Aalangelverbot in deutschen Küstengewässern
Moin Falls einigen noch nicht bekannt sein sollte.... Der Aal ist in deutschen Küstengewässern, sowie in Teilen des Brackwassers, Mündungsgewässern, in Küstenlagerungen sowie wenigen Übergangsgewässern ab dem 01.11 bis zum 31.01 komplett geschont. Gezieltes Angeln ist komplett verboten, Aale als Beifang beim Zander - und Quappenangeln sind schonend zurück zu setzen.
Das haben wir am Rhein auch schon seit ein paar Jahren. Vom 1.10bid 31.3. glaube ich. juckt hier aber auch keine sau
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