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  • Profilbild Cj_pescado

    Folgende Situation. Ich war an einem Se von ca 16 ha angeln. Ungefähr um die Hälfte des Sees ist ein makierter Badebereich. Dort könnte ich nicht angeln. Also habe ich die anderen Stege abgeklappert und musste feststellen dass auch da fat jeder Steg besetzt war. Lediglich an 2 von 6 Stegen konnte ich angeln. Ich bin nochmal zum ersten steg gegangen, der dann doch frei war. Und nach 10 Minuten kamen paar Leute und meinten ob ich woanders angeln kann, weil sie dort baden wollen. Ich dachte mir, muss ich wirklich weggehen? Es ist kein gekennzeichneter Badesteg und der Badebereich ist groß genug. (an dem Tag war nur weniglos am Badebereich) Zudem waren die anderen 2 Stege noch frei an denen ich vorher geangelt habe. Diese waren nicht weiter als 50 Meter entfernt, was ic ihren auch gesagt habe. Die Frage ist jetzt ob ich den Badegästen an diesem Steg, der KEIN ausgewiesener Badesteg ist, Platz machen MUSS, damit sie baden können oder habe ich das recht dort weiter zu angeln, ohne das sie dann einfach neben mir ins Wasser springen?

    16.06.20 21:41 3
  • Profilbild Angelfutzie

    keine Ahnung kommt drauf an was in der Gewässer Ordnung steht, tendenziell würde ich in dem Fall eher sagen nein du musst nicht weg

    16.06.20 22:09 8
  • Profilbild Makeshitgold

    Würde auch sagen wer zuerst kommt mahlt link z.B Leute zu mir sagen ich soll woanders hingehen damit ihr Hund oder sie selbst reinspringen können, sage ich immer nein das Gewässer ist gross genug suchen sie sich eine andere Stelle. Ich gehe auch nicht an einen Badestrand angeln,dann sollen die auch nicht dort baden wo ich angel. Kannst es ja auch so begründen und auf die Badestellen verweisen.

    16.06.20 22:18 7
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  • Profilbild pxcask

    Warum sollten die Vorrang haben? Leider kannst Du es denen auch nicht verbieten. Wenn die anständig sind, gehen oder warten die. Leider ist nicht jeder so.
    Bei mir hat sich mal ein nackter Opi beim Spinnfischen direkt unter die Rutenspitze ins flache Wasser gestellt, als sei ich nicht da. Als ich ihn freundlich darauf hinwies, fing er an zu meckern, er würde "seit 40 Jahren hier baden" anstatt 5m weiter zu gehen. Seine nackte Omi meinte noch, sie "müsse mir jetzt leider auch die Fische verjagen" und ist auch rein gegangen. Ich glaube die haben einen Fressflash bei den Barschen ausgelöst, und ich hatte die nächsten 10min sechs Barsche um 30cm :D
    Kein Witz!

    17.06.20 02:44 12
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Grundsätzlich gilt das Angler s.g. Hausrecht besitzen sofern das zu beangelnde Gewässer euer Vereinsgewässer ist.
    Ansonsten muss es in der Greässerordnung explizit geregelt sein.
    Ein Beispiel sind unsere Mittelfränkischen Seen da herrscht Vorrecht für Badegäste und Bootsbetrieb.
    An unserem Hausgewässer vom Verein, hab ich das Recht, Badegäste oder andere Störenfriede des Platzes zu verweisen , wenn nötig auch mit Polizei Gewalt.

    17.06.20 04:02 7
  • Unbekannt

    Woher kommen die Stege bzw. wem gehören die denn? In der Regel haben ja Stege einen gewissen Zweck und wurden dort aus einem bestimmten Grund gebaut. Wenn die quasi niemanden gehören und somit für jedermann nutzbar sind, würde ich freundlich darauf hinweisen, dass ich jetzt hier in Ruhe Angeln möchte und sie bitten, einen anderen Steg zu benutzen. Ich weiß aber auch, dass es natürlich schwer sein wird, sein "Recht", dass du halt zuerst dort warst, durchzusetzen. Am Ende kann man nur auf gegenseitige Rücksichtnahme hoffen.

    17.06.20 06:58 1
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  • Profilbild F.L.

    Ich bin kein Rechtsexperte aber du als Angler hast ein Uferbegehungsrecht. Der Badegast hat dieses Recht nicht sondern lediglich die Möglichkeit sich in ausgewiesenen Badebereichen auszubreiten. Stege sind normalerweise vom Pächter/Angelverein gebaut...
    Bei meinem Lieblingssee sind die Stege sogar mit Schildern ausgestattet, die das Betreten nur den Anglern/Bootinhabern gestatten.

    17.06.20 08:18 4
  • Unbekannt

    also die Situation ist folgende die Hälfte des Sees wo du geangelt hast ist nicht als badeseite gekennzeichnet das bedeutet die Badegäste dürfen dort garnicht baden und dazu kommt du als angler hast ein uferbetretungsrecht das die Badegäste allerdings nicht haben also darfst du da BLEIBEN Und die Badegäste dürfen dort nicht baden

    17.06.20 22:41 3
  • Profilbild Housemeister

    Das stimmt so nicht ganz. Baden gehört zu Gemeingebrauch (wie ich ergoogelt habe) und ist daher nicht verboten wo es nicht explizit verboten ist. Wenn da also nicht irgendwo ein Schild steht, dass baden nur an den ausgewiesenen Badestellen erlaubt ist, dann haben wir leider Pech gehabt. Mich regt nur auf, dass sich viele, vor allem junge Leute, oft wie die Axt im Walde verhalten und die Ufer dann hinterher ner Müllhalde gleichen...

