Projects besteht keine Überprüfungspflicht für Werbemittel sowie ausgehende Links und deren Zielseiten. Etwaige Überprüfungen durch Echo Projects entbinden den Werbekunden nicht von seiner Verantwortung für die geschalteten Werbemittel, ausgehende Links und deren Zielseiten.

4.11. Echo Projects behält sich vor, die Schaltung oder Auslieferung von Werbemitteln jederzeit abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass die Werbemittel oder Zielseiten gegen die oben genannten Ziffern 3.1. bis 3.5. verstoßen könnten. Echo Projects behält sich ferner das Recht vor, bestimmte Formen von Online-Werbung aufgrund ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Qualität abzulehnen, wenn ihre Schaltung für Echo Projects oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen unzumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn die betreffenden Werbemittel bereits geschaltet worden sind. Echo Projects wird den Werbekunden über die Unterbrechung der Schaltung unter Angabe der Gründe unverzüglich informieren. Bei einer endgültigen Beendigung der Schaltung vermindert sich der Vergütungsanspruch von Echo Projects um die hierdurch ersparten Aufwendungen.

5. VERGÜTUNG, ABRECHNUNG & STEUERN

5.1. Die vom Werbekunden zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag zwischen Echo Projects und dem Werbekunden.

5.2. Falls der Werbekunde nicht Vorauszahlung leistet oder im Einzelvertrag eine andere Regelung getroffen wurde, wird die Rechnung sofort nach Beginn der Werbeschaltung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Rechnung fällig, sofern nicht im Einzelvertrag eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Etwaige Nachlässe für Vorauszahlung werden nur bei gesonderter Vereinbarung im Einzelvertrag gewährt.

5.3. Wurde eine Vergütung auf Basis von ausgelieferten AdImpressions oder AdClicks vereinbart, erfolgt die Abrechnung am Ende eines jeden Kalendermonats auf Basis der Zahlen des Adservers von Echo Projects, sofern nicht im Einzelvertrag eine andere Art der Abrechnung vereinbart wurde. Kommt es zu Zählabweichungen gegenüber dem Server des Werbekunden so gilt eine Abweichung von bis zu 10% als marktüblich und nicht als Zähldifferenz. Kann bei einer Abweichung von mehr als 10% von der Gesamtleistung keine eindeutige Ursache festgestellt werden, wird die Summe (abzüglich der marktüblichen 10%) zu gleichen Teilen von Echo Projects und dem Werbekunden getragen. Eine evtl. Überlieferung führt zu keiner Veränderung des gebuchten Auftragsvolumens.

5.4. Kommt der Werbekunde in Zahlungsverzug, ist Echo Projects berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB zu fordern. Beide Parteien sind berechtigt, einen höheren oder niedrigeren Verzugsschaden nachzuweisen.

5.5. Etwaige Rückzahlungsansprüche des Werbekunden werden während einer laufenden Geschäftsbeziehung regelmäßig in Form einer Gutschrift für zukünftige Aufträge vergütet.

5.6. Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich rein netto und sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu zahlen.

6. FREISTELLUNG

Soweit Dritte aufgrund der vom Werbekunden beauftragten Werbeschaltung Ansprüche gegen Echo Projects geltend machen, verpflichtet sich der Werbekunde, Echo Projects von diesen Ansprüchen (bei der Verletzung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Höhe des angeordneten Bußgeldes oder der Geldstrafe) sowie den angemessenen Kosten eines Rechtsstreits und der Rechtsverteidigung (einschließlich Rechtsanwaltskosten) vollumfänglich freizustellen.

Echo Projects verpflichtet sich, derartige Ansprüche Dritter nicht ohne die Zustimmung des Werbekunden anzuerkennen oder einen Vergleich hierüber mit dem Dritten abzuschließen. Der Werbekunde darf seine Zustimmung jedoch nur aus wichtigem Grund verweigern. Eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz wegen darüber hinausgehender Schäden bleiben davon unberührt.

7. GEWÄHRLEISTUNG & HÖHERE GEWALT

7.1.  Echo Projects stellt sicher, dass die Plattform ALLE ANGELN sowie die zugehörigen Webseiten und mobile Apps im Rahmen des aktuellen Stands der Technik betrieben und zur Verfügung gestellt werden.

7.2. Echo Projects stellt die Plattform ALLE ANGELN sowie die zugehörigen Webseiten und mobile Apps in der jeweils verfügbaren Form und mit den jeweils verfügbaren Funktionen zur Verfügung. Echo Projects behält sich das Recht vor, die Funktionalitäten oder das Aussehen der Plattform, technische Mechanismen sowie angebotene Dienste jederzeit zu verändern, zu beschränken oder einzustellen. Echo Projects ist bestrebt, aber nicht verpflichtet, solche Maßnahmen im Voraus anzukündigen.

7.3 Jede der beiden Parteien wird von ihren Leistungspflichten befreit, wenn die Erbringung ihrer Leistungen aufgrund höherer Gewalt vorübergehend nicht möglich ist. Die Befreiung von den Leistungspflichten gilt nur für die Dauer der Verhinderung.Ist Echo Projects die Erbringung ihrer Leistungen auch nach Wegfall der Verhinderung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich oder dauert die Verhinderung durch höhere Gewalt mehr als vierzehn Tage an, so ist jede der beiden Parteien berechtigt, den betroffenen Einzelvertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen oder von ihm zurückzutreten.

8. VERTRAULICHKEIT

8.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Vertragsparteien den Inhalt der vereinbarten Einzelverträge, insbesondere Preise, Konditionen, Reichweitendaten, Klickraten und sonstige Nutzungskennzahlen der Plattform ALLE ANGELN sowie zur Werbeleistung der geschalteten Werbemittel vertraulich behandeln. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Vertragspartei erforderlich ist. Echo Projects ist darüber hinaus berechtigt, den Inhalt der Einzelaufträge eingeschalteten Dritten sowie verbundenen Unternehmen gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz offenzulegen.

8.2. Echo Projects ist berechtigt aber nicht verpflichtet, in eigenen Medien auf die Kooperation mit dem Werbekunden hinzuweisen, soweit im Einzelvertrag keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde.

9. ÜBERTRAGBARKEIT, GELTUNG DEUTSCHEN RECHTS UND GERICHTSSTAND

9.1. Echo Projects ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus diesen AGB sowie den Einzelverträgen jederzeit ganz oder teilweise auf ein mit Echo Projects im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen zu übertragen. Wird der Werbekunde durch eine solche Übertragung in seinen berechtigten Interessen beeinträchtigt, so kann der Werbekunde diesen Vertrag fristlos zum Tag des Inkrafttretens der Übertragung kündigen.

9.2. Die vorliegenden AGB sowie sämtliche zwischen Echo Projects und dem Werbekunden abgeschlossene Einzelverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder um seine Wirksamkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – München.

10. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser AGB im Ganzen. § 139 BGB ist nicht anwendbar. Die Parteien verpflichten sich, eine solche unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit dieser Bestimmung bei Vertragsschluss bekannt gewesen. Dies gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Stand: 26.04.2024