Beiträge

  • Profilbild Cengo

    Hi Leute,ich mache gerade mein Angelschein. Hier und da sehe ich immer wieder welche Angler die ein mäßiges Fisch gefangen haben aber die es wieder zurückgesetzt haben.
    ist das nich verboten??
    wenn man nicht entnehmen will warum tut man dann angeln?? um ein Foto zu machen ein Tier Leid tun ist doch nicht erlaubt oder nicht??

    17.05.21 04:02 3
  • Profilbild Erik_04

    Ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Und wenn du auch anfängst zu angeln, wirst du merken, dass es gar nicht möglich ist, alles zu entnehmen. Hat auch was mit Nachhaltigkeit und Gewässerpflege zu tun.

    17.05.21 04:26 9
  • Profilbild DerAnglerHille

    Ich persönlich fände es auch schrecklich ein Außnahmefisch abzukloppen😥

    17.05.21 05:48 8
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  • Profilbild vonda1909

    Dieses Thema ist unendlich C&R ist und bleibt verboten .So das Tierschutzgeset!

    17.05.21 06:31 6
  • Profilbild DerAnglerHille

    Erster Abschnitt Grundsatz:
    Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

    Also wenn man nicht für jeden Fisch eine Verwendung hat (z.B. ich will mit Wurm nen Aal fangen und bekomme ne Brasse ans Band)habe ich keinen Grund sie zu link hake ich sie kurz ab und lass sie wieder schwimmen.

    17.05.21 06:46 9
  • Profilbild Theo.W

    Also Ausnahmefische und Fische für die du keine Verwendung hast, lässt du einfach wieder ins Wasser rutschen. Aber wenn du gezielt zum Hechtangeln gehst und sie wieder reinlässt, sollte man sich ein anderes Hobby suchen...✌🏼

    17.05.21 06:49 8
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  • Profilbild slozek

    Diese Regelung des Tierschutzgesetzes wiederspricht immer den Mindestmaßen, der geschützten fischarten sowie dem fanglimit. Und ist mmn totaler bullshit... ich als angler hab keinen großen Einfluss darauf welcher fisch in welcher grösse auf meinen köder reinkanllt... was machst du denn wenn ein 10cm zander dran ist??? Den darfst du also laut tierschutzgesetz nicht zurücksetzen, aber du darfst ihn, wegen den fangbestimmungen auch nicht mitnehmen weil er untermaßig ist...! Oder was ist wenn ein ganzjährig geschützter (bspw eine quappe in hamburg), vom aussterben bedrohter, fisch dran ist? Oder was ist wenn du zwei zander schon hast aber du willst noch nen barsch mitnehmen? Geht aber nen dritter zander ran....?! Was ist wenn ein ausnahmefisch zb nen meterzander bei geht? Es wäre einfach nur krank den zu töten und mit zu nehmen und durch das frei lassen nicht dafür zu sorgen das er fleißig weiter in großen mengen nachkommen produzieren kann! Ein guter angler hat ein gutes gewissen und entscheidet vor ort ob es sinnig ist einen gefangenen fisch zu verwerten oder wieder frei zu lassen!

    17.05.21 07:04 24
  • Profilbild IronClaw/51

    @slozek ich glaube, du hast es perfekt auf den Punkt gebracht!

    17.05.21 07:07 4
  • Unbekannt

    Es ist so wie DerAngkerPille es schreibt. Selbst wenn ich gezielt auf Hecht gehe, muss ich nicht jeden mitnehmen. Bei uns hat der Hecht ein Mindestmaß von 45cm. Ist an so einem kleinen Hecht was dran? Nein! Also landet der bei mir auch wieder im Wasser. Fange ich einen Hecht von z.B. 110cm landet der auch wieder im Wasser. Warum? Weil ich so einen großen Hecht auch nicht SINNVOLL verwerten kann. Und bei mir landet der bestimmt nicht im Gefrierschrank. Wenn ich Angeln gehe, will ich den auch frisch zubereiten. Somit habe ich ein persönliches Fangfenster (60-80cm) beim Hecht und alles darunter oder darüber darf wieder schwimmen. Ist bei mir im LAVB auch so erlaubt und entspricht auch den jeweiligen Gesetzen zum Schutz der Natur und der Lebewesen.