    18.06.20 05:35 1
  • Profilbild Housemeister

    Vorrang müsste derjenige haben, der zuerst da ist.

    18.06.20 05:36 2
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Wenn es nicht anders in der Gewässerordnung steht gilt:
    Wie ich oben schon erwähnte, Durch den kauf einer Tageskarte oder als Mitglied im Verein hast du dir ein Hausrecht erworben an dem jeweiligen Gewässer und bist somit auch Weisungs befugt.
    Sprich, du kannst die Badegäste höflich bitten sich einen anderen Bereich zu suchen weil du da angeln willst.
    Sollten sie deiner Bitte nicht nachkommen kannst du auch die Polizei dazu holen.
    Aber nur wenn es nicht anders in deiner Gewässerordnung steht.

    18.06.20 05:46 0
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Hab ich selbst schon gemacht , weil eine Tante neben mir meinte ihren Hund zu bespassen, indem sie Stöckchen in das Wasser wirft 🙄

    18.06.20 05:48 0
  • Profilbild Housemeister

    Ja klar, wenn‘s so in der Gewässerordnung steht, aber im Regelfall ist es an den Gewässern, die ich belfische, halt nicht so.

    18.06.20 05:50 0
  • Profilbild Esox Hunter 100

    @Housemeister es muss drinnen stehen das Badegäste Vorrang haben ansonsten gilt das du Anrecht auf den Platz hast.
    Was ist an deinen Gewässern denn der Regelfall???

    18.06.20 05:52 2
  • Profilbild Housemeister

    Es steht nicht drin, dass ich Vorrang habe. Die Leute dürfen sich überall, wo es nicht explizit verboten ist, bewegen und auch niederlassen. Wenn sie dann baden wollen, dann können sie das tun und wenn ich erst danach komme kann ich höflich fragen, ob ich da eben ein paar Würfe machen kann und wenn die das nicht wollen, hab ich halt das Nachsehen

    18.06.20 06:19 0
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Sorry, aber du kannst mir glaub ich nicht ganz folgen, auch wenn du später an das Wasser kommst , darfst du als Berchtigter dort angeln und das auch kund tun bzw. dein Recht in Anspruch nehmen..

    18.06.20 07:09 2
  • Unbekannt

    Man muss hier wieder ganz klar die unterschiedlichen Gegebenheiten beachten. Das eine ist ein Vereinsgewässer, wo der Verein ein sogenanntes Hausrecht hat und das andere sind halt ganz "normale" Gewässer, wo ich als Angler zwar eine Angelberechtigung habe, aber am Ende genau die gleichen Rechte wie jeder andere auch. Ggf. habe ich als Angler halt noch ein Uferbetretungsrecht, was ich als Badegast, im nicht ausgewiesenen Bereich, halt vielleicht nicht habe.
    Am Ende kann man die Frage wohl nicht Rechtssicher beantworten, da wir die genauen Gegebenheiten nicht kennen.
    Ich würde einfach mal den Besitzer/Verpächter zur Rechtslage befragen. Solange würde ich halt behaupten"first come first serve" und als Anhalt den Paragraph 1 der StVO für mich als Angler "ummünzen".

    18.06.20 07:32 1
  • Profilbild Housemeister

    Esox du hast mich gefragt wie das bei mir geregelt ist und so ist das nun mal bei mir geregelt 😉 An meinen Gewässern darf ich keine Leute vertreiben, nur weil ich da angeln will.

    18.06.20 08:06 0
  • Profilbild Nico.D.

    wer zuerst kommt mahlt zuerst

    18.06.20 08:13 0
  • Profilbild Palino

    Am schnellsten geht es, wenn man sich anlächelt, kurz abklärt wo man sich bewegen/hinwerfen kann und aufeinander Rücksicht nimmt.
    Das bedarf allerdings eine soziale Kompetenz die nicht bei jeder Person innewohnt 😁

    Ich hatte Mal ein Erlebnis beim Windsurfen an der Ostsee, als ich im einzigen 50m Sportbereich war und ein Badegast meinte direkt neben mir planschen zu wollen, während ich noch als Anfänger am üben war. Auf die freundlichste Bitte in den Badebereich zu gehen und/oder Abstand zu halten wollte er nicht eingehen. Als er dann doof sagte "kannst du es nicht oder was?" Sagte ich "korrekt ich bin noch ein Anfänger". Gehen wollte er danach immernoch nicht. Ich war kurz versucht ihn den Mast auf den Kopf fallen zu lassen, konnte mich aber beherrschen. Dann zog ihn auch seine Frau beiseite. In den restlichen Kilometer breiten Schwimmerbereich sind sie dennoch nicht. es mussten diese 50 Meter sein 🙄

    18.06.20 08:40 2
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