    17.05.21 07:07 3
  • Profilbild Theo.W

    Würde es nicht Widerspruch nennen, weil ohnr diese Beschränkungen würden einige einfach alles mitnehmen. Aber sonst hast du größtenteils recht mmn. Habe persönlich wirklich nur ein Problem, die gezielt auf etwas angeln gehen aber alles reinlassen...

    17.05.21 07:07 2
  • Profilbild DerUmme

    Dieses Thema ist ewig... Und wird durch Entnahmefenster wieder angefacht. Welche ich als sinnvoll erachte. Schlimmer ist es wenn man Fische erst in den Dreck schmeißt und dann nen Bild macht und weg. Dann sind Krankheiten vorprogrammiert

    17.05.21 07:13 1
  • Unbekannt

    @slozek: Nicht ganz richtig. Du darfst kein Tier ohne vernünftigen Grund töten. Und somit ist es kein Problem einen 10 cm Zander wieder zurück zu setzen. Das Gesetz ist sogar zum Schutz der Tiere gedacht. Somit musst du ja IMMER einen Grund haben ein Tier zu töten. Es ist niemals eine Pflicht, außer das Tier leidet natürlich!
    Auf der anderen Seite darf man aber auch kein Tier grundlos quälen. Somit ist das reine C&R Angeln auch nicht erlaubt. Als Angler muss man somit IMMER mit dem Vorsatz ans Wasser (Angeln), auch einen Fisch zu entnehmen (töten). Die letzte Entscheidung über Leben und Tot muss und darf ich dann aber schon selber treffen. Ausnahmen gibt es natürlich auch, wenn der Gesetzgeber die Entnahme zwingend vorschreibt. Aber das sind immer spezielle Regelungen für gewisse Gewässer (z.B. Hechte in Salmonidengewässern).

    17.05.21 07:21 5
  • Profilbild vonda1909

    deranglerpille.
    unnötiger Schmerz und Leid fängt schon beim Anschlag an!.
    Dann der Stress beim Drill.
    Ergo den gefangen Fisch nach Vorgaben behandeln.

    17.05.21 08:19 0
  • Profilbild DerAnglerHille

    Komischerweise ist es schon oft passiert das Fische in kurzem Zeitraum 2mal gefangen wurden was bedeutet das wenn der Fisch keine Verletzungen hat wunderbar zurückgesetzt werden kann und auch nicht lange braucht um sich zu regenerieren.

    17.05.21 08:38 2
  • Profilbild DerAnglerHille

    wie schon von Firestorm72 gesagt sollte jeder selber herausfinden wie man dieses Thema angeht und sich sein eigenes Fangfenster aufstellen.

    17.05.21 08:42 3
  • Profilbild slozek

    Genau. Einfach mal das 🧠 einschalten beim angeln und dann sollte das schon passen 😉

    17.05.21 08:54 0
  • Profilbild DerAnglerHille

    genau das👌😎

    17.05.21 08:55 0
  • Profilbild Schüzei

    @Theo.W beim gezielten C&R wären wir wieder beim Karpfenangler. Und auch wenn es ein sehr großer Karpfen ist, ist das Argument, dass er Nachkommen produzieren muss sinnlos, in 99% der Karpfengewässer pflanzen sie sich nicht natürlich fort. Aber verwerten kann man einen 40 Pfund Karpfen ja auch nicht richtig.

    17.05.21 09:04 0
  • Profilbild Cengo

    also hier geht es um die zielfische die nicht in der Schonzeit befinden und mindestgröße erreicht haben.
    Nicht die beifänge oder kleine fische die noch ihre mindestgröße nicht erreicht haben.
    da hat jemand gesagt das er größere hechte zurücksetzt da dies für ihn zu groß sind.
    vorallem ohne irgend eine grund (heißt in dem sinne Verwertung) ein tier leid zu tun ist nicht erlaubt.
    wenn man gezielt eine fisch angelt und dies die mindestgröße erreicht hat muss man dies nehmen oder nicht.

    17.05.21 09:07 0
  • Profilbild Erik_04

    fischreirecht ist landesrecht, also ist die Antwort auf deine Frage von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    17.05.21 09:31 0
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